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Schutz vor Schmutz im Feuerwehrdienst

Sauber ist gesund

Feuerwehrmann am Löschzug
Foto: Dirk Rixen/HFUK Nord

Schmutz kann krank machen. Dies gilt besonders für den Feuerwehrdienst. Feuerwehrleute kommen in vielen Situationen mit Stoffen in Berührung, die die Gesundheit gefährden und ihr schaden können. Die Hygiene rückt in den Feuerwehren aktuell immer mehr in den Fokus.

In vielen Städten und Gemeinden haben die Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheit in der Feuerwehr bereits reagiert: In den Wehren beschäftigt man sich intensiv mit der Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten, um Feuerwehrleute besser zu schützen und die Verschleppung von Schmutz und Gefahrstoffen in saubere Bereiche zu vermeiden. In dieser Ausgabe gehen wir auf das Thema und die Hintergründe näher ein und zeigen beispielhafte Lösungen zur Prävention auf.
Im Feuerwehreinsatz treten Schmutz, Verbrennungsrückstände, Keime, Gifte, krebserregende Substanzen in fester, flüssiger oder gasförmiger Form auf. Die Stoffe können z.B. eingeatmet werden, sich auf der Haut ablagern oder gelangen durch Wunden bzw. Nahrungsaufnahme in den Körper. Zum Schutz kommen verschiedene Maßnahmen zur Anwendung: Gegen Atemgifte werden Atemschutzgeräte getragen und die Persönliche Schutzausrüstung und -kleidung von Kopf bis Fuß bildet die „letzte Barriere“ gegen alle Stoffe, die von außen auf die Feuerwehrangehörigen einwirken.
Doch selbst diese kann keinen 100%-igen Schutz bieten, denn die Kleidung ist nicht hermetisch dicht und besteht zudem aus mehreren Teilen. Ist der Einsatz gelaufen, gilt es deshalb Schmutz und Gefahrstoffe zu beseitigen und zu verhindern, dass sie in den Körper gelangen oder weiter verschleppt werden.

Feuerwehrman in Vollausrüstung
Schmutz kann krank machen. Foto: Christian Heinz/HFUK Nord

Hygienethema nicht wirklich neu

Das Thema Hygiene im Feuerwehrdienst wird zurzeit vermehrt diskutiert. Im Mittelpunkt der Debatte steht vor allem die Prävention vor Erkrankungen, die durch die Aufnahme von Schadstoffen im Körper ausgelöst werden könnten. Neu ist das Problem jedoch nicht: Es ist eigentlich ein „alter Hut“, sich vor Gefahren durch Schmutz und Gefahrstoffe im Feuerwehrdienst zu schützen. Hygienemaßnahmen sind seit vielen Jahren in verschiedenen Vorschriften und Regelwerken klar beschrieben. Im Bereich der Gefahrguteinsätze gibt es sogar eine ganze Feuerwehr-Dienstvorschrift zu dem Thema, die FwDV 500. Zudem gibt es etliche, zum Teil viele Jahre alte Veröffentlichungen und Informationsschriften zum Thema Kontaminationsvermeidung (siehe farbiger Kasten am Ende des Beitrages).
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) regelt in § 15 Abs. 2, dass „Kontaminationen der Feuerwehrangehörigen durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden sind“. Konkret beschreibt die zur UVV gehörige Regel Maßnahmen, die zu treffen sind: Neben der Kennzeichnung und Reinigung betroffener Bereiche werden z.B. das Ablegen kontaminierter PSA, das Vorhalten von Ersatzkleidung, die Verfahrensweise mit verschmutzter PSA sowie Festlegungen zur Nahrungsaufnahme aufgezählt.

