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Projekt WuKAS

Spontanhelfende erfolgreich einbinden

Bild: Detlef Garz / FUK Mitte; Spontanhelfende auf einem Sandsackfüllplatz während des Hochwassers 2013

Wie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Katastrophenfall Spontanhelferinnen und -helfer erfolgreich einbinden können, erforschte das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis Ende Juli 2021 geförderte Projekt „WuKAS“ (Wissens- und Kompetenzvermittlung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Spontanhelfern).

Die Projektpartner, der Malteser Hilfsdienst e.V. und die Bergische Universität Wuppertal, haben Materialien für beide Zielgruppen – Einsatz- und Rettungskräfte sowie Spontanhelfende – entwickelt. Begleitet wurde das Projekt von den Fachbereichen „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ und „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ der DGUV und gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Bei besonderen Ereignissen werden die Hilfeleistungsorganisationen immer wieder mit sogenannten Spontanhelfenden konfrontiert, die hochmotiviert mit anpacken wollen. Hier gilt es, die zusätzlichen Helferinnen und Helfer sinnvoll und sicherheitsgerecht einzusetzen.

Die Aktualität dieses Themas wurde leider durch die Flutkatastrophe im Juli 2021, von der in Deutschland insbesondere die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen waren, untermauert. Auch hier waren viele Spontanhelfende unermüdlich im Einsatz und begaben sich, bewusst oder unbewusst, in für sie zum Teil lebensbedrohliche Situationen. Das Hilfeleisten stand dabei absolut im Vordergrund.

Sicherheit und Gesundheit spielen in solchen Situationen erfahrungsgemäß zunächst eine zumindest untergeordnete Rolle, was in einer zu Beginn wahrscheinlich nicht vermeidbaren „Chaosphase“ verständlich ist und wohl auch toleriert werden muss. Jedoch haben auch diese Helfenden ein Recht auf Sicherheit und Gesundheit.

Unfallversicherungsschutz für Helfende

Wichtig zu wissen: Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Hierzu zählen auch Ersthelfende. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Z.B. gelten auch die Beseitigung von Trümmern, um damit einen Beitrag zu leisten, die eingetretene Notlage z.B. durch einen Ausfall der Wasser- und Energieversorgung zu beseitigen oder fehlende Zufahrtswege wiederherzustellen, oder das organisierte Befüllen von Sandsäcken als Hochwasserschutz als versicherte Tätigkeiten. Ansprechpartner für den Versicherungsschutz von Erst- und Spontanhelfenden sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer.

Um einen sinnvollen und koordinierten Einsatz von Spontanhelfenden zu gewährleisten, sollten diese nach Möglichkeit so bald wie möglich in die Strukturen der beteiligten Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Hilfeleistungsorganisationen, THW) eingebunden werden. Damit übernimmt die jeweilige Organisation aber auch Verantwortung für diese Personen. Dazu gehört u.a.:

  • Über mögliche Gefahren in Kenntnis setzen
  • Beauftragung mit angemessenen Aufgaben
  • Vermittlung / Bereitstellung notwendiger Informationen zum sicherheitsgerechten Verhalten
  • Evtl. Bereitstellung notwendiger und sicherer Ausrüstung und Geräte

Eine vom Umfang und den Inhalten her angemessene „Unterweisung“ von Spontanhelfenden kann einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefährdungen im Einsatz bei allen Hilfeleistungsorganisationen leisten.

Einige Hilfsmittel stehen dafür zur Verfügung. Sie sind frei verwendbar und unter folgendem Link als Download herunterladbar: www.malteser.de/projekte/wukas.html.