Kein bisschen angestaubt
Sicherheitsbeauftragte werden heute genauso gebraucht wie vor 100 Jahren
Seit einhundert Jahren gibt es in deutschen Betrieben die „Sicherheitsbeauftragten“, die sich um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kümmern. Am 20. Oktober 1919 beschloss der Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften in allen größeren Betrieben dieses neue Ehrenamt einzuführen – damals hieß es noch Unfallvertrauensmann. Hintergrund dieser Neuerung war die hohe Zahl der Arbeitsunfälle in jener Zeit. Das Jahr 1917 brachte einen traurigen Rekord: 7.904 tödliche Arbeitsunfälle wurden aus deutschen Betrieben gemeldet – so viele wie nie zuvor und danach.
Die Beschäftigten eines Betriebes sollten deshalb eine „Vertrauensperson“ wählen, die „sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtung fortlaufend zu überzeugen, vorgefundene Mängel dem Betriebsleiter zu melden, aufgrund ihrer Erfahrungen und Beobachtungen selbst Vorschläge zur Verbesserung der Schutzvorrichtungen zu machen, auch das Interesse ihrer Arbeitsgenossen für den Unfallschutz zu wecken, sowie den mit der Überwachung betrauten Aufsichtsbeamten bei Betriebsbesichtigungen zu begleiten“ (*) habe.
(*) Niederschrift über die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses des Verbandes der Deutschen Berufsgenossenschaften am 20. Oktober 1919. In: Die Berufsgenossenschaft. Zeitschrift für die Reichs-Unfallversicherung, Ausgabe 1/1920, S. 5
Rundes Jubiläum für wichtige Akteure im Arbeitsschutz
Diese ‚Vertrauensperson‘, die im Betrieb Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist, gibt es bis heute. Und das runde Jubiläum kann auch in den Feuerwehren gefeiert werden, denn auch in den Wehren sind die Sicherheitsbeauftragten als wichtige Akteure in Sachen Unfallverhütung nicht wegzudenken.
In einem ausführlichen Beitrag haben sich die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg in der Frühjahrsausgabe 1-2019 ihrer Präventionsschrift „Der Sicherheitsbrief“ der Arbeit der „SiBes“ in den Feuerwehren gewidmet. In dem Artikel geht es um die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit in der Feuerwehr und vor allem um die Rolle, Funktionen und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten in den Freiwilligen Feuerwehren.
Zum Nachlesen:
„Sicherheitsbeauftragte in der Feuerwehr – unverzichtbar für die Unfallverhütung“ in Sicherheitsbrief Nr. 45, Ausgabe 1-2019, herunterladbar z.B. auf www.hfuknord.de oder www.fuk-mitte.de