Fahrsicherheit
Winterreifenpflicht auch für Feuerwehrfahrzeuge
Der Winter steht vor der Tür. Wir möchten deshalb noch einmal auf eine Neuerung hinweisen, die die Bereifung der Feuerwehrfahrzeuge betrifft: Die seit Dezember 2010 auch für Feuerwehrfahrzeuge verbindliche sogenannte „Winterreifenpflicht“ ist mit Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften 2017 konkretisiert worden.
Als Winterreifen gelten seit Juni 2017 nur noch Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Dieses Symbol kennzeichnet Winterreifen ab dem Produktionsdatum 01.01.2018 (DOT 0118). Damit verbunden ist eine entsprechende Typgenehmigung nach UN/ECE R-117, nach der bestimmte Prüfkriterien erfüllt werden müssen. Zu beachten ist, dass auch Busse und LKW ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse spätestens ab 01. Juli 2020 auf den gelenkten Vorderachsen mit Winterreifen auszurüsten sind.
Mit dieser Einführung wurde eine Regel zur Übergangsfrist aufgenommen, die es gestattet, bis zum 31.12.2017 hergestellte M+S Reifen auch weiterhin bei winterlichen Bedingungen zu verwenden. Diese Übergangsfrist gilt bis zum 30.09.2024. Eine zusätzliche M+S Kennzeichnung bleibt auch weiterhin möglich.
Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben u.a. Anhänger, sowie Feuerwehreinsatzfahrzeuge, für die bauartbedingt keine wintertauglichen Reifen verfügbar sind. Eine entsprechende Bestätigung sollte den Fahrzeugunterlagen beiliegen.
Weitere, ausführliche Informationen finden Sie in dem „Stichpunkt Sicherheit“ zu diesem Thema, der auf den Internet-Seiten der HFUK Nord und der FUK Mitte heruntergeladen werden kann.
Köpfe
FUK Brandenburg
Dr. Nikolaus Wrage ist neuer Geschäftsführer
Der 50jährige Volljurist kommt von der Deutschen Rentenversicherung und hat bislang in den Bereichen Reha-Kliniken und Unternehmensentwicklung Führungserfahrung gesammelt.
In das Thema Feuerwehr muss sich der Quereinsteiger einarbeiten. „Ich habe mir die Daten der Abteilungen Rehabilitation und Leistung sowie Prävention angeschaut und bin beeindruckt, auf welches Niveau das Dienstleistungsverständnis im vergangenen Vierteljahrhundert gehoben worden ist. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten sehr gut und engagiert zum Wohl der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren. Das ist gelebter Service für das Ehrenamt. Auch die Zusammenarbeit mit den anderen drei Feuerwehr-Unfallkassen ist weit gediehen.
Dieser erfolgreiche Pfad soll weiterentwickelt werden: „Es ist mein Ziel, das hohe Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren für ihre gefährliche und verantwortungsvolle Arbeit im Land Brandenburg auch in Zukunft bestmöglich zu unterstützen.“ Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.