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Eignung für den Feuerwehrdienst

Gesundheit geht vor

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Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

„Kommt gesund von Euren Einsätzen zurück“, ist gefühlt einer der am meisten geäußerten Wünsche für Feuerwehrleute. Gesund in den Einsatz oder zum Dienst – und danach gesund wieder nach Hause kommen. Das ist das Ziel aller Bemühungen, Unfälle und Krankheiten von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Wie kann das funktionieren? Schließlich ist der Feuerwehrdienst eine gefahrvolle Tätigkeit. Wir gehen in diesem Titelbeitrag auf den Faktor Mensch ein und beschäftigen uns mit Fragen der gesundheitlichen Eignung, die Feuerwehrangehörige als wichtige Voraussetzung mitbringen müssen, um nach dem Einsatz oder dem Dienst gesund nach Hause zu den Lieben zurückzukehren.

Schutz für Menschen im Ehrenamt

Der Schutz und der Erhalt der Gesundheit hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert: Jeder will möglichst lange gesund bleiben und keine Krankheit oder einen Unfall erleiden. Hat man ein Ehrenamt und engagiert sich z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, ist es auch gesellschaftliche Aufgabe und Anliegen, diese Menschen zu schützen und ihnen eine soziale Absicherung zu gewähren.

Bei den freiwilligen Feuerwehren sind alle Menschen willkommen, die sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten. Die Tätigkeiten in der Feuerwehr sind vielfältig, aber auch gefahrvoll. Damit gehen gesundheitliche Risiken einher. Nicht jeder in der Feuerwehr kann und darf alles machen. Voraussetzung für die jeweilige Tätigkeit ist die Eignung.

Gesund im Feuerwehrdienst – wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich ist die Organisation des Brandschutzes in unserem föderalen System Angelegenheit der Länder. Die Brandschutzgesetze fordern von den Kommunen als Träger des Brandschutzes, eine leistungsfähige Feuerwehr zu errichten und zu unterhalten. Die Verantwortung und Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Gemeinde, also auch in der Feuerwehr als „Betrieb“ der Gemeinde, obliegt dem Träger des Brandschutzes. Die Leitung der Feuerwehr überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und legt letztendlich fest, welche Untersuchungen auf körperliche Eignung bei welchen Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden müssen.

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Bild: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord; Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten Seminare für Ärztinnen und Ärzte, die Eignungsuntersuchungen durchführen, an. (Hier: Foto eines Seminares der HFUK Nord, aufgenommen vor den Corona-Einschränkungen)

Wie fit muss man eigentlich für den Feuerwehrdienst sein? Nun, es kommt darauf an, welche Tätigkeiten durchgeführt werden. Antworten gibt z.B. die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) mit der dazugehörigen DGUV Regel 105-049. Im § 6 der Vorschrift wird auf die Eignung eingegangen. Generell müssen gemäß Absatz 1 Feuerwehrangehörige für die Tätigkeiten im Feuerwehrdienst körperlich (und auch geistig und fachlich) geeignet sein. Für eine erste, grobe Einschätzung eignet sich der „Fragebogen zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung“ der DGUV. Hiermit können Feuerwehrangehörige ihren gesundheitlichen Zustand und ihre Leistungsfähigkeit selbst einschätzen. Der Bogen kann einfach heruntergeladen werden, siehe Infokasten am Ende des Beitrages.

Besondere Tätigkeiten erfordern besondere Eignung

Bei Atemschutzgeräteträgerinnen bzw. -trägern, die die „Speerspitze“ der Feuerwehr im Brandeinsatz sind und z.B. in brennende Gebäude eindringen, muss eine besondere gesundheitliche Eignung vorliegen. Diese ist durch eine spezielle medizinische Untersuchung regelmäßig festzustellen (§ 6 Abs. 3 UVV „Feuerwehren“). Dr. Patricia Bunke, Landesfeuerwehrärztin in Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten unter Atemschutz muss alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich, durch die Untersuchung nach dem Grundsatz G 26 festgestellt werden. Dazu werden mittels Spirometrie die Lungenfunktion, verschiedene Blut- und Urinwerte, die Sehschärfe in der Ferne und Nähe und das Hörvermögen untersucht. Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems werden außerdem ein Ruhe-EKG und ein Fahrradbelastungstest durchgeführt. Aus allen Untersuchungsergebnissen stellt der durchführende Arzt fest, ob eine gesundheitliche Eignung besteht.

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Bild: Kerstin Lämmerhirt / FUK Mitte; Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger auf der Endlosleiter

Gleiches gilt für Menschen, die in den Feuerwehren z.B. als Taucherinnen und Taucher tätig werden. Auch hier ist gemäß UVV und nach Feuerwehrdienstvorschrift 8 „Tauchen“ eine regelmäßige Untersuchung nach dem Grundsatz G 31 „Überdruck“ verpflichtend.