Auszug zu § 15
§ 15 Abs. 2 der UVV „Feuerwehren“ regelt den Schutz vor Kontamination. Foto: Christian Heinz/HFUK Nord

Dokumentationspflicht bei krebserzeugenden Gefahrstoffen

Doch nicht nur die Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung sind zu ergreifen – auch die Dokumentation spielt eine wichtige Rolle. Kommen Feuerwehrangehörige etwa mit krebserzeugenden Stoffen in Berührung, gilt: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen, hat die Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes gemäß § 2 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoff- VO) die Pflicht, dies in einem Verzeichnis zu dokumentieren. Dieses sogenannte Expositionsverzeichnis muss mit allen Aktualisierungen bis 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt werden und betroffenen Feuerwehrangehörigen als Auszug mit den sie betreffenden Angaben ausgehändigt werden.

Die Erfassung der Exposition und die lange Aufbewahrungszeit dienen dazu, auch nach Ablauf eines sehr langen Zeitraumes einen Zusammenhang zwischen einer auftretenden Erkrankung und dem Feuerwehrdienst erkennen zu können. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, dass den Betroffenen ihre entsprechenden Ansprüche zuteilwerden, wie beispielsweise Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle einer später eintretenden Berufskrankheit.

Wie so ein Expositionsverzeichnis aussehen kann, zeigt die „Zentrale Expositionsdatenbank“ (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses für Unternehmen, also auch für Städte und Gemeinden, komplett kostenlose Programm, bietet eine rechts- und datenschutzkonforme sowie sichere Verwaltung und Aufbewahrung der Expositionsdaten über 40 Jahre. Den Zugriff auf die Datenbank hat der Träger des Brandschutzes, die Aushändigung eines Datenauszuges an die Feuerwehrangehörigen erfolgt auf schriftliche Anforderung. Den Zugang findet man unter dem Link im Kasten am Ende des Artikels. Auf der Webseite der Datenbank gibt es auch eine Testversion zum Ausprobieren.

Verantwortung klar geregelt

Besser wäre es natürlich, wenn alle gesund bleiben. Der Prävention kommt daher eine ganz besonders wichtige Bedeutung zu. Doch wer muss handeln? Auf die Frage, wer beim Arbeitsschutz in der Feuerwehr „den Hut auf hat“, gibt die UVV „Feuerwehren“ im § 3 Abs. 1 eine eindeutige Antwort:

„Der bzw. die Unternehmer(in) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz … im Feuerwehrdienst … verantwortlich. Sie hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und … die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen.“

Unternehmer im Sinne der UVV ist die Stadt oder Gemeinde als Träger des Brandschutzes. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin steht damit in der Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit derjenigen, die für die Kommune tätig sind – egal ob als Angestellte oder Ehrenamtliche. Sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen zu treffen, müssen dafür gegebenenfalls auch die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden – beispielsweise für zusätzliche Einsatzschutz- (Ersatz-)kleidung oder Umbauten am Feuerwehrhaus.

Feuerwehr Bad Segeberg: Vorbildliches Hygienekonzept

Dieser Verantwortung als Träger des Brandschutzes wird man in Bad Segeberg, einer Kreisstadt in Schleswig-Holstein, die vor allem für die jährlich stattfindenden Karl-May-Spiele bekannt ist, in besonderem Maße gerecht. Wenn die Freiwillige Feuerwehr des Ortes zum Einsatz alarmiert wird, ist es wie überall: Die Feuerwehrleute begeben sich zum Feuerwehrhaus, rüsten sich aus und rücken mit den Einsatzfahrzeugen gemäß Auftrag aus. Wenn der Einsatz beendet ist, wird wie überall, die Einsatzbereitschaft wiederhergestellt. Eine Sache läuft bei der Feuerwehr Bad Segeberg allerdings anders: Sind Feuerwehrangehörige beim Einsatz mit Schmutz und Gefahrstoffen in Kontakt gekommen, kommt ein ausgefeiltes Hygienekonzept zur Anwendung.

