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Medizinische Versorgung nach einem Feuerwehr-Unfall

Leistungen auf höchstem Niveau

Feuerwehrmann stürzt, Foto: Jürgen Kalweit
Foto: Jürgen Kalweit

Die Feuerwehr-Unfallkassen sind wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre zentralen Aufgaben sind Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Über diese Aufgaben wurde im FUK-Dialog bereits berichtet. In dieser Ausgabe stellen wir die spezielle medizinische Versorgung und Rehabilitation nach einem Unfall im Feuerwehrdienst vor.

Ambulante Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung – D-Ärzte und andere Spezialisten

Wenn alle Maßnahmen der Unfallverhütung nicht verhindert haben, dass es zu einer Unfallverletzung kommt, setzt die medizinische Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherung an. Sobald der Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeit der/des Verletzten über den Unfalltag hinaus feststellt oder die ärztliche Behandlung länger als eine Woche andauert, ein Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden muss bzw. eine Wiedererkrankung bei einem bereits anerkannten Arbeitsunfall vorliegt, ist eine Vorstellung beim Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, erforderlich. Diese Ärzte entscheiden dann, ob ein besonders Heilverfahren eingeleitet wird oder ob der Verletzte weiterhin in hausärztlicher Betreuung verbleiben kann. Bei den Durchgangsärzten beginnt die spezielle medizinische Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um als Durchgangsärztin/Durchgangsarzt zugelassen zu werden, muss sowohl ein hohes Ausbildungsniveau als auch eine spezielle Praxisausstattung nachgewiesen werden. In der Regel sind D-Ärzte Unfallchirurgen oder Unfallchirurgen mit gleichzeitiger Befähigung als Facharzt für Orthopädie, weil die meisten Arbeitsunfälle eine chirurgische Versorgung benötigen. Damit die Versorgung unserer Versicherten auf höchstem Niveau bleibt, müssen sich die D-Ärzte ständig fortbilden. Die Landesverbände als Einrichtungen der DGUV bieten dazu regelmäßig unfallmedizinischen Tagungen und weitere Veranstaltungen an. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Unfallsachbearbeitung der Feuerwehr-Unfallkassen nehmen regelmäßig daran teil. Schließlich sind sie für die Steuerung des Heilverfahrens zuständig.

Bei besonderen Verletzungen zum Facharzt

Wer sich beim Feuerwehrdienst eine Augenverletzung zugezogen hat, kann sich direkt in augenärztliche Behandlung begeben. Das Gleiche gilt für die ärztliche Versorgung in anderen Fachrichtungen wie zum Beispiel HNO, Zahnheilkunde, Neurologie oder Kardiologie.

Ein besonderes Augenmerk gilt in der gesetzlichen Unfallversicherung den Händen. Ziehen sich Feuerwehrangehörige bei einem Unfall schwere Verletzungen an den Händen zu, kann dies schnell zu großen dauerhaften Beeinträchtigungen in der beruflichen Tätigkeit sowie im Alltag führen. Um das weitestgehend zu vermeiden, unterstützen spezielle Handchirurgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Steuerung des Heilverfahrens, indem sie die eingeleiteten Behandlungsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls die verletzten Feuerwehrangehörigen selbst in Augenschein nehmen.

Psychotherapeutenverfahren: Hilfe für die Seele

Die qualifizierte und schnelle psychotherapeutische Versorgung betroffener Feuerwehranghöriger spielt seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle und nimmt weiter an Bedeutung zu. Neben den schweren Belastungen, die sich aus dem Einsatzgeschehen ergeben, kristallisiert sich auch eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften heraus. Folge sind psychische Gesundheitsschäden, die letztendlich genauso zu den Arbeitsunfällen zählen. Deshalb dürfen sich auch nur speziell ausgebildete ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen an diesem Verfahren beteiligen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde ein dichtes Netz aufgebaut, damit bei Bedarf die Versicherten ohne Verzug behandelt werden können. Wie bei einer körperlichen Verletzung, kommt es auch bei einem seelischen Schaden darauf an, dass schnellstmöglich die Hilfe einsetzt, bevor sich das Leiden manifestiert hat und sich weiter verschlimmert.

