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Feuerwehr-Unfallkassen beraten bei der Planung sicherer Feuerwehrhäuser

Kein Produkt von der Stange

Feuerwehrhaus
Abbildung/Foto: Uwe Wöbb, FF Kuddewörde

Es kommt in einer Stadt oder Gemeinde in der Regel nur alle paar Jahrzehnte vor, dass für die Feuerwehr ein neues Domizil errichtet wird. Entweder werden Feuerwehrhäuser neu errichtet, oder bestehende Häuser werden umgebaut, ertüchtigt und erweitert. Damit bereits im Vorfeld planerisch alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird, stehen die Feuerwehr-Unfallkassen den Kommunen partnerschaftlich in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit beratend zur Seite.

Klar ist: Ein Feuerwehrhaus ist kein Objekt „von der Stange“, sondern immer etwas Besonderes. Der Bau soll möglichst lange halten, allen Anforderungen der Feuerwehr genügen und dabei sichere Arbeitsbedingungen für die Feuerwehrangehörigen bieten. Das Titelthema dieser Ausgabe unseres FUK-Dialoges befasst sich intensiv mit dem Thema Feuerwehrhaus- Bau und wie die Feuerwehr- Unfallkassen die Gemeinden dabei beratend unterstützen können.

Feuerwehr-Unfallkassen beraten bei der Planung sicherer Feuerwehrhäuser

Der Neu- oder größere Umbau eines Feuerwehrhauses stellt für jede Stadt bzw. Gemeinde und für jede Wehrführung ein besonderes Ereignis dar. An Feuerwehrhäuser werden besondere Anforderungen gestellt, d.h. Planung und Bauausführung sind in der Regel anspruchsvoll. Ist das Werk vollbracht, übergibt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister das fertige Gebäude mit Stolz an die Feuerwehr. Solch ein Projekt stellt für die Gemeinde eine entsprechend bedeutende Investition und einen nicht unerheblichen finanziellen Posten dar. Gut ist es dann, wenn das Gebäude zukunftsfähig geplant wurde.

Soll heißen, alle sicherheitstechnischen Aspekte wurden beachtet und eventuell später anstehende Erweiterungen oder Veränderungen wurden von vornherein, z.B. bei der Grundstücksauswahl, in die Planung einbezogen.
Offenbaren sich jedoch kurz nach dem Einzug der Feuerwehr Planungsfehler oder sicherheitstechnische Mängel, ist der Ärger groß. Mit Schlagzeilen wie „Neues Feuerwehrhaus platzt jetzt schon aus allen Nähten“, „Feuerwehr unzufrieden mit neuem Haus“ erscheint die Gemeinde in der lokalen Presse. Führt die Feuerwehr- Unfallkasse eine Besichtigung durch, bei der Mängel dokumentiert werden, die abzustellen sind, muss unter Umständen für teures Geld umgebaut werden. Neben dem Imageschaden entsteht zusätzlich ein finanzieller Schaden, was jedoch beides vermeidbar gewesen wäre. Mit einer durchdachten Planung lassen sich Fehler von vornherein vermeiden.
Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten für die Gemeinden einen kostenlosen Beratungsservice bei Bauvorhaben an. In einigen Bundesländern müssen die Feuerwehr- Unfallkassen zudem grundsätzlich im baurechtlichen Planungsverfahren eingebunden werden, andere Länder fordern dies, wenn z.B. Fördermittel gewährt werden sollen.

Erste Schritte

Als ersten Schritt in der Bauplanung muss die Gemeinde genau ermitteln, welchen Raumbedarf die Feuerwehr hat. Grundlage ist z.B. die Feuerwehrbedarfsplanung und die örtliche Risikoanalyse. Dabei müssen auch Fragen zur Zukunft der Gemeinde und damit der Feuerwehr (personell und technisch) betrachtet werden: Wird z.B. geplant, die Gemeinde um neue Wohngebiete oder Gewerbeflächen zu erweitern? Werden hohe Gebäude errichtet oder wird es Schwerpunktobjekte geben wie Schulen oder Pflegeheime? Gibt es in Zukunft eine neue Autobahn oder Schnellstraße im Zuständigkeitsbereich? Da mit der Weiterentwicklung einer Gemeinde häufig auch der Ausbau und die Erweiterung der Feuerwehr einhergeht, weil z.B. zusätzliche Fahrzeuge beschafft werden, spielen diese Fragen bei der planerischen Betrachtung des Feuerwehrhauses eine große Rolle.