Das Konzept der Wehr sieht verschiedene Stufen vor, welche angepasst an die jeweilige Einsatzlage, kleinere oder umfangreichere Maßnahmen vorsehen, um die Feuerwehrangehörigen vor Gefahren durch Schmutz und Gefahrstoffe zu schützen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Verschmutzungen bei Brandeinsätzen auftreten oder Feuerwehrleute im Einsatz mit Krankheitserregern und anderen gesundheitsgefährdenden Substanzen in Berührung kommen.

Mark Zielinski, Wehrführer der 90 Einsatzkräfte zählenden Bad Segeberger Feuerwehr, erläutert: „Vor einigen Jahren haben wir festgestellt, dass wir unsere Kameraden und Kameradinnen in puncto Gesundheitsvorsorge und Hygiene besser schützen müssen. Daraufhin haben wir unser Hygienekonzept ausgetüftelt, das je nach Größe des Einsatzes unterschiedlich zum Tragen kommt. Basis dafür sind unsere Ausrüstungskomponenten Wechsellader mit Abrollbehälter (AB) Logistik und Mannschaftstransportfahrzeug.“

 

Abrollcontainer
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Segeberg hat ein Hygienekonzept erarbeitet, welches u.a. aus einem kleinen Abrollcontainer besteht. Foto: FF Bad Segeberg

Bei Konzeptstufe „klein“ wird sichergestellt, dass die Trupps, die aus dem unmittelbaren Einsatz kommen, grob gereinigt werden, Pressluftatmer und Einsatzkleidung in einem definierten Bereich ablegen. Dort erhalten sie neue Kleidung, die sie dann in einem kleinen Absetzcontainer anziehen. Der Container wird durch ein Wechselladerfahrzeug mit dem AB Logistik an die Einsatzstelle gebracht. Bei Konzeptstufe „groß“ wird zusätzlich ein Schnelleinsatzzelt aufgebaut, um über einen größeren geschützten Raum zum Umkleiden zu verfügen. Das Hygienekonzept der Bad Segeberger hat auch die Verpflegung der Einsatzkräfte im Blick. Getränke und Snacks werden mittels Rollcontainer in dem AB Logistik an die Einsatzstelle gebracht und es wird dafür gesorgt, dass diese unter hygienischen Umständen verzehrt werden können. Neben Müsliriegeln (Energieaufnahme) und Schokoriegeln (Wohlfühlfaktor) werden auch Mineralwasser (Flüssigkeitshaushalt) und isotonische Getränke mitgeführt. Für den Winter sind Tee und Brühe gedacht.

Wehrführer Zielinski erläutert weiter: „Wichtig ist: Der Kleinbrand, z.B. eines Müllcontainers oder die Türöffnung bei einer erkrankten oder verstorbenen Person werden in unserem Konzept genauso berücksichtigt wie das Großfeuer, durch das zahlreiche Trupps erhebliche Verschmutzungen an ihrer Einsatzkleidung erleiden und Fahrzeuge und Geräte erheblich kontaminiert werden.“

Dies spielt vor allem deshalb eine große Rolle, weil auch die kleinen Einsätze das Risiko bergen, mit Gefahrstoffen in Berührung zu kommen. „Und wenn ein Hygienekonzept im Kleinen zur Routine wird, wird es bei großen Einsätzen erst recht akzeptiert“, weiß Mark Zielinski aus den Erfahrungen in seiner Wehr. Heute gehört das Konzept zum Standard und wird auch von Kameraden nachgefragt.

 

In die Köpfe muss es rein

Und überhaupt: Vieles ist Kopfsache! Und in die Köpfe muss rein, dass Feuerwehrleute dann sicher handeln, wenn sie auf Einsatzhygiene achten. Es ist noch nicht viele Jahre her, da warben selbst Hersteller von Schutzkleidung mit Gesichtern von Feuerwehrleuten, die rußverschmiert aus dem Brandeinsatz kamen – ein Sinnbild heroischer Einsatzkräfte. Aus heutiger Sicht ein großer Unsinn und schlichtweg falsch, denn Ruß auf der Haut ist eine Gesundheitsgefahr!