Fakt ist: Liegt keine ärztlich festgestellte Eignung für die genannten Tätigkeiten vor oder die Untersuchungen wurden nicht fristgemäß durchgeführt bzw. wiederholt, darf kein Einsatz unter Atemschutz oder im Tauchdienst erfolgen“, macht Dr. Stefan Paululat, Landesfeuerwehrarzt in Schleswig-Holstein, deutlich.

Darüber hinaus können weitere Tätigkeiten im Feuerwehrdienst Anlass geben, dass von Feuerwehrangehörigen gemäß den Bestimmungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im staatlichen Arbeitsschutzrecht (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, kurz ArbMedVV) ärztliche Vorsorge vom Unternehmen verlangt werden kann bzw. bei besonders gefährdenden Tätigkeiten diese Vorsorge angeboten oder veranlasst werden muss (siehe § 7 Abs. 2 UVV „Feuerwehren“).

Nicht den Superhelden spielen

Man muss nicht unbedingt ein Triathlet sein, um fit genug für den Feuerwehrdienst zu sein. Gerade in der heutigen Zeit ist es durchaus gewünscht, auch Interessierte mit Handicaps oder Leistungseinschränkungen in die Feuerwehren aufzunehmen.

Grundsätzlich müssen aber alle Feuerwehrangehörigen, die Einsatzdienst verrichten, so viel Gesundheit mitbringen, dass die Belastungen eines Einsatzes gesund überstanden werden. Dazu kommt der wichtige Grundsatz der Eigenverantwortung. Liegen persönlich aktuelle, akute gesundheitliche Einschränkungen vor, müssen die Feuerwehrangehörigen diese eigenverantwortlich an die Vorgesetzten melden. In solchen Momenten ist es nicht angebracht, den Superhelden zu spielen, sondern ehrlich und verantwortungsvoll zu handeln. „Liegt z.B. eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach einer durchgemachten Erkrankung vor, muss dies mitgeteilt werden“, macht Dr. Patricia Bunke deutlich. „Gleiches gilt für das Vorliegen von Frühwarnzeichen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie zum Beispiel eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Alltag, Luftnot in Ruhe oder bei Belastung, Schmerzen im Brustkorb. Eine unverzügliche ärztliche Abklärung ist unabdingbar. Auch, wenn es bei manchen den Anschein erweckt: Frauen und Männer, die in den Einsatzabteilungen ihren Dienst verrichten, sind nicht unverwundbar“, resümiert Dr. Patricia Bunke.

Jedem muss klar sein: Die Pflicht, eigenverantwortlich zu handeln, ist sehr ernst zu nehmen: Denn wenn es im Atemschutzeinsatz zu einem medizinischen Notfall kommt, kann es sehr gefährlich werden, nicht nur für betroffene Feuerwehrangehörige selbst, sondern auch für die mit eingesetzten Kameradinnen und Kameraden. Dann gerät ein Einsatz schnell aus den Fugen und die Feuerwehr ist in erster Linie damit beschäftigt, die eigenen Leute zu retten.

Im Zweifel Abklärung veranlassen

Zur Einschätzung der gesundheitlichen Eignung von Feuerwehrangehörigen erreichen die Feuerwehr-Unfallkassen regelmäßig Anfragen. Die meisten zielen darauf ab, welche Tätigkeiten Feuerwehrangehörige, die gesundheitliche Einschränkungen z.B. durch Erkrankungen oder Unfälle erlitten haben, im Feuerwehrdienst noch ausführen dürfen. Dr. Stefan Paululat nennt einige Beispiele: „Feuerwehrangehörige mit eingeschränktem Hörvermögen sind in der Regel nicht mehr atemschutztauglich, wenn das räumliche Hören (zwingend notwendig zum Aufsuchen von hilflosen Personen) oder die Wahrnehmung von Warnsignalen (z.B. des Atemschutzgerätes) eingeschränkt sind. Auch die Verwendung von Hilfsmitteln (Cochlea-Implantate, Hörgeräte) verbietet den Einsatz in heißer Atmosphäre und bei Kontakt mit schädlichen Gasen, weil die Geräte dafür nicht ausgelegt sind.

Feuerwehrangehörige, die größere Operationen hinter sich gebracht haben (z.B. Leistenbruch-Operationen), können nach Abschluss des Heilungsprozesses und Wiederherstellung der vollen körperlichen Belastbarkeit durchaus wieder atemschutztauglich werden.