Treppe
Ärgerlich und mit Folgekosten verbunden: Ein falsch geplanter Alarmweg an einem neuen Feuerwehrhaus, Foto: HFUK Nord, Ingo Piehl
Diese Fehler werden durch die Präventionsdienste der Feuerwehr-Unfallkassen immer wieder festgestellt, teilweise auch bei neuen Gebäuden:

  • fehlende Parkplätze, Lage der Parkplätze führt zu Gefährdungen,
  • Kreuzung der Verkehrswege,
  • Hochborde, Schwellen, Podeste und Treppen im Alarmweg,
  • Bewegungsfläche in der Feuerwehrausfahrt nicht berücksichtigt,
  • Notöffnung der Tore unzureichend oder fehlt (Öffnung mindestens mit 25 cm/s),
  • Beleuchtung der Verkehrswege unzureichend oder fehlt,
  • fehlende Absauganlagen oder Abgasschläuche bzw. Ladekabel im Verkehrsweg,
  • unzureichende Fußbodenbeschaffenheit,
  • fehlende Entwässerung,
  • fehlende Schwarz-Weiß-Trennung,
  • zu kleine Räume, insbesondere im Lager und Umkleideraum (z.B. Regale im Verkehrsweg),
  • unzureichende Planung der Räume hinsichtlich der Arbeitsabläufe.

Software „feuerwehrhaus-onlineplanung.de“

Mit einem einfachen Hilfsmittel können dann erste Zeichnungen erstellt werden: Das Programm „feuerwehrhaus-onlineplanung.de“ der HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg. Um den Feuerwehren, Gemeinden und Architekten den Beratungsservice der Feuerwehr-Unfallkassen näher zu bringen, aber auch, um eine Vielzahl von Fragen schon im Vorwege zu klären, gibt es mit dem Programm ein Instrument, mit dem ein an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Gebäudeplan erstellt werden kann. Nach einer kurzen Abfrage von Grunddaten bietet das Programm die Möglichkeit, in einer Zeichenfläche Räume anzulegen, frei zu verschieben und so ein Feuerwehrhaus zu planen. Die mit „feuerwehrhausonlineplanung.de“ angefertigten Zeichnungen eignen sich bestens, um erste Planungen z.B. vor dem Gemeinderat oder anderen Gremien anschaulich zu präsentieren. Wie heißt es doch so schön: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“.

Darüber hinaus liefert das Programm wichtige Hinweise zu den sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzelnen Räume im Feuerwehrhaus. In dieser frühen Planungsphase kann der erste Kontakt zur zuständigen Feuerwehr- Unfallkasse aufgenommen werden. Diese versendet kostenlos Schriften mit allen wichtigen Informationen zur Planung eines sicheren Feuerwehrhauses. Damit können sich bereits jetzt die Planer in der Gemeinde und das beauftragte Architekturbüro auseinandersetzen. In die weiterführende Planung müssen dann Fachleute einbezogen werden. Da ein Feuerwehrhaus ein besonderes Objekt ist, empfiehlt es sich, bei der Auswahl der Architektinnen und Architekten nach Referenzobjekten zu fragen und diese sogar gegebenenfalls zu besichtigen. Dabei können z.B. Feuerwehrhäuser mit ähnlicher Größe wichtige Hinweise und Anregungen für eine durchdachte Raumanordnung liefern. Die Planung des Feuerwehrhauses muss nach dem Stand der Technik erfolgen. Dazu sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV „Grundsätze der Prävention“ und UVV „Feuerwehren“) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten einzuhalten. Die Planungsgrundlagen liefert die DIN 14092 Teil 1. Die Norm berücksichtigt die wichtigsten Anforderungen an ein zeitgemäßes Feuerwehrhaus. Architekten sollten diese Vorgaben kennen und sich bei der Planung daran halten. Eine große Hilfe bietet die neue DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“.

