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Unfallverhütung im Feuerwehrhaus

Wo die Feuerwehr „wohnt“, muss es sicher sein

Im Feuerwehrhaus
Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

Das Feuerwehrhaus ist das „Zuhause“ der Feuerwehr. Von dort starten die Mannschaften mit den Fahrzeugen zu den Einsätzen, im und am Feuerwehrhaus wird die Standortausbildung durchgeführt, die Technik wird gewartet und gepflegt. Dort finden zudem Versammlungen und Veranstaltungen sowie das soziale Leben der Feuerwehr statt. Wo die Feuerwehr also gewissermaßen ihr „Zuhause“ hat, muss sicherheitstechnisch alles in Ordnung sein. Wir berichten in dieser Ausgabe, worauf es bei der Unfallverhütung im Feuerwehrhaus ankommt.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Feuerwehrangehörigen verbringen viel Zeit im Feuerwehrhaus. Und je nachdem, welche Aufgabe und Funktion in der Wehr ausgeübt wird, wird unterschiedlichen Tätigkeiten nachgegangen: Neben der „üblichen“ Feuerwehrtätigkeit, an Einsätzen und Ausbildungsdiensten teilzunehmen, gibt es eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben, die anfallen können. Hier einige Beispiele:

  • Fahrzeug- und Gerätepflege und -wäsche 
  • Wartung und Prüfung von Geräten und Fahrzeugen
  • Betreuung von Jugendlichen und Kindern
  • Zubereitung von Speisen und Getränken
  • Lagerwirtschaft
  • Verwaltungstätigkeiten/Büroarbeiten
  • Landschaftspflege (z.B. Grünschnitt, Rasenmähen)
  • kleinere Bauarbeiten.

Verantwortlich für die Sicherheit am und im Feuerwehrhaus ist die Stadt bzw. Gemeinde als Unternehmerin. In der DGUV Vorschrift 49, besser bekannt als UVV „Feuerwehren“, ist diese Verantwortung in den §§ 3 und 12 klar geregelt. Die Unternehmerin ist somit in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die baulichen und technischen Einrichtungen sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sind, damit die Feuerwehrangehörigen für ihren Dienst sichere Bedingungen im und am Feuerwehrhaus vorfinden. Worauf kommt es an? An den folgenden Beispielen machen wir deutlich, wie vielseitig die Unfallverhütung bei Feuerwehrhäusern betrachtet werden muss.

An- und Abfahrt: Gefährliche Kreuzungen

Schauen wir zuerst auf die Außenanlagen. Kernaufgabe der Feuerwehr ist es, zum Einsatz auszurücken und schnell Hilfe zu leisten. Anders als bei einer Berufsfeuerwehr wohnen die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren nicht während der Dienstzeit im Feuerwehrhaus. Sie müssen erst noch dort hingelangen. Die Feuerwehrangehörigen stehen daher nach einer Alarmierung unter Einsatzstress und eilen zum Feuerwehrhaus. Ob nun zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem PKW: Für alle ist das sichere Erreichen des Feuerwehrhauses oberstes Gebot. Dafür müssen die An- und Abfahrtswege am Feuerwehrhaus so angeordnet sein, dass es zu möglichst wenigen Kreuzungen kommt. Dies gilt gleichermaßen für Fuß- und Fahrwege. Unerwartete und gefährliche Begegnungen sind insbesondere durch geeignete bauliche Maßnahmen vermeidbar.

Besonderes Augenmerk gilt auch der Gestaltung der Parkplätze und dem Fußweg zum und im Feuerwehrhaus, dem sogenannten Alarmweg. Neben der sicheren Lage müssen die PKW-Stellplätze Anforderungen an die Größe erfüllen und trittsicher, d.h. frei von Stolperstellen, sein. Für den Alarmweg zum Feuerwehrhaus gilt:

