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Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung

Letzte Barriere für die eigene Sicherheit

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

„Wo andere rausrennen, rennen wir rein!“ – so plakativ wie dieser bei den Feuerwehren verbreitete Spruch kann man es wohl auf den Punkt bringen: Feuerwehrleute begeben sich regelmäßig in Bereiche, die andere Menschen verlassen müssen – weil es für sie zu gefährlich wird. Diese Konfrontation mit Gefährdungen ist nur mit einer entsprechenden Schutzausrüstung, in Kombination mit einer guten Ausbildung, möglich. Das, was Feuerwehrangehörige dabei am Leibe tragen, ist ihre letzte Barriere für die eigene Sicherheit. Weil die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung für die meisten Kommunen und Feuerwehren kein alltägliches Geschäft ist, sondern im Regelfall in größeren zeitlichen Abständen erfolgt, erläutern wir in dieser Ausgabe Grundlagen, auf die es ankommt.

Worum geht es und wer trägt Verantwortung?

Wenn es um das Thema Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Feuerwehr geht, reden wir von spezieller Kleidung sowie von speziellen Ausrüstungsgegenständen, die nach dem Stand der Technik ständig weiterentwickelt werden. Für Feuerwehr-Jacken, -Hosen, -Stiefel, -Helm und -Handschuhe gibt es jeweils eigene Normen. Dies macht deutlich, dass hier kein Material von der Stange eingesetzt werden kann. PSA für die Feuerwehr sind heutzutage technologisch anspruchsvolle und hochwertige Produkte.

Für die Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen mit der entsprechenden PSA ist grundsätzlich der Unternehmer, im Falle der Feuerwehren also die Stadt bzw. Gemeinde verantwortlich. Aber auch die Führungskräfte der Feuerwehren und die Feuerwehrangehörigen selbst tragen Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz und Umgang mit der PSA.

Genauer geregelt werden die Bereitstellung, Nutzung und Unterweisung in Sachen PSA in den §§ 29-31 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“. Für den Feuerwehrbereich gibt es die spezielle Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 („UVV Feuerwehren“). Sie beschreibt in § 14 die Mindestausstattung an PSA, die zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu gehören:

  • Feuerwehrschutzkleidung,
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
  • Feuerwehrschutzhandschuhe sowie
  • Feuerwehrschutzschuhe.

Neben der Mindestausstattung kann es notwendig sein, spezielle PSA vorzuhalten. Dabei ist zu beurteilen, für welche Aufgaben, Zwecke und in welchem Umfang spezielle PSA beschafft werden muss.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; Kein Produkt von der Stange: Die Beschaffung von PSA für den Feuerwehrbereich unterliegt gesetzlichen Regelungen.

Gesetzliche Regelungen für den PSA-Markt

Über die Anforderungen an PSA, die auf dem Markt der europäischen Union bereitgestellt werden, gibt es Vorschriften, die in deutsches Recht durch die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“ (sog. PSA-Benutzungsverordnung) umgesetzt worden sind. Hieraus ergibt sich, dass die Feuerwehren in Deutschland nur PSA mit CE-Kennzeichnung beschaffen und verwenden dürfen. PSA ohne CE-Kennzeichnung, beispielhaft aus den USA, scheiden damit grundsätzlich zur Nutzung im hiesigen Feuerwehrdienst aus.

Je nachdem, welchen Schutz sie liefern soll, wird die PSA in Kategorien eingeteilt:

  • PSA der Kategorie 1
    Schutz gegen geringe Gefahren
    Der Hersteller muss die Konformität zum EU-Recht mit dem CE-Zeichen bestätigen.
  • PSA der Kategorie 2
    Schutz gegen mittlere Gefahren
    Solche Gefahren können einen Gesundheitsschaden beim Versagen oder bei fehlerhafter Anwendung der PSA zur Folge haben. Beispiel für diese Kategorie sind z.B. Sicherheitsschuhe. Hier hat der Hersteller durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachzuweisen, dass alle Anforderungen – z.B. einer Norm – eingehalten werden. Diese sog. Bau­musterprüfung wird mit einem Prüfzertifikat bestätigt. Wird eine Baumusterprüfung erfolgreich bestanden, darf der Hersteller die PSA nicht mehr verändern und muss diese mit einem CE-Kennzeichen und Piktogramm kennzeichnen sowie das Prüfzertifikat und Gebrauchsanleitung mitliefern bzw. zur Verfügung stellen.
  • PSA der Kategorie 3
    Schutz gegen tödliche Gefahren oder irreversible Schäden
    Eine solche PSA unterliegt natürlich ebenfalls einer Baumusterprüfung und zudem einem Qualitätssicherungsverfahren durch ein notifiziertes Prüfinstitut. Beispiel im Feuerwehrbereich sind Atemschutzgeräte.