Screenshot
Screenshot der Zeichnungsfläche von „feuerwehrhaus-onlineplanung.de“, Foto: HFUK Nord

Beratungsservice der Feuerwehr-Unfallkassen

Werden die Planungen dann konkreter und die ersten Entwürfe liegen auf dem Tisch, bieten die Feuerwehr- Unfallkassen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem Bauvorhaben. Diese wird sehr gerne von Architekten aber auch von den Bauämtern der Kreise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens genutzt. In der Stellungnahme bewerten die Präventionsfachleute die sicherheitsgerechte Gestaltung des Feuerwehrhauses, der einzelnen Räumlichkeiten und der Umgebung und geben Empfehlungen für die weitere Planung und Umsetzung. In einem nächsten Schritt gibt es zudem die Möglichkeit der Bauplanungsberatung. Diese erfolgt entweder bei der Feuerwehr-Unfallkasse oder, beispielsweise bei Umbaumaßnahmen, auch direkt bei der Feuerwehr vor Ort.

Wenn gebaut wird, muss es sicher sein!

Nach gründlicher Planung kann das Bauvorhaben endlich zur Umsetzung gelangen. In der Regel werden Fachfirmen beauftragt, die Bauleistungen auszuführen. In den Freiwilligen Feuerwehren ist es aber auch verbreitet, dass Baumaßnahmen in sogenannter „Eigenleistung“ durchgeführt werden. Möglich wird das oft dadurch, dass fast jede Feuerwehr Handwerker aus unterschiedlichen Gewerken zu ihren Mitgliedern zählt. So werden von den Kameradinnen und Kameraden Abbruchmaßnahmen durchgeführt, Mauern hochgezogen, eine Lampe schnell vom Elektriker angebaut oder die Wasserleitung vom Installateur verlegt. Solche gemeinsamen Bauaktivitäten können die Kameradschaft und die Verbundenheit zur Feuerwehr stärken. Und die Gemeinde freut es, wenn dabei auch noch Geld gespart wird.

Versicherungsschutz nur für Feuerwehrangehörige

Grundsätzlich ist gegen diese Eigenleistungen seitens der Feuerwehr- Unfallkassen nichts einzuwenden. Führen die Feuerwehrangehörigen mit den Eigenbauarbeiten Tätigkeiten durch, die der Feuerwehr dienen und dem Willen der Gemeinde entsprechen, so sind sie bei der Feuerwehr-Unfallkasse als zuständigem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert. Dabei geht die Feuerwehr- Unfallkasse davon aus, dass die Gemeinde die Bauarbeiten offiziell plant, organisiert und die Anteile der Eigenleistung der Feuerwehrangehörigen dokumentiert werden. Beteiligen sich feuerwehrfremde Personen an den Baumaßnahmen, die nicht Angehörige der Feuerwehr sind, so besteht für diese jedoch kein Versicherungsschutz durch die Feuerwehr- Unfallkasse. Bei den Eigenleistungen bleibt es nicht immer bei kleinen Umbauoder Reparaturmaßnahmen. Die Feuerwehr-Unfallkassen erreichen auch Anfragen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei Bauvorhaben größeren Umfanges. Wie bei allen Maßnahmen geht auch hier die Sicherheit vor!

