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Eignungsuntersuchung als Lebensretter

G 26 – ein lästiges Übel?

Am Feuerwehrdienst dürfen nur dafür geeignete Personen teilnehmen. In der Regel ist die Einschätzung, ob jemand geeignet ist, durch die Wehrführung vorzunehmen. Das ist einfach gesagt, aber woher soll die Wehrführung wissen, ob ihre Einschätzung auch immer zutreffend ist? Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Tätigkeiten geht, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. Wer bei diesen Tätigkeiten nicht topfit ist, stellt nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kameradinnen und Kameraden ein Risiko dar. Aus diesem Grund sind für besonders gefährdende Tätigkeiten Eignungsuntersuchungen vorgesehen. Einige dieser Untersuchungen ergeben sich z.B. aus der Gefährdungsbeurteilung (z.B. Höhenrettung). Zwingend vorgeschrieben ist neben der Untersuchung nach G 31 (Überdruck: für Feuerwehrtaucher) insbesondere die Untersuchung nach G 26 für Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger. Die G 26.3 (Behältergeräte über 5 kg) ist die häufigste Eignungsuntersuchung im Bereich der Feuerwehren und wird durch die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ und die Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) geregelt. Bei dieser Untersuchung soll aber nicht nur die Eignung aus medizinischer Sicht festgestellt werden, sondern es erfolgt auch eine Beratung der Feuerwehrangehörigen hinsichtlich der erhöhten gesundheitlichen Gefährdung, die sich aus dieser Tätigkeit ergibt.

Die regelmäßige Untersuchung ist für die einen eine wichtige regelmäßige Kontrolle der eigenen Gesundheit, andere empfinden sie als lästiges Übel. Dabei kann sie im Ernstfall Leben retten, wie unser Beispiel zeigt. Siegfried Bauer, Feuerwehrmann in Rehna, Mecklenburg-Vorpommern, hat dies am eigenen Leibe erfahren und stand uns für den FUK-Dialog Rede und Antwort:

Interview

Siegfried Bauer, FF Rehna, Foto: Gabriela Kirstein

Siegfried Bauer, FF Rehna, Foto: Gabriela Kirstein

FUK-DIALOG: Herr Bauer, Sie sind seit 1981 Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr. Was hat Sie bewogen, diese ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen?

Bauer: Zum damaligen Zeitpunkt machte ich mir das erste Mal Gedanken über eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Ein Bekannter machte den Vorschlag, dass ich doch mit zur Feuerwehr kommen sollte. So fing das an und so ist es geblieben. Ohne das „Helfer-Gen“ und den Rückhalt in der Familie läuft es natürlich nicht. Aber die Kameradschaft in der Feuerwehr und das Gefühl, etwas Gutes zu tun, das hat schon was.

FUK-DIALOG: Sie haben viel Freizeit in die Ausbildung investiert und sind in der aktiven Abteilung über viele Jahre Atemschutzgeräteträger gewesen. Was halten Sie davon, dass die Feuerwehr-Unfallkasse auf die regelmäßige Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger nach G26.3 besteht?

Bauer: Na ja, meine Begeisterung hielt sich in Grenzen. Ich war gut ausgebildet und vor allem – ich fühlte mich topfit. So ein Untersuchungstermin ist schon ein zusätzlicher Aufwand. Ich musste dafür immer, wie alle anderen auch, extra Urlaub nehmen. Und um die Ecke findet man so einen Betriebsmediziner auch nicht. Mit ca. 25 km Entfernung kommen wir sogar noch ganz gut weg. Andere Feuerwehren müssen noch weiter fahren. Und ganz ehrlich, da war immer so ein blödes Gefühl, was ist, wenn der Arzt nicht sein okay gibt. Aber Vorschrift ist Vorschrift. Für mich war das Ganze eher ein lästiges Übel. Den wahren Nutzen erkannte ich erst, als ich im April vergangenen Jahres zur routinemäßigen Untersuchung bin.

FUK-DIALOG: Warum änderte sich Ihre Einstellung zu diesem Thema?

Bauer: Eigentlich bin ich, wie üblich, zum Termin gefahren. Bei der Untersuchung lief auch alles gut. Als der Arzt die Untersuchungsergebnisse mit mir besprach, war er im Großen und Ganzen auch ganz zufrieden. Nur beim Fahrradergometer waren Auffälligkeiten festzustellen. Er meinte, dass es möglicherweise nichts zu bedeuten hat, aber zur Sicherheit sollte ich einen Spezialisten aufsuchen und das unbedingt abklären lassen. Da sein Rat sehr eindringlich war, holte ich mir einen Termin bei einer Internistin. Bei dieser Untersuchung stellte sich heraus, dass die Auffälligkeiten, die der Betriebsmediziner festgestellt hatte, einen sehr ernsten Hintergrund hatten. Die Internistin sagte zu mir: „Herr Bauer, Sie haben ein Aortenaneurysma (Aussackung der Hauptschlagader, die jederzeit reißen kann) und müssen schnellst möglich operiert werden.“ Ich konnte es zuerst gar nicht realisieren, was mehr fehlen sollte, denn ich fühlte mich nach wie vor völlig gesund und fit. Aber das entsprach nicht den Tatsachen. In der Uniklinik wurde ich über sechs Stunden operiert. Mir wurden eine künstliche Herzklappe und ein Bypass eingesetzt. Von der ersten Woche, die ich auf der Wachstation verbrachte, weiß ich so gut wie nichts mehr. Erst in den beiden nächsten Wochen, die ich dann noch in der Uniklinik einlag, wurde mir bewusst, was eigentlich passiert war. Da wurde mir auch klar, die G 26 war das Beste, was mir passieren konnte. Um es ganz deutlich zu sagen – ohne sie gäbe es mich nicht mehr.

FUK-DIALOG: Wie geht es Ihnen und wie sieht Ihr Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr heute aus?

Bauer: Noch bin ich arbeitsunfähig. Wie es beruflich weitergeht, kann ich noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Auch im Feuerwehrdienst kann ich nicht mehr meine bisherigen Aufgaben wahrnehmen. Dennoch, ganz ohne Feuerwehr wird es auch in Zukunft nicht gehen. Soweit es meine Gesundheit zulässt, möchte ich gerne meine Wehr dabei unterstützen, den Feuerwehrnachwuchs auszubilden und meine praktischen Erfahrungen, die ich in über 30 Jahren aktiven Einsatzdienst gesammelt habe, weitergeben.

Herzlichen Dank für diese offenen Worte, Herr Bauer. Wir wünschen Ihnen alles Gute für die weitere Genesung.

Auf einen Blick:
Eignungsuntersuchung nach G 26:

  • Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich geeignet sein.
  • Die körperliche Eignung ist nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen.
  • Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger müssen erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein.
  • Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger müssen zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.