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Modernisierung der Sozialwahlen

Quotenregelung könnte Schwierigkeiten für Feuerwehren bringen

Im Jahr 2023 stehen wieder Sozialwahlen an. Damit werden auch bei den Feuerwehr-Unfallkassen die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane Vorstand und Vertreterversammlung neu gewählt. Um die Wahlen attraktiver zu machen, wurde seitens des Bundesarbeitsund Sozialministeriums (BMAS) eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, wie beispielsweise die Durchführung von Online-Wahlen. Ein weiterer Vorschlag soll dafür sorgen, dass mehr Frauen in den Gremien der Versicherungsträger aktiv sind. Vorgesehen ist eine Quotenregelung.

Allgemein wird die derzeit geltende Wahlordnung für die Sozialversicherung aus dem Jahr 1976 in dem Gesetzentwurf aus dem BMAS als „an vielen Stellen nicht mehr zeitgemäß“ bezeichnet. In dem Entwurf wird beschrieben, dass der Frauenanteil in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten im Schnitt bei 23 Prozent liegt, in den Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger sind es 20 Prozent. Der Entwurf sieht die Pflicht vor, die Vorschlagslisten möglichst zu jeweils mindestens 40 Prozent mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Quote solle „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ nicht auf 50 Prozent, sondern auf 40 Prozent festgesetzt werden, heißt es. Auch bei den Vorschlagslisten für den Vorstand der Selbstverwaltungsorgane soll die Quote gelten. Die 40-Prozent-Vorgabe ist dabei so zu verteilen, dass von jeweils drei Listenplätzen mindestens einer mit einer Frau zu besetzen ist.

Während solch eine Quotenregelung auf Seiten der Kostenträger der Feuerwehr-Unfallkassen, den Städten und Gemeinden, durchaus erfüllbar erscheint, bekäme die Seite der Versicherten, also der Freiwilligen Feuerwehren ein Problem: Auch wenn sich erfreulicherweise immer mehr Frauen ehrenamtlich in den Feuerwehren engagieren, so sind sie doch in den Spitzenpositionen weiterhin rar gesät. Sollte es zu einer derartigen Regelung kommen, könnte die Quote auf Seiten der Versicherten wahrscheinlich nicht erfüllt werden. Für solche Fälle, in denen keine Bewerberinnen in ausreichender Zahl vorhanden sind, soll es eine Ausnahmeregelung geben.

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Dr. med. Patricia Bunke, Wehrführerin und Landesfeuerwehrärztin des LFV Mecklenburg-Vorpommern, Bild: Dr. med. Patricia Bunke

Dr. med. Patricia Bunke, Wehrführerin und Landesfeuerwehrärztin des LFV Mecklenburg-Vorpommern, Bild: Dr. med. Patricia Bunke

Frauen an die Spitzen der Feuerwehren – aber mit der Brechstange funktioniert es nicht!

Immer mehr Frauen engagieren sich in den Freiwilligen Feuerwehren. Vor kurzem bin ich zur Wehrführerin in meiner Gemeinde gewählt worden. Ich bin stolz auf diese verantwortungsvolle Funktion. Ich wünsche mir, mehr weibliche Kameradinnen in Führungspositionen der Feuerwehren zu sehen. Bis jetzt ist es immer noch ein Ehrenamt, in dem die Männer dominieren. Je weiter man Karriere macht, desto weniger Frauen umgeben einen. Dass es im Führungsbereich mehr werden, muss das Ziel sein. Dieses lässt sich allerdings nicht mit der Brechstange erreichen und funktioniert nur, wenn es ein Umdenken in den Köpfen aller gibt. Mit dem Gesetzesentwurf zur Einführung einer Quotenregelung zur Sozialwahl 2023 stünden die Feuerwehren vor einem Dilemma. Ob sich bis dahin genügend Feuerwehrfrauen finden, die bereit sind, eine Führungsfunktion in der Feuerwehr zu bekleiden und sich zudem entschließen, sich in der Selbstverwaltung ihrer Feuerwehr-Unfallkasse zu engagieren, dürfte ein hehres, aber wohl kaum schaffbares Ziel sein. Bis es soweit ist, muss es bei einer praxisorientierten Lösung bleiben, die es ermöglicht, die Kandidatinnen und Kandidaten für die Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkassen auf der Seite der Versicherten ohne Probleme aufzustellen. Eine Ausnahmeregelung bei der Quote, so sehr man es bedauern mag, dass es sie geben muss, ist notwendig.