In der heutigen Zeit, in der in immer mehr Feuerwehrfahrzeugen Hygienewände eingebaut werden, ist vor allem Sensibilisierung gefragt. Denn längst nicht überall ist die Botschaft angekommen, dass der Schutz vor Schmutz für Feuerwehrleute eine besonders wichtige Rolle spielt. Akzeptanz für dieses Thema erzeugen und für Hygienemaßnahmen zu werben, ist deshalb zentrales Anliegen der Präventionsarbeit der Feuerwehr-Unfallkassen.

Ausrüstung putzen
Grobreinigung von Ausrüstung und Geräten im Feuerwehrhaus. Foto: Dirk Rixen/HFUK Nord

Sauber und gesund im Feuerwehrdienst – das fängt mit ganz einfachen Dingen an. Es muss nur ein Umdenken stattfinden. Einfachste Konzepte können sofort ohne große Investitionen umgesetzt werden:

  • Grobreinigung an der Einsatzstelle: Persönliche Schutzkleidung und -ausrüstung können an der Einsatzstelle vom gröbsten Schmutz gereinigt werden. Ein Gartenschlauch mit einer Brause und einer Bürste am Ende lässt sich z.B. dafür verwenden.
  • Kleidung wechseln und verpacken: Einsatzschutzkleidung, die stark verschmutzt wurde, an der Einsatzstelle abgelegen und möglichst luftdicht verpacken. Zum Kleiderwechsel können z.B. Trainingsanzüge vorgehalten werden.
  • Verschmutzte Kleidung und Geräte separat transportieren: Ist die Kleidung verschmutzt, gehört sie nicht in die Mannschaftskabine. Somit würde die Verschmutzung weiter verschleppt werden. Dies trifft auch für Geräte und Ausrüstungsgegenstände zu, wobei diese schon aus Gründen der Transportsicherheit nicht in die Kabine gehören.
  • Reinigen an der Einsatzstelle: Hygienewände in Fahrzeugen zur Körperreinigung (Hände/ Gesicht) nutzen. Alternativ bzw. zusätzlich können Feuchttücher verwendet werden. Vor allem vor der Nahrungsaufnahme muss eine gründliche Reinigung stattfinden!
  • Reinigung im Feuerwehrhaus: Im Feuerwehrhaus müssen verschmutzte Ausrüstung und Geräte zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft gereinigt werden. Die Einsatzschutzkleidung muss fachgerecht gewaschen werden. Gegebenenfalls müssen auch hier Schutzmaßnahmen zur Hygiene durch Persönliche Schutzausrüstung ergriffen werden.
  • Körperhygiene: Nicht umsonst gibt es in Feuerwehrhäusern heutzutage Duschen. Ist eine Verschmutzung aufgetreten, sollte das Duschen nach dem Einsatz zum Standard gehören. Zudem sollten die Feuerwehrangehörigen Ersatz( unter-)wäsche im Feuerwehrhaus deponieren.

Diese Aufzählung enthält natürlich nur ein paar Beispiele für Maßnahmen, die sich einfach umsetzen lassen. Ein Grundprinzip ist immer gleich: Durch eine konsequente Schwarz-Weiß-Trennung von kontaminierten und nicht verschmutzten Bereichen soll erreicht werden, dass der Dreck nicht weiter verschleppt wird. Dies lässt sich im Feuerwehrhaus z.B. durch bauliche Maßnahmen bewerkstelligen. Somit wird die Hygiene im Feuerwehrhaus gleich mit eingebaut. Eine entsprechende Raumplanung sorgt z.B. dafür, dass Schmutz aus Umkleidebereich und Fahrzeughalle gar nicht erst in die Sozialräume gelangt. Bei Neu- und Umbauten beraten die Feuerwehr-Unfallkassen die Träger des Brandschutzes ausführlich zu den Möglichkeiten.

