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Unternehmensnummer

Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Alle Städte und Gemeinden in den Zuständigkeitsgebieten der FUK Mitte, FUK Brandenburg und der HFUK Nord sind Mitgliedsunternehmen bei diesen Feuerwehr-Unfallkassen und haben eine entsprechende Mitgliedsnummer. Zum 1. Januar 2023 erhalten alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für das neue Ordnungskennzeichen als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.

Warum gibt es ein neues Ordnungskennzeichen?

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.

Wie läuft die Umstellung ab?

Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch. Alle Mitgliedsunternehmen erhalten von ihrer Feuerwehr-Unfallkasse ein Schreiben mit der neuen Unternehmensnummer und entsprechende Informationen, worauf besonders geachtet werden muss.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse:

www.hfuk-nord.de
www.fuk-mitte.de
www.fukbb.de