  • Der Weg muss kreuzungsfrei zu an- und ausfahrenden Fahrzeugen ausgelegt sein, um Kollisionen zu vermeiden. Dafür sollte er nicht unmittelbar vor den Toren entlang und nicht durch die Tore der Fahrzeughalle, sondern separat erfolgen.
  • Er muss auf dem direkten Weg zum Alarmeingang verlaufen.
  • Der Weg muss hindernisfrei und stufenlos sein.
  • Er muss bei jeder Witterung, auch bei Eis und Schnee und zu jeder Zeit, ob Tag oder Nacht, sicher begangen werden können.
Gefährliche Kreuzungen
Gefährliche Kreuzungen am Feuerwehrhaus müssen unbedingt vermieden werden. Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord, Skizze: DGUV

Im Feuerwehrhaus setzt sich der Alarmweg fort. Selbstverständlich muss dieser auch dort leicht und sicher begangen werden können.

Die Verkehrsflächen vor den Hallentoren sind der sogenannte Stauraum. Für diese Aufstell- und Bewegungsflächen gelten besondere Anforderungen, was die Größe, Anordnung, Beleuchtung und Belastbarkeit betrifft. Bei der Gestaltung der Übungsflächen am Feuerwehrhaus muss darauf geachtet werden, dass es zu keiner Gefährdung durch bewegte Fahrzeuge kommen kann.

Im Feuerwehrhaus: Genug Platz für die Sicherheit?

Ein Feuerwehrhaus erfüllt viele Zwecke. In ihm wird der Fuhrpark untergestellt und gegebenenfalls gewaschen und gewartet. Es gibt Räumlichkeiten wie Umkleiden, Werkstatt, Lager, Schulungs- und Sozialräume, Funkraum, Küche, Büros und sanitäre Anlagen. Die Anforderungen an die Sicherheit richten sich auch nach der Nutzung der Räumlichkeit. Ein Beispiel dafür ist die Beschaffenheit der Fußböden hinsichtlich der Rutschhemmung. Diese variiert von der Bewertungsgruppe R 12 für die Böden in Fahrzeughallen bis R 9 in Schulungsräumen. Gerade dort, wo die Alarmwege verlaufen, müssen die Fußböden rutschhemmend und frei von Stolperstellen sein. Gleiches gilt für die Plätze, an denen Fahrzeuge gewaschen werden.

Zentraler Punkt eines Feuerwehrhauses ist die Fahrzeughalle. Gleichzeitig ist dieser Ort auch ein neuralgischer Punkt, was die möglichen Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen darstellt. Immer wieder stellen die Präventionsfachleute der Feuerwehr-Unfallkassen z.B. gravierende Mängel fest, was die Platzverhältnisse betrifft. Eine Auswahl: Stellplätze, die vor mehreren Jahrzehnten angelegt worden sind, entsprechen längst nicht mehr den Größenordnungen moderner Feuerwehrfahrzeuge. Die Tore sind der Breite und Höhe ebenfalls nicht mehr gewachsen. Mehrere Fahrzeuge werden auf einem Stellplatz geparkt: hintereinander, nebeneinander, in irgendwelche Nischen gequetscht. Feuerwehrfahrzeuge stehen „fremdgeparkt“ in Scheunen oder Garagen des örtlichen Bauhofes usw.

Alles Zustände, die in keiner Weise sicherheitsgerecht sind. Die drangvolle Enge in einem Feuerwehrhaus sorgt für gefährliche Begegnungen. Den Feuerwehr-Unfallkassen sind Unfälle gemeldet worden, bei denen Feuerwehrangehörige z.B. zwischen Pfeiler und Fahrzeuge oder Tore und Fahrzeuge geraten sind. So etwas kann im schlimmsten Fall tödlich ausgehen.

Kann das weg …?

