Unterweisungshilfen der Feuerwehr-Unfallkassen
Videoclips, Sicherheitsbriefe, Medienpakete & Co.

Bei der überwiegenden Zahl von Unfällen sind die Ursachen in menschlichem Fehlverhalten zu finden. Im Feuerwehrdienst sieht es ähnlich aus. Feuerwehrangehörige müssen Sicherheits- und Gesundheitsgefahren erkennen können, um dann entsprechend zu handeln. Zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen muss deshalb auch direkt beim Verhalten der Feuerwehrangehörigen angesetzt und zum sicherheitsgerechten Verhalten im Feuerwehrdienst motiviert werden. Eine wichtige Maßnahme dafür ist die Unterweisung. Dabei werden den Feuerwehrangehörigen Informationen über die Gefahren im Feuerwehrdienst und die Unfallverhütung vermittelt.
Unterweisungen sind Pflicht! Deshalb haben der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz und die Unfallversicherungsträger in ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) die Unterweisung verbindlich verankert. In der DGUV Vorschrift 1 (UVV „Grundsätze der Prävention“ § 4) sowie in der neuen DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“ § 8) finden sich Vorgaben zu Unterweisungen wieder. Die Verantwortung für die Durchführung der Unterweisung liegt beim Unternehmer, sprich der Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes. Die Unterweisungen erfolgen in der Regel durch die Wehrleiter*innen/ Wehrführer*innen, Führungskräfte oder andere Fachkräfte.
Wann muss unterwiesen werden?
Unterweisungen müssen durchgeführt werden:
- mindestens einmal jährlich,
- vor Aufnahme der ersten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst (Erstunterweisung),
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien,
- bei Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstungen, Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe,
- bei geänderten Arbeitsabläufen und Taktiken,
- nach Einführung neuer oder geänderter Vorschriften,
- aus besonderem Anlass,
- nach Unfällen, Beinahe-Unfällen und sonstigen Schadensereignissen.
Die Erstunterweisung ist das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz. Weitere Unterweisungsthemen ergeben sich z.B. aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Unterweisung (Datum, Ort, Uhrzeit), die Themen und die Namen der Feuerwehrangehörigen sind zu dokumentieren und in das entsprechende Unterweisungsdokument bzw. Unterweisungsbuch einzutragen.
Viele unterschiedliche Medien der Feuerwehr-Unfallkassen unterstützen die Sicherheitsbeauftragten bei ihrer wichtigen Arbeit. Abbildungen: Feuerwehr-Unfallkassen
Wie sollte unterwiesen werden?
Sicherheitsunterweisungen sollten für die Feuerwehrangehörigen abwechslungsreich durch den Einsatz verschiedener Medien gestaltet werden. Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten eine ganze Palette Hilfsmittel dafür an (siehe 3er Bildergruppe). Eine erfolgreiche Sicherheitsunterweisung:
- bezieht die Teilnehmer aktiv mit ein,
- geht auf die konkreten Gefährdungen ein,
- erklärt die zu beachtenden und getroffenen Schutzmaßnahmen und
- erläutert die gesetzlichen Grundlagen.
Es muss sichergestellt werden, dass die zu Unterweisenden die vermittelten Inhalte auch verstanden haben.
Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten mit umfangreichen Materialien Hilfestellung für eine gelungene und erfolgreiche Unterweisung in der Feuerwehr: Die Broschüre „Sicherheitsunterweisungen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren“ enthält allgemeine Hinweise zu den Sicherheitsunterweisungen.
Darüber hinaus stehen umfassende Schulungsmaterialien z.B. als Medienpakete mit verschiedenen Filmen und Präsentationen, Plakate, Wandzeitungen, Broschüren, Zeitschriften, Stichpunkte Sicherheit und Videoclips zur Verfügung. Viele der Medien gibt es zum Herunterladen in den Internetauftritten der Feuerwehr-Unfallkassen und können somit von überall abgerufen werden. Sollten gedruckte Exemplare gewünscht werden, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Feuerwehr-Unfallkasse!