HFUK Nord beschließt Satzungsänderung
Kinder von Feuerwehrangehörigen während der Betreuung versichert
Kinder von Feuerwehrangehörigen stehen ab sofort mit unter dem Versicherungsschutz der HFUK Nord, wenn sie während eines Einsatzes oder eines Ausbildungsdienstes im Feuerwehrhaus betreut werden. Die Vertreterversammlung der HFUK Nord hat eine entsprechende Änderung der Satzung beschlossen, die durch die zuständige Aufsicht genehmigt wurde und mittlerweile in Kraft gesetzt werden konnte.
Die neue Regelung bei der HFUK Nord soll eine spürbare Erleichterung für das Ehrenamt Feuerwehr schaffen. Feuerwehrangehörige mit Kindern haben somit ein Stück mehr planbare Sicherheit für den Nachwuchs.
Auf ihrer Internetseite unter www.hfuk-nord.de hat die HFUK Nord in einer Meldung detaillierte Informationen über die Satzungsänderung bereitgestellt.