PSA-Beschaffung: Grundlegende Vorgehensweise

Wird PSA für die Feuerwehr beschafft, so erfolgt dies meist durch die Verwaltung der Kommune – idealerweise in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Grundsätzlich ist vor der Beschaffung von PSA eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die örtlichen Gegebenheiten, d.h. das Einsatzspektrum der Feuerwehr berücksichtigt.

Zudem müssen vorab folgende Informationen zusammengetragen werden:

1) Für welche Personengruppe soll beschafft werden?
- Gibt es unterschiedliche Funktionsträgergruppen
   (z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten)? ­
- Welche Tätigkeiten sind auszuführen und welchen Gefahren sind die
   Personen ausgesetzt?

2) Gab es Auffälligkeiten beim Einsatz der bisher eingesetzten Schutzkleidung?

3) Wer liefert Feuerwehrschutzkleidung?

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; Die PSA der Einsatzkräfte ist die letzte Barriere für die Sicherheit.

Für die gängigsten Einsatzszenarien existieren bereits Muster-Gefährdungsbeurteilungen, die in der DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ zusammengefasst sind (siehe Verweis auf Arbeitshilfen am Ende des Beitrages).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Ausschreibung sind im Wesentlichen in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) festgelegt.

Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Entsprechende zusätzliche landesrechtliche Bestimmungen für die Ausstattung der Feuerwehren mit PSA sowie für deren Beschaffung (z.B. Richtlinien; Verordnungen) sind zu beachten!

Für die Beschaffung gilt: Nicht immer erfüllt das vermeintlich preisgünstigste Produkt auch die Anforderungen. PSA soll zu einem angemessenen Preis das erforderliche Schutzniveau sowie eine nachhaltige und anwenderfreundliche Nutzung mit überschaubarem Pflege- und Wartungsaufwand gewährleisten. Nicht zu vernachlässigen sind Aspekte, die den Lieferanten betreffen, wie Lieferzeit, Vertriebsnetz, Pflege- und Reparaturmöglichkeiten, Möglichkeiten trägerbezogener Größenanpassungen, Beschaffungsmodalitäten (z.B. Leasing-Modelle) sowie Ersatzmöglichkeiten und -verfügbarkeiten. Diese Überlegungen sollten ebenfalls Einfluss auf die Auftragsvergabe haben.

Gibt es spezifische Anforderungen?

Von Vorteil ist, dass für PSA im Feuerwehrwesen Normen und Richtlinien vorhanden sind, die einer Beschaffung zugrunde gelegt werden können. Die Norm legt zunächst Mindestanforderungen fest. Zusätzlich existieren z.B. bei der Schutzkleidung und bei Handschuhen unterschiedliche Leistungsstufen für sicherheitsrelevante Eigenschaften, die im Einzelfall bewertet und ausgewählt werden müssen. Daher ist allein ein Verweis auf eine Norm in der Regel nicht ausreichend. In jedem Fall ist ergänzend zu prüfen, ob die Mindestanforderungen gemäß der Norm ausreichend sind oder ob die spezifischen Nutzungs­bedingungen vor Ort nicht erhöhte Anforderungen bedingen. Derartige zusätzliche Anforderungen müssen in der Ausschreibung gekennzeichnet werden.

Grundsätzlich ist bei Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung darauf zu achten, dass auch Gefährdungen durch Unterkühlung, Überhitzung oder durch sonstige klimatische Verhältnisse vermieden werden. Dies kann dazu führen, dass jahreszeitabhängige Feuerwehrschutzkleidung benötigt wird. Vor allem kann dies dort der Fall sein, wo die Feuerwehr häufig zu Wald- und Vegetationsbränden ausrücken muss und dort lange Zeit bei hohen Temperaturen im Einsatz ist.

