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  • Informationen der DGUV für Einsatzkräfte im Umgang mit Gasbehältern

Informationen der DGUV für Einsatzkräfte

Sicherer Umgang mit Druckgasbehältern

Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können bei zu starker Erwärmung „zerknallen“ und Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden. Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit schon häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt. Um das Risiko im Einsatz zu minimieren, haben Fachleute unter der Leitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Einsatzhinweise erarbeitet. Sie sind in zwei überarbeiteten DGUV Informationen zusammengefasst.

Die Merkblätter geben konkrete Handlungsempfehlungen für verschiedene Brandszenarien, an denen Flüssiggas- bzw. Acetylenflaschen beteiligt sind. Teilweise stimmen die getroffenen Empfehlungen mit denen aus früheren Merkblättern überein. In anderen Fällen weichen sie deutlich von früheren Einsatzhinweisen ab. So wird beispielsweise im Merkblatt zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz dringend davon abgeraten, durch den Brand erhitzte Acetylenflaschen zu bewegen, wie zum Beispiel diese zum Kühlen in ein Wasserbad zu transportieren. Neben praktischen Hinweisen vermitteln die Merkblätter auch Hintergrundwissen, um die Akzeptanz der getroffenen Handlungsempfehlungen zu erhöhen. An der Erarbeitung mitgewirkt haben neben der DGUV und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auch die Gasverbände IGV (Industriegaseverband) und DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) sowie die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord und FUK Mitte, außerdem die Firma Linde AG, die Berliner Feuerwehr sowie die Vereinigung zur Förderung des dt. Brandschutzes – vfdb e.V. (Referat 10 „Umweltschutz“).

Die beiden DGUV Informationen stehen in der Publikationsdatenbank der DGUV zur Verfügung:

  • Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-030)
  • Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-029)
Gasflasche
Foto: Detlef Garz