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Durchführung der 13. Allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2023

Friedenswahlen bei den Feuerwehr-Unfallkassen

Bild: Lars Frank / Christian Heinz

Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Versicherte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer bestimmen die Mitglieder der Vertreterversammlung der Unfallversicherungsträger und damit auch der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord. Dabei kommt es auch in diesem Jahr zur sogenannten Friedenswahl, also einer Wahl ohne Wahlhandlung.

Bereits im abgelaufenen Jahr mussten dafür die Vorschlagslisten für die Vertreterversammlungen der Unfallversicherungsträger bei deren Wahlausschüssen eingereicht werden.

Die jeweiligen Wahlausschüsse traten in öffentlicher Sitzung zusammen und anhand der eingereichten Listen konnten die Ausschüsse feststellen, dass eine sogenannte Friedenswahl stattfindet, da die Listen nicht mehr Bewerbende enthielten, als Mitglieder zur Vertreterversammlung zu wählen sind. Die benannten Bewerberinnen und Bewerber gelten damit als gewählt.

Die neuen Mitglieder in Vertreterversammlung und Vorstand werden die Geschicke der Feuerwehr-Unfallkassen für die nächsten sechs Jahre in ehrenamtlicher Funktion maßgeblich mitbestimmen. Dabei sind die Gremien stets paritätisch besetzt, d.h. es sind Gewählte der Kostenträgerseite (Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehr) sowie der Seite der Versicherten (Feuerwehrangehörige) in gleicher Anzahl vertreten.