Enge und Hindernisse im Feuerwehrhaus haben aber nicht immer bauliche Ursachen. Gegenstände werden manchmal ganz unbedacht in Verkehrs- und Alarmwegen gelagert: „Wann und durch wen wird das Zeltgestänge vom letzten Jugendfeuerwehrlager aus dem Flur weggeräumt?“ oder „Wer entfernt die zu prüfenden Gerätschaften, die dort neben dem Löschgruppenfahrzeug abgelegt wurden?“ Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor es zu spät und jemand böse gestolpert ist. Zudem gibt es in einigen Feuerwehren „Jäger und Sammler“. Es werden alte und überflüssige Gerätschaften angehäuft, die wiederum wichtige Lagerflächen blockieren. Zudem verleiten sie dazu, wieder benutzt zu werden – und dies kann schlimme Konsequenzen haben: Immer wieder verunfallen Feuerwehrangehörige, weil alte ungeprüfte Ausrüstungsgegenstände wie Leitern im Feuerwehrhaus benutzt werden. Ein konsequentes Entrümpeln alle paar Jahre tut auch einem Feuerwehrhaus gut.

Versperrter Verkehrsweg
Versperrter Verkehrsweg im Feuerwehrhaus, Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord

Lager: Gefahrstoffe und Co.

Überhaupt ist das Lagern im Feuerwehrhaus ein Thema der Unfallverhütung. Die Feuerwehr benötigt z.B. verschiedene Betriebsmittel auf Vorrat, um einsatzbereit zu sein. Benzin und Dieselkraftstoff, Flüssiggas und sonstige Chemikalien z.B. in Kanistern, Stahlflaschen und Spraydosen sind Gefahrstoffe und müssen entsprechend sicher gelagert werden. Für die notwendige Sicherheit enthält das Gefahrstoffrecht Vorschriften, die auch für Feuerwehrhäuser gelten. In einem „Stichpunkt Sicherheit“ (siehe Infokasten) haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

In vielen Feuerwehrhäusern lagern Ausrüstungsgegenstände wie Schläuche und Armaturen, Zelte, Tische, Bänke usw. in Regalen, die teilweise über mehrere Etagen nach oben reichen. Diese Materialien müssen sicher untergebracht sein. Natürlich haben die Regale den Anforderungen des Lagergutes zu entsprechen, was die Beschaffenheit, Tragfähigkeit und Größe (besonders das Verhältnis Höhe und Tiefe) betrifft. Neben der Sicherheit ist auch die Ergonomie zu berücksichtigen. Das Be- und Entladen des Regals darf nicht einem Balanceakt gleichen oder zur Kletterpartie von einem Regalboden zum anderen werden. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Orte wie Dachböden, Zwischenboden oder sonstige „Nischen“ im Feuerwehrhaus als Lagerstätten auserkoren wurden.

Wartung und Pflege in Werkstätten

In den meisten Feuerwehrhäusern gibt es Räumlichkeiten, in denen ein Teil der Wartung und Pflege sowie Reparaturen in Eigenregie erfolgen. Eine Werkstatt kann es z.B. für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geben. Hier muss die Schwarz- Weiß-Trennung beachtet werden, damit es zu keiner Kontaminationsverschleppung kommt. Gefährdungen können auch durch besondere Reinigungs- und Desinfektionsmittel auftreten, wie sie beispielsweise zur Pflege von Atemschutzmasken eingesetzt werden.

Erfolgt die Schlauchpflege im Feuerwehrhaus, so können Nässe, Lärm und herabfallende Gegenstände eine Gefährdung darstellen. Zusätzliche Anforderungen an die Räumlichkeiten gibt es z.B. auch bei der Bodenbeschaffenheit. Ebenso muss bedacht werden, dass die Schläuche von Einsatzstellen bei der Annahme mit Schadstoffen kontaminiert sein können und hier ebenfalls eine Schwarz-Weiß-Trennung zu erfolgen hat. Besondere Anforderungen ergeben sich an Schlauchtürme und -masten. Sollten solche Einrichtungen genutzt werden, ist z.B. sicherzustellen, dass es zu keiner Gefährdung durch Absturz oder herabfallende/pendelnde Teile kommt.

Für die Reparaturen an den Fahrzeugen befinden sich in größeren Feuerwehrhäusern Arbeitsgruben. Eine Grube mitten in der Halle bringt ein besonderes Sturzrisiko mit sich. Zudem müssen diese so gebaut sein, dass ein sicherer Ein- und Ausstieg möglich ist, vor allem wenn bei Gefahr die Grube schnell verlassen werden muss. Überhaupt ist der Nutzen einer solchen Einrichtung im Feuerwehrhaus in Frage zu stellen. Bei modernen Feuerwehrfahrzeugen ist eine größere Reparatur in der Regel nur in Fachwerkstätten möglich.