Stationäres Heilverfahren

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist das stationäre Heilverfahren in drei Stufen untergliedert: 

  • Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
  • Verletzungsartenverfahren (VAV)
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)

Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einem Durchgangsarzt in einem an dem Verfahren beteiligten Krankenhaus vorgestellt werden. Sind die Verletzungen nicht so schwerwiegend, können die Unfallverletzten im stationären Durchgangsarztverfahren (DAV) verbleiben. Bei besonderen Verletzungen und ab einem gewissen Schweregrad wird eine sofortige besondere stationäre Behandlung benötigt. Dann muss eine Vorstellung in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung erfolgen. Nach dem sogenannten Verletzungsartenverzeichnis (VAV) bzw. Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) erfolgt die Zuweisung in eine Klinik, die für das VAV oder das SAV zugelassen ist. Für die Beteiligung an den Verfahren muss eine Klinik spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen. Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überwachen die Einhaltung der geforderten Ausstattung.

Hand OP
Bei Verletzungen an den Händen sind die Spezialisten der Handchirurgie gefragt. Foto: BG Klinikum Hamburg

Stationäre Akutversorgung in BG-Unfallkliniken

Die bundesweit 13 BG-Unfallkliniken, die von den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen unterhalten werden, erfüllen alle Anforderungen für eine optimale stationäre Behandlung. Sie haben sich spezialisiert auf die Behandlung von schweren und schwersten Verletzungen wie zum Beispiel Querschnittlähmungen, Brandverletzungen, Polytraumen, Schädel-Hirn-Verletzungen und Amputationen.

Das bedeutet, dass hier nicht nur hochmoderne Technik zur Verfügung steht, sondern auch besonders qualifizierte Ärzte arbeiten. Aber nicht nur bei den Ärzten wird auf ein hohes fachliches Niveau geachtet. Schließlich kann eine gute Versorgung nur gewährleistet werden, wenn auch alle Pflegekräfte über eine spezialisierte Ausbildung verfügen. Damit sind die besten Voraussetzungen geschaffen, um den Versicherten eine vollumfängliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen und alle Verletzungsfolgen komplett zu beseitigen oder wenigstens weitestgehend zu mildern.

Dieser Prozess beginnt bei der Aufnahme der verletzten Feuerwehrangehörigen. Schwer verletzte Patienten kommen sofort in einen Schockraum. Hier befinden sich alle Gerätschaften, die für die Diagnose erforderlich sind. Auch stehen Ärzte aller Fachabteilungen bereit, um nach der Diagnose sofort festzulegen, welche Behandlungen erforderlich sind und wie die Prioritäten gesetzt werden müssen. Schließlich ist die erste Stunde („golden hour of shock“) nach Eintritt des Unfalles ausschlaggebend für das Überleben und den Erfolg der Behandlung. Deshalb ist auch der schnelle Transport eines Schwerverletzten zum Beispiel mit einem Hubschrauber erforderlich. Dass wir mit diesem System zur Versorgung auch unserer unfallverletzten Feuerwehrangehörigen richtigliegen, beweist die Bewertung durch die Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Die DGU hat die Akutkliniken der BG Kliniken ausnahmslos als Traumazentren auf höchster Versorgungsstufe bewertet – mehr geht also nicht.

Hubschraubertransport
Foto: BG Klinikum Hamburg
Schockraum
BG-Unfallklinikum Hamburg: Nach dem Hubschraubertransport geht es für Schwerverletzte direkt in den Schockraum. Foto: Christian Heinz

Wie geht es nach der Akutversorgung im Krankenhaus weiter?

Nach der Akutversorgung beginnen Reha-Manager (speziell geschulte Mitarbeiter*innen der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen) gemeinsam mit Ärzten, Therapeuten und den betroffenen Versicherten die weitere Behandlung zu koordinieren und zu steuern. Ziel ist es, die Versicherten zügig voll auszukurieren, damit sie möglichst wieder in den gleichen körperlichen Zustand versetzt werden wie vor dem Unfall. Neben der ärztlichen Heilbehandlung werden verschiedene Therapiemaßnahmen wie Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW), Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) und/oder Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) angewandt. Im farbig hinterlegten Kasten erläutern wir die Therapieformen genauer.

Frühzeitige Reha ist das A und O

Bei Schwerstverletzten ist es leider nicht immer möglich, einen Zustand wie vor dem Unfall in allen Belangen wiederherzustellen. In solchen Fällen wird alles darangesetzt, die höchstmögliche Stufe zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen und den Versicherten ein weitestgehend selbständiges Leben zu ermöglichen. In den BG-Kliniken sind dafür alle Einrichtungen vorhanden, um von der Akutbehandlung nahtlos in die Reha überzugehen. Dazu gehören u.a. neben der Physiotherapie/ Krankengymnastik die Ergotherapie, Gehschule, Logopädie, Sporttherapie, Musiktherapie bis hin zur Rekreationstherapie, in der lebenspraktische Fähigkeiten trainiert werden. Die Therapiearten werden individuell auf die Unfallversicherten und ihre Verletzungen angepasst.