Pflicht und Kür

Sauber ist gesund! Sauber aus dem Feuerwehreinsatz zu kommen, ist eine Pflicht, die alle Feuerwehrangehörigen ihrer eigenen Gesundheit schulden. Und es ist die Pflicht der Städte und Gemeinden als Träger des Brandschutzes, Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden zu entwickeln und umzusetzen. Dies gebieten der Arbeitsschutz und die Fürsorge den Feuerwehrangehörigen gegenüber.
Beispiel für eine Kür ist das Konzept der Freiwilligen Feuerwehr Bad Segeberg. Hier hat man sich Gedanken gemacht, ein Konzept entwickelt und umgesetzt, das nunmehr Standard und selbstverständlich ist. Daran kann man sich nur ein Beispiel nehmen!

Ansicht

Mark Zielinski

Mark Zielinski, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Segeberg, Foto: Mark Zielinski

Sauber bleiben!

Bleibt sauber! Diese Phrase kennen wir alle. Für uns als Feuerwehr in Bad Segeberg sind dies keine geflügelten Worte, denn Führen heißt auch Verantwortung. Gemeinsam haben wir ein Hygienekonzept entwickelt und gemeinsam wird es in unserer Wehr gelebt. Daher ist dieses nicht „übergestülpt“, sondern aus unserer Mitte gewollt.

Es wurde Zeit zu handeln. Unser Tagesgeschäft wird immer gefährlicher – auch in dieser Hinsicht. Von Ruß bis Infektionen und Keimen ist alles dabei. Da kann und darf es nicht sein, dass die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen zusätzlich gefährdet wird.

Den Dreck möglichst draußen an der Einsatzstelle lassen – das ist das Grundprinzip. Schmutz von dort gehört nicht in die Fahrzeuge und nicht in die sauberen Bereiche des Gerätehauses geschleppt. Und schon gar nicht in den privaten Bereich. Man stelle sich zu Hause vor, man käme mit den dreckigen Gartenstiefeln ins Wohnzimmer? Was gäbe es dann für ein Aufstand …? Und bei der Feuerwehr soll das in Ordnung sein? Dafür haben wir in unserer Feuerwehr Maßnahmen ergriffen und die finanziellen Mittel wurden durch die Stadt bereitgestellt. Gut angelegtes Geld, das dem Schutz und der Gesunderhaltung unserer Kameradinnen und Kameraden zu Gute kommt.

Es sind keine riesigen Investitionen nötig, um Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Es beginnt mit einfachen Dingen, die in jeder Wehr ohne Weiteres in die Tat umgesetzt werden können. Und es bedarf eines Umdenkens: Feuerwehrleute mit rußgeschwärzten Gesichtern verkörpern kein Heldentum. Sie machen schlichtweg etwas falsch! Bleibt sauber!

Wichtige Medien und Links zum Thema „Hygiene im Feuerwehrdienst“

  • „Hygiene im Feuerwehrdienst“ – Medienpaket der Feuerwehr-Unfallkassen mit Schulungsheft und DVD mit Film und Präsentationsfolien, erhältlich über die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse.

  • DGUV Vorschrift 49 - UVV „Feuerwehren“, erhältlich über die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse als gedruckte Version oder zum Herunterladen auf der jeweiligen Webseite.

  • DGUV Information 205-010 (GUV-I 8651) „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ – Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz, erhältlich über die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse als gedruckte Version oder zum Herunterladen auf der jeweiligen Webseite.

  • DGUV Information 205-008 (GUV-I 8554) – „Sicherheit im Feuerwehrhaus“, erhältlich über die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse als gedruckte Version oder zum Herunterladen auf der jeweiligen Webseite.

  • vfdb-Merkblatt „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“ - zum Herunterladen: https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/Merkblaetter/
    Aktuelle_Endversionen/MB10_13_Einsatzhygiene_Ref10_2014_03.pdf

  • Zentrale Expositions-Datenbank der DGUV: https://zed.dguv.de/