Ein neu aufgetretener Typ 1 Diabetes ist hingegen ein dauerhaftes Ausschlusskriterium. Die betroffene Einsatzkraft kann im Atemschutzeinsatz unter schwerster körperlicher Belastung weder den Blutzuckerspiegel messen noch korrigieren. Auch technische Hilfsmittel wie Blutzuckersensoren oder Insulinpumpen sind nicht für den Einsatz unter Atemschutz in einem brennenden Gebäude vorgesehen.

Eine fehlende Atemschutztauglichkeit ist aber nicht mit einer grundsätzlichen Untauglichkeit für den Feuerwehrdienst gleichzusetzen. „Es gibt viele andere Aufgaben, die Menschen in der Feuerwehr wahrnehmen können. Sie bleiben damit trotzdem ein wertvolles Mitglied der Feuerwehrfamilie, denn die Verwendung folgt der körperlichen Eignung“, führt Dr. Paululat aus.

Bestehen an der Eignung Zweifel, muss ein Arzt bzw. eine Ärztin hinzugezogen werden, die eine Beurteilung vornehmen. Die Untersuchung ist im Auftrag und auf Kosten des Trägers des Brandschutzes gemäß § 6 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 49 durch sogenannte geeignete Ärztinnen oder Ärzte durchzuführen. In der Praxis können hier z.B. die Landesfeuerwehrärzte beratend tätig werden. Dr. Stefan Paululat erklärt das Verfahren wie folgt: „Generell sind für die Durchführung einer Untersuchung der Eignung beispielsweise Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner oder Ärzte, die mit den Aufgaben der Feuerwehren vertraut sind und über entsprechende Kenntnisse und die erforderliche apparative Ausstattung verfügen, geeignet.“ Mit den Aufgaben der Feuerwehr ist man grundsätzlich vertraut, wenn man als Arzt selbst aktives Mitglied einer Feuerwehr ist oder an einem zertifizierten Seminar für Ärztinnen und Ärzte teilgenommen hat, dass einige Feuerwehr-Unfallkassen anbieten, um sich fachlich zum Thema Eignungsuntersuchung Feuerwehr fortzubilden. „Bei Fragen zu den Aufgaben in der Feuerwehr und der gesundheitlichen Eignung stehen die Landesfeuerwehrärzte den untersuchenden Kollegen stets für eine Beratung zur Verfügung“, erläutert der Feuerwehrarzt.

Eine wichtige Hilfestellung bei der ärztlichen Begutachtung kann die „Entscheidungshilfe Eignung und Funktion in der Feuerwehr“ geben. Sie wurde von Experten gemeinsam mit der HFUK Nord entwickelt und bietet quasi einen roten Faden zur Beurteilung an. Die Entscheidungshilfe kann einfach und kostenlos vom Internetauftritt der HFUK Nord heruntergeladen werden, siehe Infokasten.

Die Entscheidungshilfe kann auch wegweisend sein, wenn es darum geht, sich im Zuge des Inklusionsgedankens damit zu beschäftigen, welche Betätigungsmöglichkeiten Menschen mit Behinderungen in den Feuerwehren haben können. Nicht jeder muss jede Funktion ausüben können, und Mittel und Wege, trotz eines Handicaps in der Feuerwehr zu helfen, gibt es“, beschreibt Dr. Patricia Bunke die Einsatzmöglichkeit des Hilfsmittels.

Schutzimpfungen sind Gesundheitsvorsorge

Gesundheitliche Eignung bedeutet auch, notwendige Vorsorge zu treffen. In den letzten Monaten war das Thema Schutzimpfungen überall präsent. Neben der Empfehlung, sich gegen die COVID-19 Erkrankung impfen zu lassen, gibt es weitere Schutzimpfungen, die für den Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst elementar wichtig sind. „Gedacht werden muss beim Impfschutz an elementare Dinge wie Tetanusvorsorge. Wichtige Impfungen für Feuerwehreinsatzkräfte sind zudem Hepatitis A und B sowie gegebenenfalls gegen die durch Zecken übertragbare FSME“, erklärt Dr. Patricia Bunke und ergänzt: „Auch die jährliche Grippeschutzimpfung ist ein wichtiger Beitrag in der Gesundheitsvorsorge der Feuerwehrangehörigen.

Ist bekannt, dass Feuerwehrangehörige keinen ausreichenden Impfschutz beispielsweise gegen Hepatitis aufweisen, sollten diese für bestimmte Tätigkeiten wie bei einem Hochwassereinsatz in kontaminierten Bereichen oder mit unmittelbarem Kontakt zu Verletzten nicht eingesetzt werden. Was die häufig gestellte Frage nach dem Umgang mit COVID-19-geimpften und -ungeimpften Feuerwehrangehörigen betrifft, gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung (staatliches Arbeitsschutzrecht) in der jeweils aktuellen Fassung auch für den Bereich der Feuerwehren. Eine generelle Impfpflicht gibt es (Stand Redaktionsschluss) nicht.

