DGUV Grundsatz 305-002
„Geräteprüfordnung“ in neuer Fassung veröffentlicht
Die neueste Fassung des DGUV Grundsatzes 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ ist erschienen und steht online zur Verfügung. Wir erklären, wofür der umgangssprachlich als „Geräteprüfordnung“ bezeichnete Grundsatz wichtig ist.
Seit der Veröffentlichung der letzten Fassung des Grundsatzes hat sich auf dem Gebiet der Feuerwehrausrüstung und -technik einiges getan. Manche Ausrüstungen und Geräte verlieren an Bedeutung und „verschwinden“ langsam, wie z.B. Anhängeleitern. Andere Gerätschaften halten Einzug in den Feuerwehrbereich, wie z.B. Rollcontainer (-wagen).
Nicht nur der Bereich der Ausrüstung und Technik unterliegt dadurch ständigen Veränderungen und Weiterentwicklungen, auch der Bereich der Rechtsvorschriften und Prüfanforderungen ist betroffen. So wurde seit 2019 in allen Bundesländern die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) erlassen. Darin wird deutlich die Verantwortung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin (Träger bzw. Trägerin der Feuerwehr) für die Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen herausgestellt (§ 3 Abs. 1). Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang funktionstüchtige und sichere Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge für die Feuerwehr. Deshalb ist folgerichtig in der UVV „Feuerwehren“ festgeschrieben, dass Feuerwehreinrichtungen in Stand zu halten sind (§ 10) und dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer zu veranlassen hat, dass Ausrüstungen, Geräte und persönliche Schutzausrüstungen nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden (§ 11 Abs. 1). Des Weiteren sind diese ergänzend zu den Sichtprüfungen regelmäßig durch befähigte Personen (früher Sachkundige) zu prüfen (§ 11 Abs. 2).
Der neue DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ wurde von den Experten und Expertinnen des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ und des Fachbereiches „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV sowie des Deutschen Feuerwehrverbandes, der Landesfeuerwehrschulen, Feuerwehren und Hersteller erarbeitet.
Da die Schrift ständigen Anpassungen und Überarbeitungen unterliegt, wird die jeweils geltende Fassung online zur Verfügung gestellt. Sie finden die aktuelle Fassung der „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ (DGUV Grundsatz 305-002, „Geräteprüfordnung“) auf der Homepage der DGUV (www.dguv.de, webcode p305002) und über den Internetauftritt Ihrer Feuerwehr-Unfallkasse.