Was aus dem Auspuff kommt, kann krank machen

Die überwiegende Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge wird heutzutage mit Dieselmotoren betrieben. Die Abgase dieser Motoren haben eine Krebs erzeugende Wirkung. Deshalb dürfen Feuerwehrangehörige durch die Dieselmotorenemissionen, die z.B. insbesondere beim Starten sowie beim Ein- und Ausfahren entstehen und sich in der Fahrzeughalle ausbreiten, nicht gefährdet werden. Die Emissionen sind grundsätzlich am Abgasaustritt zu erfassen. Mittel der Wahl ist hier eine Absauganlage, die mit Unterdruck arbeitet und die Abgase direkt von der Austrittstelle abführt.

Idealerweise ist eine solche Anlage so konstruiert, dass sie sich automatisch einschaltet, dann mit dem Fahrzeug mitläuft und sich automatisch löst. Von oben herabhängende Absaugschläuche müssen möglichst dicht am Fahrzeug verlaufen, so dass keine zusätzlichen Gefährdungen durch Stolpern oder Umherschleudern entstehen.

Arbeitsschutz im Feuerwehrhaus organisieren

Die Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen in ihren „4 Wänden“, dem Feuerwehrhaus, muss auch von organisatorischer Seite betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung hat die Stadt bzw. die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Gefährdungen zu ermitteln und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen.

Der organisatorische Aspekt betrifft viele Dinge im Feuerwehrhaus, wie z.B. die Organisation regelmäßig wiederkehrender Prüfungen: Diese sind für bauliche Einrichtungen und Anlagen, ortsfeste elektrische Anlagen (Beispiel Tore, Kompressor) sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Beispiel Rasenmäher, Kaffeemaschine) durch dafür qualifizierte Personen durchzuführen. Ebenso sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen im Feuerwehrhaus zu betrachten. Was sich auf den Einsatzfahrzeugen befindet, ist für Einsatzzwecke vorgesehen und nicht verfügbar, wenn das Fahrzeug nicht vor Ort ist. Im Feuerwehrhaus müssen deshalb unabhängig von der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stehen.

Organisation des Arbeitsschutzes
Organisation des Arbeitsschutzes im Feuerwehrhaus: Für Erste-Hilfe-Einrichtungen und regelmäßige Prüfungen ist gesorgt. Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord

Um Kenntnis über die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Regelungen zu erlangen, ist es erforderlich, diese an geeigneter Stelle allen Feuerwehrangehörigen zugänglich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die für die Feuerwehren einschlägigen Vorschriften kostenlos erhältlich sind! Diese können z.B. von den Internetseiten der Feuerwehr-Unfallkassen heruntergeladen werden.

Besonderheiten im Blick haben

Selbstverständlich können wir in diesem Beitrag nur einige Aspekte und Beispiele aufführen, die dazu anregen sollen, die Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrhaus genauer unter die Lupe zu nehmen.

Viele Besonderheiten, die sich aus der Nutzung eines Feuerwehrhauses ergeben, erfordern eine weitere und tiefergehende Betrachtung der Unfallverhütung. Dafür noch ein Beispiel:
Mittlerweile ist die Betreuung von Kindergruppen in den Feuerwehren vielerorts selbstverständlich. Das Feuerwehrhaus ist jedoch nicht in jedem Fall von vornherein dafür geeignet. So muss sichergestellt werden, dass Kinder nicht in den fließenden Verkehr am Feuerwehrhaus oder auf dem Feuerwehrgelände gelangen können. Weitere Sicherheitsvorkehrungen ergeben sich u.a. aus der Nutzung der Räumlichkeiten, Treppenhäuser, Absturz- und Stolperquellen, unbefugtes Benutzen oder Erklettern von Gerätschaften, Schlauchtürmen usw..

