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Unterstützungsleistungen für Feuerwehrangehörige in Thüringen

Verwaltungsvereinbarung ermöglicht unbürokratische Auszahlung der Leistungen

Bild: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales Georg Maier und der Geschäftsführer der FUK Mitte Detlef Harfst (im Vordergrund v.l.n.r.) bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung. An der Ausarbeitung beteiligt waren außerdem (im Hintergrund v.l.n.r.) Karsten Utterodt (ThFV-Verbandsvorsitzender), Christian Gorski (stellv. GF FUK Mitte), Dirk Behnisch (Stellv. Abteilungsleiter / Referatsleiter Referat 24 TMIK) und Jörg Zahlaus (Sachbearbeiter Referat 24 TMIK).

Am 15. Oktober 2021 wurde eine Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung freiwilliger Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige unterzeichnet, die das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, der Thüringer Feuerwehrverband e.V. und die FUK Mitte gemeinsam erarbeiteten.

Feuerwehrangehörige sind über die FUK Mitte gut und umfassend gegen Unfälle im Feuerwehrdienst abgesichert. Aber: Der Schutz greift nur dann, wenn ein Gesundheitsschaden tatsächlich auf einen Unfall im Feuerwehrdienst zurückgeht und nicht die Folge beispielsweise eines bereits vorbestehenden Gesundheitsschadens ist. Können aus solchen rechtlichen Gründen keine Entschädigungsleistungen der FUK Mitte erbracht werden, ist das für Betroffene häufig nur schwer nachvollziehbar und wird in Feuerwehrkreisen heftig kritisiert. Zwar treten solche Fälle nur selten ein, aber dennoch haben die Betroffenen im Dienst an der Allgemeinheit einen Schaden erlitten, den es in dieser besonderen Ausnahmesituation in Form von Unterstützungsleistungen auszugleichen oder zumindest abzumildern gilt.

In den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen, die beide zum Geschäftsgebiet der FUK Mitte zählen, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, den Betroffenen Unterstützungsleistungen zu gewähren.

Im Land Sachsen-Anhalt wurde zu diesem Zweck im Jahr 2018 ein Entschädigungsfonds der Kommunen gebildet, auf dessen Basis Entschädigungsleistungen durch die FUK Mitte an die betroffenen Feuerwehrangehörigen ausgezahlt werden. Im FUK-DIALOG wurde in der März-Ausgabe 2019 darüber berichtet.

Eine etwas andere Lösung wurde im Jahr 2018 in Thüringen geschaffen. So sieht das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) vor, dass ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, denen Gesundheitsschäden im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder die sich verschlimmert haben und für die kein Entschädigungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, freiwillige Unterstützungsleistungen des Landes in Form von Zuwendungen gewährt werden kann. Die FUK Mitte kann mit der Feststellung der Art und Schwere der Gesundheitsschäden gegen Kostenerstattung beauftragt werden.

Zur einfachen und unbürokratischen Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe erarbeiteten dazu nun in enger Abstimmung das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, der Thüringer Feuerwehrverband e.V. und die FUK Mitte eine Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung freiwilliger Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Sie wurde am 15. Oktober 2021 unterzeichnet und findet in dieser Form Anwendung für Fälle, die ab dem 1. Januar 2021 eingetreten sind.

Die Verwaltungsvereinbarung sieht nicht nur eine Richtlinie über die Höhe der zu gewährenden Unterstützungsleistungen vor, sie enthält zudem nähere Regelungen zum Verfahrensablauf zwischen den Betroffenen, der FUK Mitte und dem Freistaat Thüringen. Zur Durchführung des Verfahrens, die Beantragung, Prüfung und Auszahlung der freiwilligen Unterstützungsleistungen, wurde die FUK Mitte vom Freistaat Thüringen beauftragt.

Zwischen allen Verfahrensbeteiligten herrschte Einigkeit, dass die Unterstützungsleistungen an die Betroffenen im Geschäftsgebiet der FUK Mitte in finanziell gleicher Höhe ausgezahlt werden. Deshalb wurde sich am Unterstützungsfond der Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt orientiert und die Höhe der dort aufgeführten Entschädigungsleistungen „eins zu eins“ auf Thüringen übertragen.

Demnach können bei Arbeitsunfähigkeit mit fünf oder mehr zusammenhängenden Tagen 15 EUR pro Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Diese Leistung wird auf 1.000 EUR begrenzt. Für Erkrankungen, die mehr als 26 Wochen auf Dauer zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führen, sind Leistungen zwischen 2.000 EUR und 10.000 EUR möglich. Bei Todesfällen können 20.000 EUR gewährt werden.

Insgesamt sind die verbesserten und konkretisierten Regelungen nach dieser Verwaltungsvereinbarung Ausdruck der Anerkennung des uneigennützigen Einsatzes der Frauen und Männer in den freiwilligen Feuerwehren. Zudem wird auch die Tatsache stärker berücksichtigt, dass die Angehörigen der Feuerwehren in erheblichem Grade besonderen Gefahren – auch für Leib und Leben – ausgesetzt sind. Mit der neuen Regelung erfährt ihre ehrenamtliche Arbeit in der Feuerwehr deutlich mehr Wertschätzung.

Weitere Informationen:
Ansprechpartner FUK Mitte
Herr Christian Gorski
Tel.: 0361 60154417
www.fuk-mitte.de