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Eignung Atemschutz

Ärztliche Untersuchungsergebnisse richtig bescheinigen

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

Eine erfolgreich absolvierte ärztliche Untersuchung bescheinigt Feuerwehrangehörigen die gesundheitliche Eignung zum Tragen von Atemschutz. Werden alle Teiluntersuchungen bestanden und gibt es keine Einschränkungen oder Bedenken seitens der Ärztin bzw. des Arztes, wird das entsprechende Formblatt mit dem Ergebnis ausgehändigt. Hier kommt es mitunter allerdings vor, dass nicht das aktuell gültige Formular als Vorlage genutzt wird. Zudem hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) eine Neufassung des Standardwerkes für Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen herausgegeben. In diesem finden sich unter anderem geänderte Begrifflichkeiten für die Untersuchungen. Was für Ärztinnen und Ärzte sowie die Feuerwehren vor diesem Hintergrund wichtig ist, beschreibt dieser Beitrag.

Die DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“) fordert in § 6 die Feststellung der körperlichen Eignung für den Feuerwehrdienst. Insbesondere dann, wenn es darum geht, entsprechende Funktionen im Feuerwehrdienst zu übernehmen, die mit körperlichen Belastungen einhergehen. Hierzu zählen die Funktion zum Tragen von Atemschutz sowie Tätigkeiten als Taucher oder Taucherin. Um als Atemschutzgeräteträger oder Atemschutzgeräteträgerin in der freiwilligen Feuerwehr den Dienst zu verrichten, muss im Vorwege eine ärztliche Eignungsuntersuchung (bekannt als „G26“) durchgeführt werden. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss sich die Eignung durch die Eignungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ärztlich bescheinigt vorlegen lassen. In diesem Falle erfolgt die Eignungsuntersuchung nicht nach den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorge, orientiert sich aber am bisherigen Grundsatz 26 (G26) der DGUV.

Als Momentaufnahme gibt diese Untersuchung Aufschluss über den aktuellen Gesundheitszustand und bescheinigt der untersuchten Person die Eignung zum Tragen von Atemschutz. Entsprechend erfolgt am Ende der Untersuchung die Feststellung „geeignet / nicht geeignet / geeignet unter bestimmten Voraussetzungen“ mit der Aushändigung der ärztlichen Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis. „Verdeutlicht werden muss hier, dass die Eignung unter bestimmten Voraussetzungen nur im Falle der Verwendung einer Maskenbrille gelten darf“, erläutert der Landesfeuerwehrarzt von Schleswig-Holstein Dr. Stefan Paululat und ergänzt, dass „alle weiteren Einschränkungen wie bspw. Übergewicht oder schlechter Trainingszustand zu einer vorübergehenden Nicht-Eignung und nicht zu einer Einschränkung der Eignung führen müssen.“

Eignungsbescheinigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

Und genau hier liegt nach aktuellen Erkenntnissen der Knackpunkt: Oftmals werden im Zusammenhang mit dem Ausfüllen und der Weitergabe der G26-Bescheinigung ältere oder auch nicht gültige Formblätter genutzt. Am ehesten bekannt zu sein, scheint hier das „grüne Formular“. Dieses Formular ist bzw. war als Vorlage für die Ergebnisniederschrift von Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen und ist daher grundsätzlich nicht geeignet für Eignungsuntersuchungen. Auch daran anschließende Formblätter, die mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr anzuwenden sind, werden teilweise aus der Schublade geholt. Seltener, aber nicht besser, sind formlose, selbst geschriebene Bescheinigungen, die bereits Anwendung fanden.

Abhilfe schafft hier eine Vorlage des Sachgebiets Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV. Im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz wurde bereits 2019 das Formblatt „Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr“ erstellt und herausgegeben. Im Vergleich zu älteren Formularen ist diese Vorlage deutlich komprimierter und auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Das schafft nach Untersuchungsabschluss formelle Übersicht und Klarheit für alle Beteiligten. Als Hilfestellung für die Ärztin oder den Arzt gibt es auf der Folgeseite der Vorlage Erläuterungen zu den Themen Eignungsuntersuchungen, Arbeitsmedizinische Vorsorge und Fristen für Eignungsuntersuchungen. Diese Ausführungen eignen sich auch für jene Ärztinnen und Ärzte, die die fachspezifische Schulung zur geeigneten Ärztin oder Arzt bei den Feuerwehr-Unfallkassen besucht haben.

Vorlage kostenlos erhältlich

Seitens der Feuerwehr-Unfallkassen wird daher dringend empfohlen, aus Gründen der Vereinheitlichung und Wahrung eines Qualitätsstandards bei der Ergebnisfeststellung von G26-Untersuchungen ausschließlich die „Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr“ zu nutzen. Das Dokument ist frei verfügbar und kann auf den Homepages der Feuerwehr-Unfallkassen kostenlos heruntergeladen werden. Dabei kann die Bescheinigung klassisch ausgedruckt und beschrieben oder als ausfüllbares PDF digital genutzt werden.

www.dguv.de (webcode p021366)