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Schleswig-Holstein

Hinterbliebenenversorgung für Unverheiratete geregelt

Tagungsband
Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Im Oktober ist eine Ergänzung des Brandschutzgesetzes in Schleswig-Holstein zum Thema „Hinterbliebenenversorgung“ in Kraft getreten. Auch unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Feuerwehrangehörigen, die sich freiwillig jeden Tag aufs Neue dafür einsetzen, um Menschen in Not zu helfen, sind jetzt sozial abgesichert. Nur so kann der ehrenamtliche Dienst in den freiwilligen Feuerwehren attraktiv bleiben.

Für die Geschäftsführerin der HFUK Nord, Gabriela Kirstein, war die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium für die jetzt gefundene Lösung entscheidend: „Als Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren freuen wir uns sehr über die Ergänzung im Brandschutzgesetz. Damit ist das Netz der sozialen Absicherung für unsere Versicherten und ihre Angehörigen noch enger geworden. Bisher hatten wir in Schleswig-Holstein glücklicherweise noch keinen Fall, bei dem tödlich verletzte Feuerwehrangehörige eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner ohne Trauschein hinterlassen haben. Falls so ein tragischer Fall in Zukunft eintreten sollte, stellt das Land die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die HFUK Nord übernimmt alles Weitere, gemäß unserem Motto ‚Alle Leistungen aus einer Hand‘.“