Fit werden und fit bleiben

Die Eignung für den Feuerwehrdienst ist eng verbunden mit Gesundheit und Fitness. Regelmäßige Bewegung ist einer der wichtigsten Bausteine für eine gesundheitsförderliche Lebensweise und hält fit für den Einsatz. Gesundheitsprojekte für Feuerwehrangehörige wie das „FitForFire“-Präventionsprogramm der HFUK Nord oder die regelmäßigen Fitnesstests der FUK Mitte bieten eine gute Grundlage sowie Anreiz und Motivation, um innerhalb der Organisation Feuerwehr regelmäßig Sport zu treiben. Materialien und Anleitungen, die die Feuerwehr-Unfallkassen kostenlos anbieten, liefern eine gute fachliche Grundlage dafür.

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Bild: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord; Der Dienstsport zum Erhalt der Fitness macht in der Feuerwehrgruppe gemeinsam umso mehr Spaß.

Feuerwehrleute sollten sich laufend fit halten und nicht erst mit dem Trainieren anfangen, wenn z.B. eine Untersuchung wie die G26 ansteht“, erklärt Dr. Stefan Paululat. „Die Eignung für den Feuerwehrdienst untersuchen geeignete Ärzte und stellen sie fest. Das ist dann immer eine Momentaufnahme. Entscheidend ist es, grundsätzlich auf gesunde Lebensweise und Fitness zu achten, um bei Extrembelastungen im Feuerwehrdienst zu bestehen“, resümiert der Landesfeuerwehrarzt.

Die folgenden Medien und Informationen bieten die Feuerwehr-Unfallkassen zum Thema Gesundheit im Feuerwehrdienst an:

www.hfuk-nord.de

  • Fachthema „Fitness und Gesundheit“, Webcode FITGES
  • Stichpunkte Sicherheit, Themenbereich B5: Gesundheit und Fitness im Feuerwehrdienst, Webcode STISI
  • Entscheidungshilfe für Gesundheitliche Eignung und Funktion in der Feuerwehr, Webcode ESHI
  • Informationsblatt für die freiwillige gesundheitliche Selbsteinschätzung, Webcode INGESE
  • Informationen zu Impfungen im Feuerwehrdienst (Dr. Patricia Bunke), Webcode IMEP

www.fuk-mitte.de

  • Prävention -> Gesundheitliche Prävention

Brandmeisterin Dr. med. Patricia Bunke

Bild: Patricia Bunke
Bild: Patricia Bunke

  • FF Losten
  • Seit 2013 Landesfeuerwehrärztin des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern
  • Fachärztin für Innere Medizin
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Oberärztin der Notaufnahme am Sana HANSE-Klinikum Wismar

Brandmeister Dr. med. Stefan Paululat

Bild: Stefan Paululat
Bild: Stefan Paululat

  • FF Kaltenkirchen
  • Fachleiter Medizin und Landesfeuerwehrarzt des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein seit 2015
  • Facharzt für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und spezielle Intensivmedizin
  • Leitender Notarzt
  • Oberarzt am Regio Klinikum Elmshorn

Ansicht

Stefan Jenke, Fachleiter Fitness, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Bild: Stefan Jenke)

Stefan Jenke, Fachleiter Fitness, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Bild: Stefan Jenke)

Unterstützt uns beim Fit bleiben!

Es ist ganz einfach: Wenn wir alarmiert werden, rennen wir da hin, wo andere wegrennen. Und wenn wir unsere Arbeit gemacht haben, wollen wir gesund wieder zu Hause ankommen. Weil wir dies tun, benötigen wir Gesundheit und Fitness, damit wir die Belastungen gut kompensieren können.

Ich rufe jeden Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau auf, regelmäßig Sport für die eigene Fitness zu treiben! Gerade im Rahmen der eigenen freiwilligen Feuerwehr kann gemeinsamer Sport viel Spaß und Abwechslung bieten und neben der Gesundheit die Kameradschaft fördern. Lauter positive Effekte! Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten eine Menge Unterstützung und Materialien, um gemeinsame Sportaktionen zu starten.

Ich rufe die Städte und Gemeinden als Träger des Brandschutzes auf, Gesundheits- und Fitnessinitiativen der Feuerwehrangehörigen zu unterstützen. Kostenlosen Eintritt in öffentliche Bäder zu gewähren, ist nicht nur Anerkennung für das Ehrenamt, sondern gelebte Gesundheitsförderung. Und eine günstige Hallenzeit in einer gemeindeeigenen Sportstätte sollte der Feuerwehr ebenfalls gewährt werden. Alles in allem kleine Maßnahmen mit großer Wirkung, die die Träger des Brandschutzes leisten können, um die eigenen Feuerwehrleute fit und das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv zu halten!