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Neues Standardwerk für Arbeitsmedizin erschienen

Aus DGUV Grundsatz G26 wird DGUV Empfehlung Atemschutz

Das DGUV-Standardwerk für die Arbeitsmedizin wurde in einer Neuauflage veröffentlicht. Es nennt sich nunmehr „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ und wurde konzeptionell und strukturell aktualisiert. Das Kompendium wurde von einem interdisziplinären Expertenteam erarbeitet und löst die bisherigen „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ab.

Die DGUV Empfehlungen richten sich in erster Linie an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie weitere Akteurinnen und Akteure im jeweiligen betrieblichen Kontext. Das praxisnahe Werk soll sie bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützen. Für das Feuerwehrwesen bedeutet dies konkret, dass das neue Standardwerk insbesondere für jene Ärztinnen und Ärzte von Relevanz ist, die bei Feuerwehrangehörigen die Eignungsuntersuchungen (allem voran für Atemschutz und Taucherarbeiten) durchführen.

Trennung zwischen Vorsorge und Eignung

Neu im Vergleich zum Vorgängerwerk ist die getrennte Darstellung von Vorsorge und Eignung. Während erstere der Verhütung und frühzeitigen Erkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen dient, sollen Eignungsbeurteilungen die Frage beantworten, ob Versicherte mit ihren physischen und psychischen Fähigkeiten die zu erledigenden Tätigkeiten ausüben können. Bei den DGUV Empfehlungen wird zukünftig auf die Nummerierungen verzichtet und lediglich die Bezeichnung genannt (zum Beispiel aus G 26 „Atemschutzgeräte“ wird DGUV Empfehlung „Atemschutzgeräte“).

Die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ sind kostenpflichtig sowohl als gedruckte Version als auch als E-Book im Fachhandel erhältlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der DGUV (www.dguv.de) unter dem Webcode d1183873.