Sicherheitsbeauftragte in den Feuerwehren
Das extra Paar Augen für den Arbeitsschutz
In den meisten Wehren kurz „SiBe“ genannt, sind Sicherheitsbeauftragte bei den Feuerwehren eine feste Institution. Sie haben wichtige Funktionen inne, die dem Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Die Bestrebungen zum Bürokratieabbau haben nun dafür gesorgt, dass auch der Arbeitsschutz – und damit die Sicherheitsbeauftragten ins Blickfeld geraten sind. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.
Bürokratieabbau – zu Lasten der Sicherheit und Gesundheit in den Feuerwehren?
Bürokratieabbau, Entbürokratisierung - diese Begriffe sind derzeit in aller Munde. Dabei betrachtet der Gesetzgeber auch den Arbeitsschutz – und hat auch dort Potential für weniger Bürokratie ausgemacht. So wurde durch eine Änderung der Vorschriften im Siebten Buch Sozialgesetzbuch dafür gesorgt, dass die Pflichten zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelockert werden. Bundesweit können somit branchenübergreifend 123.000 Sicherheitsbeauftragte eingespart werden, was zu Einsparungen in Höhe von 135 Mio. Euro führen soll. Das Sicherheitsniveau soll trotzdem erhalten bleiben.
Wie kann das funktionieren? Für die Feuerwehren eine berechtigte Frage. Denn diese Reform zielt allgemein, und eben nicht zielgenau auf Einsparungen ab. Betroffen sind daher alle. So mag diese Rechnung zwar für bestimmte Branchen und Betriebe aufgehen und eine Entlastung bedeuten – für Tätigkeiten wie den gefahrvollen Feuerwehrdienst dürfte die Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten kaum eine positive Wirkung entfalten, eine Entlastung ist schon gar nicht zu erwarten.
Im Gegenteil: Dort, wo ehrenamtlich tätige Führungskräfte in den Wehrleitungen und Wehrführungen ihren verantwortungsvollen Dienst verrichten, ist das „extra Paar Augen für die Sicherheit“ in Person der Sicherheitsbeauftragten ein absoluter Gewinn und schafft Entlastung. Die wichtige Arbeit, die Sicherheit und Gesundheit im Blick zu behalten, wird auf mehrere Schultern verteilt. Das ist gerade in der heutigen Zeit ein sehr wichtiges Argument hinsichtlich der Entlastung ehrenamtlich tätiger Menschen.
Nicht ohne Grund ist in einigen Ländern für die Sicherheitsbeauftragten der freiwilligen Feuerwehren per Mustersatzung sogar eine Vorstandsfunktion vorgesehen. Für den Leiter oder die Leiterin der Feuerwehr eine absolut sinnvolle Ergänzung und Entlastung!
Worum geht es bei den neuen Regelungen?
Zukünftig entfällt die verpflichtende Bestellung eines bzw. einer Sicherheitsbeauftragten ab 20 Mitarbeitenden. Der Schlüssel wurde nach oben gesetzt, nun ist dies erst ab 50 Mitarbeitende grundsätzlich Pflicht. Neu ist zudem: Eine Bestellpflicht zwischen 20 bis 49 Mitarbeitenden besteht letztendlich dann doch, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit festgestellt wird. Für eine solche Feststellung maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Für den Feuerwehrdienst, bei dem eine Persönliche Schutzausrüstung verpflichtend getragen werden muss, um sich vor schweren, schwersten oder tödlichen Verletzungen zu schützen, ist die besondere Gefährdung bei vielen Einsatz- und Übungstätigkeiten grundsätzlich anzunehmen. Bei jedem Einsatz, der nach dem Führungsschema der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 abgearbeitet wird, ist die Bewertung von Gefahren nach der Gefahrenmatrix enthalten. Aus dieser Bewertung können für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen besondere Gefährdungen für Leben und die Gesundheit ebenfalls abgeleitet werden - eine Art kompakte, auf das Wesentliche reduzierte Gefährdungsbeurteilung.
Ist es also nachvollziehbar, dass für Feuerwehren, in denen Menschen zu jeder Tages- oder Nachtzeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Freizeit heraus zu einem Einsatz gerufen werden können, keine Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung stehen sollen, nur weil die Größe nicht passt? Wir meinen nein!
Wer trägt eigentlich die Verantwortung?
