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Sicherheitsbeauftragte in den Feuerwehren

Das extra Paar Augen für den Arbeitsschutz

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

In den meisten Wehren kurz „SiBe“ genannt, sind Sicherheitsbeauftragte bei den Feuerwehren eine feste Institution. Sie haben wichtige Funktionen inne, die dem Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Die Bestrebungen zum Bürokratieabbau haben nun dafür gesorgt, dass auch der Arbeitsschutz – und damit die Sicherheitsbeauftragten ins Blickfeld geraten sind. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.

Bürokratieabbau – zu Lasten der Sicherheit und Gesundheit in den Feuerwehren?

Bürokratieabbau, Entbürokratisierung - diese Begriffe sind derzeit in aller Munde. Dabei betrachtet der Gesetzgeber auch den Arbeitsschutz – und hat auch dort Potential für weniger Bürokratie aus­gemacht. So wurde durch eine Änderung der Vorschriften im Siebten Buch Sozialge­setzbuch dafür gesorgt, dass die Pflichten zur Bestellung von Sicherheitsbeauftrag­ten gelockert werden. Bundesweit können somit branchenübergreifend 123.000 Sicherheitsbeauftragte eingespart wer­den, was zu Einsparungen in Höhe von 135 Mio. Euro führen soll. Das Sicherheits­niveau soll trotzdem erhalten bleiben.

Wie kann das funktionieren? Für die Feu­erwehren eine berechtigte Frage. Denn diese Reform zielt allgemein, und eben nicht zielgenau auf Einsparungen ab. Betroffen sind daher alle. So mag diese Rechnung zwar für bestimmte Branchen und Betriebe aufgehen und eine Entlas­tung bedeuten – für Tätigkeiten wie den gefahrvollen Feuerwehrdienst dürfte die Reduzierung von Sicherheits­beauftragten kaum eine positive Wirkung entfalten, eine Entlastung ist schon gar nicht zu erwarten.

Im Gegenteil: Dort, wo ehrenamtlich täti­ge Führungskräfte in den Wehrleitungen und Wehrführungen ihren verantwor­tungsvollen Dienst verrichten, ist das „extra Paar Augen für die Sicherheit“ in Person der Sicherheitsbeauftragten ein absoluter Gewinn und schafft Entlastung. Die wichtige Arbeit, die Sicherheit und Gesundheit im Blick zu behalten, wird auf mehrere Schultern verteilt. Das ist gerade in der heutigen Zeit ein sehr wichtiges Argument hinsichtlich der Entlastung ehrenamtlich tätiger Menschen.

Nicht ohne Grund ist in einigen Ländern für die Sicherheitsbeauftragten der frei­willigen Feuerwehren per Mustersatzung sogar eine Vorstandsfunktion vorgese­hen. Für den Leiter oder die Leiterin der Feuerwehr eine absolut sinnvolle Ergän­zung und Entlastung!

Worum geht es bei den neuen Regelungen?

Zukünftig entfällt die verpflichtende Bestellung eines bzw. einer Sicherheitsbe­auftragten ab 20 Mitarbeitenden. Der Schlüssel wurde nach oben gesetzt, nun ist dies erst ab 50 Mitarbeitende grund­sätzlich Pflicht. Neu ist zudem: Eine Bestellpflicht zwischen 20 bis 49 Mitarbei­tenden besteht letztendlich dann doch, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit festgestellt wird. Für eine solche Feststellung maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.

Für den Feuerwehrdienst, bei dem eine Persönliche Schutzausrüstung verpflich­tend getragen werden muss, um sich vor schweren, schwersten oder tödlichen Ver­letzungen zu schützen, ist die besondere Gefährdung bei vielen Einsatz- und Übungstätigkeiten grundsätzlich anzu­nehmen. Bei jedem Einsatz, der nach dem Führungsschema der Feuerwehr-Dienst­vorschrift 100 abgearbeitet wird, ist die Bewertung von Gefahren nach der Gefah­renmatrix enthalten. Aus dieser Bewer­tung können für die eingesetzten Feuer­wehrangehörigen besondere Gefähr­dungen für Leben und die Gesund­heit ebenfalls abgeleitet werden - eine Art kompakte, auf das Wesentliche reduzierte Gefähr­dungsbeurteilung.

Ist es also nachvollziehbar, dass für Feuer­wehren, in denen Menschen zu jeder Tages- oder Nachtzeit aus ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder ihrer Freizeit heraus zu einem Einsatz gerufen werden können, keine Sicherheitsbeauftragten zur Verfü­gung stehen sollen, nur weil die Größe nicht passt? Wir meinen nein!

Wer trägt eigentlich die Verantwortung?