Ansicht

Detlef Garz Leiter des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen“ der DGUV und Aufsichtsperson der FUK Mitte; Bild: Detlef Garz

Detlef Garz Leiter des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen“ der DGUV und Aufsichtsperson der FUK Mitte (Bild: Detlef Garz)

Gerne komme ich der Bitte nach, hier noch einmal meine Ansicht zu den wichtigen Themen PSA und Gerätesicherheit zu vertreten. Demnächst scheide ich aus dem Berufsleben aus. In meinen Funktionen als Aufsichtsperson der FUK Mitte und stellv. Leiter des Fachbereiches Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz sowie Leiter des Sachgebietes Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen (SG FwH) der DGUV waren die Themen Schutzausrüstung und Gerätesicherheit bei den Feuerwehren in meiner beruflichen Laufbahn stets präsent. Dazu folgende Gedanken:

Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Feuerwehrangehörigen wurden die PSA und die Geräte für die Feuerwehren in den letzten Jahrzehnten ständig weiterentwickelt. Ich unterstelle, dass dies immer auch im Sinne der weiteren Erhöhung der Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen erfolgt. Kontinuierlich optimierte Schutzkleidung macht die Brandbekämpfung heute sicherer als noch in den 90er Jahren. Mir war es immer ein besonderes Anliegen, an der stetigen Verbesserung der PSA für Feuerwehrangehörige aktiv mitzuarbeiten. So unterstützen wir z.B. ein Forschungsprojekt „Safety4All“ des Instituts für Arbeitswissenschaft der RWTH Aachen, in dem es darum geht, welchen Einfluss passende oder besser gesagt, nicht passende, PSA auf das Unfallgeschehen hat. Im Fokus steht dabei die Weiterentwicklung der PSA und die Etablierung von explizit geschlechtergerechter Einsatzbekleidung.

Das System PSA muss immer wieder neu gedacht und angepasst werden, z.B. aufgrund sich ändernder Einsatzschwerpunkte und damit verbundener Gefahren durch den Klimawandel. Ein Schutzanzug für den Innenangriff ist eben nicht geeignet, über längere Zeit Vegetationsbrandbekämpfung durchzuführen. Der positive Schutzeffekt der schweren und dicken PSA kann schnell zu körperlicher Überlastung führen und sich somit ins Negative umkehren. Hier muss die Entwicklung weiter voranschreiten – auch in den Köpfen der Beschaffenden in den Kommunen.

Die Feuerwehren benötigen für ihre vielfältigen Aufgaben ausgewählte und abgestimmte PSA. Es ist die Pflicht aller Feuerwehrangehörigen, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen und pfleglich zu behandeln. Gefahren und Mängel müssen unverzüglich beseitigt bzw. gemeldet werden. Und wenn die PSA verschmutzt ist, bedarf es einer fachgerechten Reinigung. Hier ist mancherorts noch viel Luft nach oben. Damit die letzte Barriere für die eigene Sicherheit der Einsatzkräfte auch immer hält und schützt!

Passen muss es – Unterweisung nicht vergessen

Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Feuerwehrangehörigen individuell passen und sind grundsätzlich für den individuellen Gebrauch durch eine Person bestimmt. Bei der Auswahl bieten Hersteller mittlerweile auch unterschiedlichen Konfektionierungen für Frauen und Männer an.

Dies gilt auch für Altersunterschiede: Werden PSA beispielsweise für Angehörige der Jugendfeuerwehr beschafft, die Gefährdungen ausgesetzt sind, gibt es besondere Anforderungen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen müssen, ebenfalls bestimmten Mindeststandards der Normen entsprechend, z.B. ein Übungsanzug, ein Helm, Handschuhe sowie festes, geschlossenes Schuhwerk zur Verfügung gestellt werden.

Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord; Neue PSA erfordert ausführliche Unterweisung der Anwendenden. Beispiel hier: In die Einsatzjacke integriertes System zur Selbstrettung.

Wird gerne mal vergessen, ist aber ganz wichtig: Ist die PSA beschafft, müssen die Trägerinnen und Träger in die bestimmungsgemäße Verwendung der bereitgestellten PSA gründlich unterwiesen werden! Ein Negativbeispiel dazu von besonderer Dramatik: Eine Feuerwehr stellte Einsatzjacken mit integrierten Schlaufen zur Selbstrettung neu in den Dienst. Bei einer Übung wurde das System aufgrund fehlendem Wissen nicht ordnungsgemäß geschlossen und es kam zum Absturz eines Feuerwehrangehörigen.