Die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg halten für die Wehren eine Reihe verschiedener Medien bereit, um sich über die Unfallverhütung im Feuerwehrhaus umfassend und tiefergehend zu informieren. Natürlich können Sie Ihre zuständige FUK dazu auch gerne persönlich kontaktieren, siehe Seite 8 dieser Schrift.

Broschüren, Checklisten, Stichpunkte Sicherheit, Online- Tools, Medienpakete usw. haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Die Medien können über die jeweilig zuständige Feuerwehr- Unfallkasse bestellt oder online heruntergeladen werden.

Ansicht

Jürgen Lempges, Kreis-Sicherheitsbeauftragter

Jürgen Lempges, Kreis-Sicherheitsbeauftragter Herzogtum-Lauenburg und Gemeindewehrführer der FF Büchen, Bild: Jürgen Lempges

Wo wir viel Zeit verbringen ...

Das Feuerwehrhaus ist der Mittelpunkt des Feuerwehrlebens, hier schlägt das Herz, von hier aus rücken wir aus und treffen uns zu allen möglichen dienstlichen Aktivitäten. Hier verbringen wir freiwilligen Feuerwehrleute viel Zeit.

So ein Haus, in dem viele Leute mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen das Ehrenamt Feuerwehr gemeinsam ausüben, muss lebenswert sein. Man muss sich „wohlfühlen“. Zum Wohlfühlen gehört auch Sicherheit. Egal ob groß in der Einsatz- oder Ehrenabteilung oder klein in der Jugend- und Kinderfeuerwehr: Alle Feuerwehrangehörigen haben einen Anspruch auf sichere Bedingungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Im und am Feuerwehrhaus darf niemand zu Schaden kommen, der Feuerwehrdienst an sich ist schließlich gefahrvoll genug!

Für die Sicherheit im Feuerwehrhaus ist der Träger der Feuerwehr verantwortlich. Aber auch die Feuerwehr selbst kann die Sicherheit entscheidend beeinflussen: Verkehrswege, die freigehalten werden, Lagerstätten, die richtig betrieben werden und in denen keine alten und überflüssigen Gerätschaften gehortet werden. Viele Möglichkeiten also, selbst tätig zu werden und Sicherheit aktiv zu gestalten.

Auf die Sicherheit in den Feuerwehrhäusern habe ich in meiner Funktion ein besonderes Auge. Für meine Tätigkeit als Kreis-Sicherheitsbeauftragter greife ich gerne auf die Materialien der Feuerwehr-Unfallkassen zurück. Broschüren, Checklisten und Stichpunkte Sicherheit erleichtern meine Arbeit und helfen bei der Umsetzung der Unfallverhütung im Feuerwehrhaus. Die Unterlagen finde ich gut sortiert zum Herunterladen auf den Internetseiten der Feuerwehr-Unfallkassen.

Wenn am Ende die Sicherheit stimmt, kann das Feuerwehrhaus zum Wohlfühlort für Feuerwehrangehörige werden!

Hier gibt es weitere Informationen

  • DGUV Regel 105-049: Regel zur UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)
  • DGUV Information 205-008: Broschüre „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
  • DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“
  • www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de: Planungssoftware der HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg für eine Grobplanung von Feuerwehrhäusern mit vielen Hintergrundinformationen
  • „Stichpunkte Sicherheit“, Themenbereich „Sicherheit im Feuerwehrhaus“: Kurzinformationen der HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg zu Themen wie „Verkehrswege“, „Gefahrstofflagerung“ usw., herunterladbar auf den Internetseiten der Feuerwehr-Unfallkassen: z.B. www.hfuk-nord.de (Webcode: Stisi)
  • Riskoo – Gefährdungsbeurteilung online für den Feuerwehrdienst: Software unter Mitarbeit der HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg, enthält auch Elemente für die Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrhaus (www.riskoo.de/gefaehrdungsbeurteilung-feuerwehren)
  • Medienpaket „Kinder in der Feuerwehr“, z.B. hier zum Herunterladen: www.hfuk-nord.de (Webcode: MPFDO)