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Umbau von Lüftungsanlagen

Neues Förderprogramm der Bundesregierung

Tagungsband
Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

Die Bundesregierung will zur Bekämpfung der Coronapandemie den Umbau von Lüftungsanlagen mit einem millionenschweren Förderprogramm unterstützen. Im Oktober ist dazu eine Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums zur Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten in Kraft getreten, was für Feuerwehrgebäude und -einrichtungen durchaus interessant sein könnte. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 zur Verfügung, die bis Ende 2021 beantragt werden können.

Zur Begründung sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen.“ Mit dem Förderprogramm leiste die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag dazu, „auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren“.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Mehr Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie über die Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de.