Kombinierbarkeit und Pflege

Es gibt PSA-Hersteller, die vom Helm über die Schutzkleidung, Handschuhe und Stiefel ein aufeinander abgestimmtes PSA-Sortiment am Markt anbieten. Oftmals erfolgt jedoch die Beschaffung der Einzelteile von unterschiedlichen Herstellern. Werden verschiedene PSA-Teile gekauft, müssen diese grundsätzlich aufeinander abgestimmt bzw. miteinander kombinierbar sein. Die Schutzwirkung darf sich nicht gegenseitig negativ beeinflussen. Dies sollte durch praxisnahe Trageversuche und Rücksprache mit den Herstellern überprüft werden. Klassisches Beispiel für immer wieder beobachtete Schwachstellen ist die Überdeckung bei der Einsatzschutzkleidung: Ist die Jacke zu kurz konfektioniert oder die Hosenbeine überdecken nicht vollständig den Stiefelansatz, dann können sich freiliegende Körperstellen ergeben, an denen z.B. beim Brandeinsatz Verbrennungen auftreten.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; PSA muss passen und aufeinander abgestimmt sein.

Neben der Auswahl und Abstimmung muss für eine fachgerechte Reinigung und Pflege der PSA gesorgt werden. Die Verantwortung trägt ebenfalls die Kommune als Unternehmerin. Die Pflegehinweise und -anleitungen der PSA-Hersteller sind unbedingt zu beachten! Handelsübliche Waschmaschinen und Pflegemittel sind in der Regel nicht geeignet, um verschmutzte und kontaminierte Einsatzschutzkleidung fachgerecht zu waschen.

Nicht statthaft: Eigenmächtige Veränderungen der PSA

Nicht alle Menschen sind gleich, und so kann es sich ergeben, dass PSA zu Anpassungszwecken verändert werden muss. Werden z.B. (orthopädische) Einlagen in Feuerwehrstiefeln genutzt oder man mag die vorhandenen Schnürsenkel nicht und tauscht diese aus, ist das formal eine Bauartveränderung. Der Hersteller kann eine Produkthaftung verwehren. Deshalb dürfen Veränderungen nur in Abstimmung mit den PSA-Herstellern erfolgen. Gerade beim Fußschutz gibt es Anbieter von Feuerwehrstiefeln, die Sonder­anfertigungen mitanbieten.

Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord; Anpassungen eines Feuerwehrstiefels. Die Veränderungen wurden durch den Hersteller vorgenommen.

Nicht statthaft sind vom PSA-Hersteller nicht zugelassene Zurüst- und Anbauteile. Solche Dinge werden gerne in Eigeninitiative beschafft. Dass dabei kein großes Sicherheitsbewusstsein vorhanden ist, belegen beispielsweise eigenmächtig vorgenommene Modifikationen an Feuerwehrhelmen. Da werden Schrauben für Halter von Helmlampen durch die Helmschale gebohrt, nicht zugelassene Helmsprechgarnituren festgeklebt oder falsche Visiere montiert und Aufkleber angebracht, was die Schutzwirkungen eines Feuerwehrhelms negativ beeinflussen kann. Nur vom Hersteller freigegebene Zusatzausstattungen dürfen an einer PSA angebracht werden!

Probleme mit selbst beschaffter PSA

Jede Kommune und jede Führungskraft sollten ein Eigeninteresse daran haben, dass PSA nicht über „schwer kontrollierbare Kanäle“ in die Feuerwehr kommt. Bringen Feuerwehrleute ihren eigenen, privat beschafften Helm oder Stiefel mit, sind Schutz­eigenschaften und -niveaus dann oftmals nicht eindeutig nachvollziehbar. Zudem stellen sich Fragen der Haftung spätestens bei Beschädigung privater PSA-Gegenstände. Und auch wenn ein Feuerwehr-Förderverein in bester Absicht die Feuerwehren mit eigens beschaffter PSA unterstützen will, sollte klar sein: „Gut gemeint“ ist leider nicht immer „gut gemacht“ – Verantwortung und Zuständigkeit für die PSA-Beschaffung liegen beim Träger des Brandschutzes.

Arbeitshilfen

  • DGUV Information 205-014
    Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr – Basierend auf einer Mustergefährdungsbeurteilung
    publikationen.dguv.de (Webcode: p205014)
  • DGUV Information 205-020
    Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer
    publikationen.dguv.de (Webcode: p205020)
  • DGUV Information 205-031
    Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr
    publikationen.dguv.de (Webcode: p205031)
  • DGUV Information 205-032
    Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen
    publikationen.dguv.de (Webcode: p205032)
  • Fachthemenseiten der HFUK Nord und FUK Mitte zur PSA

    HFUK Nord
      
    HFUK Mitte
  • Medienpaket der Feuerwehr-Unfallkassen zum Thema PSA

    HFUK Nord
      
    HFUK Mitte