Broschüre
DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“, Foto: DGUV
In diesen Unterlagen sind alle wichtigen und relevanten Informationen enthalten:

  • UVV „Grundsätze der Prävention“ und UVV „Feuerwehren“
  • DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
  • DIN 14092 Teil 1 Ausgabe 2012
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (z.B. ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, ASR A1.5/1,2 Fußböden, ASR A1.8 Verkehrswege, ASR A4.1 Sanitärräume usw.)
  • Planungssoftware Feuerwehrhäuser www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de Systemvoraussetzung: übliche Browser wie Google-Chrome, Firefox oder Internet-Explorer in aktueller Version

Auf größeren Baustellen kann es dazu kommen, dass Personen Tätigkeiten ausführen, für die sie nicht ausgebildet sind – und schon gar nicht im Bereich des Arbeitsschutzes Bescheid wissen. Das fängt bereits beim Aufbau der Baugerüste an und hört bei Malerarbeiten auf. Wie sieht es mit den Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und deren Dokumentationen aus? Viele dieser Maßnahmen, die für Handwerksbetriebe Standard sind, müssen auch bei Eigenleistungen auf dem Feuerwehr-Bau beachtet werden! Ein Dachdecker weiß, an welcher Stelle er ein Dach betreten kann – ein Laie weiß das in der Regel nicht… Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass bei Durchführung der Eigenbauarbeiten die anerkannten Regeln der Technik (DINNormen, VDE-Bestimmungen) und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind.

Bei Gefahrstoffen müssen Fachfirmen ran

Ebenso sind Abbrucharbeiten oder Bauarbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen den Sicherheitsregeln entsprechend auszuführen. Hier seien ganz besonders die Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen und künstlichen Mineralfasern (Mineralfaserwolle) erwähnt. Immer wieder kommt man bei der Sanierung älterer Bauten mit solchen Materialien in Berührung. Dann sind Profis gefragt. Nur Fachfirmen haben das entsprechende Know-How und die Ausrüstung, derartige Arbeiten durchzuführen!
In diesem Zusammenhang liefert die Branchenregel 101-601 „Branche Rohbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wichtige Informationen. Die Schrift bündelt Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für Verantwortliche auf Baustellen. Die Branchenregel gewährt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungen und entsprechende Präventionsmaßnahmen für Arbeiten im Rohbau. Die DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ findet man kostenfrei zum Herunterladen in der DGUV Publikationsdatenbank (www.dguv.de -> Presse-/Mediencenter -> Publikationen) oder kann sie dort als gedrucktes Exemplar bei der jeweilig zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse bestellen.

Ansicht

Thomas Rosenfeldt, Amtsleiter, Amt Eldenburg Lübz, Foto: Amt Eldenburg Lübz

Thomas Rosenfeldt, Amtsleiter, Amt Eldenburg Lübz, Foto: Amt Eldenburg Lübz

Gut beraten – sicher gebaut

Eine Umbaumaßnahme am Feuerwehrhaus, oder gar ein komplett neues Domizil für Technik und Mannschaft, ist für jede Gemeinde eine Herausforderung. Fast jede Gemeindevertretung unseres Amtes hat sich schon damit beschäftigt. Schließlich ist allen daran gelegen, ihren ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen optimale Bedingungen zu schaffen. Architekten und Bauingenieure kennen sich gut mit der Planung und Bauausführung aus. Bei einem Feuerwehrhaus sind aber auch spezielle Sicherheitsstandards zu berücksichtigen. Hier unterstützt die Feuerwehr-Unfallkasse - und zwar kostenlos. Eine erste Hilfe ist die Planungssoftware „feuerwehrhaus-onlineplanung.de“. Sind die Pläne entworfen, legen die beauftragten Architekten sie dem Aufsichts- und Beratungsdienst der Feuerwehr- Unfallkasse vor. Stellt die Feuerwehr- Unfallkasse dann fest, dass es aus sicherheitstechnischen Gründen weiteren Planungsbedarf gibt, erarbeiten die Präventionsfachleute gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung. Dadurch konnten schon viele Fehler bereits im Vorfeld vermieden werden. Was zunächst als zusätzlicher Aufwand gesehen wird, erweist sich in der Regel als lohnenswerte Maßnahme, die der Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrleute dient und zudem Kosten sparen kann. Das ist maßgeschneiderte Prävention für unsere Feuerwehren.