Neben der Betrachtung der Gefährdungsbeurteilung ist ein Blick in die Verantwortungshierarchie für einen sicheren Feuerwehrdienst hilfreich:
Die Frage nach der Verantwortung ist schnell beantwortet. Es ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin also der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Wenn sie es nicht selbst machen, können sie diese Aufgabe auf die Wehrführung und diese dann auf ihre Führungskräfte übertragen. Am Ende ist natürlich auch jedes einzelne Feuerwehrmitglied für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich.
Die Wehrführung muss sowohl über Fach- als auch über Sozialkompetenz verfügen, um Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit abzuschätzen. Zusammen mit dem Bürgermeisteramt trägt sie die Gesamtverantwortung für eine einsatzfähige Feuerwehr.
Jedoch: Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister sind vielerorts, die Wehrführung einer freiwilligen Feuerwehr ist in der Regel immer ehrenamtlich tätig. Sie haben eine Vielzahl von Aufgaben, die Verantwortung ist groß. Gut ist, wenn mit den Sicherheitsbeauftragten Expertinnen und Experten in Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung stehen.
Unverzichtbar: Sicherheitsbeauftragte in den Feuerwehren
Somit ist die Unterstützung durch Sicherheitsbeauftragte eine gute Sache – da ist eine Person, die besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen legt. Sie hat dabei eine beratende Funktion für die Wehrführung, die schließlich ein großes Interesse daran hat, dass alle ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gesund und unverletzt aus dem Dienst wieder nach Hause kommen.
»Wo ehrenamtlich Tätige ihren verantwortungsvollen Dienst verrichten, ist das „extra Paar Augen für die Sicherheit“ in Person der Sicherheitsbeauftragten ein absoluter Gewinn.«
An dieser Stelle werfen wir einen Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten:
- Beratung des Trägers der Feuerwehr in allen Fragen der Unfallverhütung
- Schulung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen
- Feuerwehrangehörige dazu anhalten, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten
- Sicherheits- und Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst erkennen
- Erkannte Mängel melden
- Unterstützung beim Ausfüllen der Unfallanzeige nach Eintritt eines Unfalles
Bei den Schulungen zum Unfall- und Gesundheitsschutz durch die Sicherheitsbeauftragten kann es ein weiterer Vorteil sein, wenn die Vorschriften von Personen vermittelt werden, die keine Vorgesetzten sind, sondern mit den übrigen Feuerwehrangehörigen auf Augenhöhe kommunizieren.
Qualifizierung ohne Extrakosten
Sicherheitsbeauftragte werden durch die HFUK Nord und die FUK Mitte für ihre Aufgaben qualifiziert. Die Feuerwehr-Unfallkassen bereiten sie in einem Grundlehrgang auf ihre Aufgabe vor. Zur Auffrischung der Kenntnisse gibt es später einen Fortbildungslehrgang. Weitere Schulungen erfolgen durch die Kreissicherheitsbeauftragten bzw. Kreisbrandmeister Sicherheit.
Die Kosten für die Schulungen (Seminarstätte, Referenten, ggf. Unterbringung und Verpflegung) werden durch die Feuerwehr-Unfallkassen getragen und den Gemeinden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Werden Sicherheitsbeauftragte durch die Gemeinde für eine Feuerwehr bestellt, so erfolgt die Qualifizierung durch die Feuerwehr-Unfallkasse in jedem Fall. Größenbetrachtung oder -beschränkung der Feuerwehr werden durch die HFUK Nord und FUK Mitte nicht vorgenommen. Sicherheitsbeauftragte bzw. die, die es werden wollen, sind willkommen – im Sinne der guten Sache der Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen.
Fazit: Ein Plädoyer für die Sicherheitsbeauftragten in den Feuerwehren
Die HFUK Nord und die FUK Mitte stehen voll hinter dem System der Sicherheitsbeauftragten. Bürokratieabbau ist ein wichtiges Thema. Grundsätzlich muss man im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abwägen, ob angedachte Veränderungen wirklich zu Erleichterungen und Einsparungen führen. So mancher Vorstoß kann letzten Endes nach hinten losgehen.
Sicherheitsbeauftragte sind ein wichtiger Faktor in allen freiwilligen Feuerwehren. Sie schaffen einen Mehrwert und sorgen für Entlastung der ohnehin schon stark geforderten ehrenamtlichen Wehrführungen.
Weitere Informationen
Broschüre „Der Sicherheitsbeauftragte“
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3158