Neben der Betrachtung der Gefährdungs­beurteilung ist ein Blick in die Verantwor­tungshierarchie für einen sicheren Feuer­wehrdienst hilfreich:

Grafik: Jürgen Kalweit / HFUK Nord; "Verantwortungspyramide" für die Unfallverhütung

Die Frage nach der Verantwortung ist schnell beantwortet. Es ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin also der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Wenn sie es nicht selbst machen, können sie diese Aufgabe auf die Wehrführung und diese dann auf ihre Führungskräfte übertragen. Am Ende ist natürlich auch jedes einzelne Feuerwehrmitglied für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich.

Die Wehrführung muss sowohl über Fach- als auch über Sozialkompetenz verfügen, um Gefahren für die Sicher­heit und Gesundheit abzuschätzen. Zusammen mit dem Bürgermeisteramt trägt sie die Gesamtverantwortung für eine einsatzfähige Feuerwehr.

Jedoch: Bürgermeisterin bzw. Bürgermeis­ter sind vielerorts, die Wehr­führung einer freiwilligen Feuerwehr ist in der Regel immer ehrenamtlich tätig. Sie haben eine Vielzahl von Aufgaben, die Verantwortung ist groß. Gut ist, wenn mit den Sicherheitsbeauftragten Expertinnen und Experten in Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung stehen.

Bild: Jürgen Kalweit/ HFUK Nord; Unverzichtbar: Sicherheitsbeauftragte beraten, schulen, informieren und unterstützen in Sachen Sicherheit.

Unverzichtbar: Sicherheitsbeauftragte in den Feuerwehren

Somit ist die Unterstützung durch Sicherheitsbeauftragte eine gute Sache – da ist eine Person, die besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Sicherheits­bestimmungen legt. Sie hat dabei eine beratende Funktion für die Wehrführung, die schließlich ein großes Interesse daran hat, dass alle ehrenamt­lichen Feuerwehrangehörigen gesund und unverletzt aus dem Dienst wieder nach Hause kommen.

»Wo ehrenamtlich Tätige ihren verantwortungsvollen Dienst verrichten, ist das „extra Paar Augen für die Sicherheit“ in Person der Sicherheitsbeauftragten ein absoluter Gewinn.«

An dieser Stelle werfen wir einen Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Sicherheits­beauftragten:

  • Beratung des Trägers der Feuerwehr in allen Fragen der Unfallverhütung
  • Schulung und Ausbildung der Feuer­wehrangehörigen
  • Feuerwehrangehörige dazu anhalten, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten
  • Sicherheits- und Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst erkennen
  • Erkannte Mängel melden
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Unfallanzeige nach Eintritt eines Unfalles

Bei den Schulungen zum Unfall- und Gesundheitsschutz durch die Sicherheits­beauftragten kann es ein weiterer Vorteil sein, wenn die Vorschriften von Personen vermittelt werden, die keine Vorgesetzten sind, sondern mit den übrigen Feuer­wehrangehörigen auf Augenhöhe kom­munizieren.

Qualifizierung ohne Extrakosten

Sicherheitsbeauftragte werden durch die HFUK Nord und die FUK Mitte für ihre Auf­gaben qualifiziert. Die Feuerwehr-Unfall­kassen bereiten sie in einem Grundlehr­gang auf ihre Aufgabe vor. Zur Auffri­schung der Kenntnisse gibt es später einen Fortbildungslehrgang. Weitere Schulungen erfolgen durch die Kreissicherheits­beauftragten bzw. Kreisbrand­meister Sicherheit.

Die Kosten für die Schulungen (Semi­narstätte, Referenten, ggf. Unterbringung und Verpflegung) werden durch die Feu­erwehr-Unfallkassen getragen und den Gemeinden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Werden Sicherheits­beauftragte durch die Gemeinde für eine Feuerwehr bestellt, so erfolgt die Qualifizierung durch die Feuerwehr-Unfallkasse in jedem Fall. Größen­betrachtung oder -beschränkung der Feuerwehr werden durch die HFUK Nord und FUK Mitte nicht vorgenommen. Sicherheitsbeauftragte bzw. die, die es werden wollen, sind will­kommen – im Sinne der guten Sache der Sicherheit und Gesundheit der Feuer­wehrangehörigen.

Fazit: Ein Plädoyer für die Sicherheits­beauftragten in den Feuerwehren

Die HFUK Nord und die FUK Mitte stehen voll hinter dem System der Sicherheits­beauftragten. Bürokratieabbau ist ein wichtiges Thema. Grundsätzlich muss man im Bereich des Arbeits- und Gesund­heitsschutzes abwägen, ob angedachte Veränderungen wirklich zu Erleichte­rungen und Einsparungen führen. So mancher Vorstoß kann letzten Endes nach hinten losgehen.

Sicherheitsbeauftragte sind ein wich­tiger Faktor in allen freiwilligen Feuer­wehren. Sie schaffen einen Mehrwert und sorgen für Entlastung der ohnehin schon stark geforderten ehrenamtlichen Wehrführungen.

Weitere Informationen

Broschüre „Der Sicherheitsbeauftragte“

QR Code

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3158


Informationsseiten zu Sicherheitsbeauftragten und Lehrgangsterminen