Einige Unfallverletzte benötigen Beratung oder nach einer Amputation spezielles Training mit einer Prothese, manchmal müssen auch Alltagssituationen, wie Gehen, Essen oder Körperpflege wieder erlernt werden. Parallel dazu ist oftmals eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich. Viele Behandlungsschritte erfolgen gleichzeitig und greifen wie große und kleine Zahnräder ineinander über. Damit werden die BG-Kliniken ihrem Auftrag gerecht: Ihre Arbeit endet nicht mit der Entlassung der Patientinnen und Patienten, sondern erst mit der Rückkehr der Unfallverletzten in ihr früheres Leben.

Eine Arbeits- und Berufstherapie kann ebenfalls im Rahmen der Ergotherapie stattfinden. Dabei ist die sogenannte Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) eine spezielle Form dieser Therapiemaßnahme und wird nur in BG-Kliniken angeboten. Unter arbeitstherapeutischer Aufsicht wird 3 bis 4 Stunden täglich ein berufsspezifisches Training absolviert. Dieses wird ergänzt durch medizinische Trainingstherapie mit Ausdauer- und Muskelaufbautraining, ergotherapeutische Maßnahmen und physiotherapeutische Behandlungen.

Therapiemöglichkeiten
Vielfältige Therapiemöglichkeiten, wie hier nach Arm- und Schulterverletzungen bietet das BG Unfallklinikum Hamburg. Foto: Christian Heinz

Filmtipp zum Thema:
Der Kurzfilm „Ich komme wieder“, der unter www.bg-kliniken.de/medien/filme/ zu finden ist, stellt den Weg vom Arbeitsunfall bis zur Wiederaufnahme der Arbeit eindrucksvoll dar.

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) schließt sich unmittelbar an die Akutversorgung an. Mit der stationären Rehabilitation soll ein optimales Ergebnis bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, peripheren Nervenverletzungen und Schädel- Hirnverletzungen erreicht werden. Unter ärztlicher Leitung wird eine intensive physiotherapeutische/ krankengymnastische Behandlung mit weiteren Behandlungselementen, insbesondere muskuläres Aufbautraining, Ergotherapie und Logopädie kombiniert.

Eine Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) kommt in Betracht, wenn der Umfang der BGSW-Behandlung deutlich überschritten wird und neben dem Rehabilitations- und/oder pflegerischen Bedarf auch eine multidisziplinäre fachärztliche Betreuung erforderlich ist.

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine besondere Form der Physiotherapie/Krankengymnastik in der gesetzlichen Unfallversicherung. Therapeuten müssen nicht nur die fachliche Befähigung vorweisen, sondern auch über spezielle apparative und räumliche Voraussetzung verfügen. Diese Art der Rehabilitation wurde ursprünglich für die Behandlung von Leistungssportlern entwickelt. Mit dieser besonders abgestimmten Therapieform wird die Behandlung genauso intensiv und effektiv durchgeführt wie bei Hochleistungssportlern.

Schon während des Krankenhausaufenthaltes wird das Zuhause vorbereitet

In der Regel noch während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten wird damit begonnen, die häusliche Umgebung so herzurichten, dass es den Unfallverletzten möglich ist, nach Klinikaufenthalt und Reha in ihr gewohntes familiäres und berufliches Umfeld zurückzukehren. Wie dies vonstatten geht, möchten wir kurz anhand eines Beispiels schildern: Hans-Werner Hansen, Feuerwehrangehöriger und selbständiger Landwirt, erlitt im Juni 2015 einen sehr schweren Unfall. Er zog sich eine inkomplette Querschnittlähmung zu und ist seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Die stationäre Behandlung dauerte einschließlich Reha bis Oktober 2015. Nach der Rückkehr auf seinen Bauernhof war Hans-Werner Hansen noch bis Anfang Februar 2016 arbeitsunfähig. Mit dem Umbau des Hauses sollte nach Rücksprache mit der Familie nicht sofort begonnen werden, weil der Verunfallte sich in seinem Wohnhaus nach einigen provisorischen Maßnahmen auch ohne bauliche Veränderungen mit dem Rollstuhl fortbewegen konnte. Wichtiger war es, die Umbauten so zu planen, dass Hans-Werner Hansen seinen Hof wieder alleine bewirtschaften konnte. Also musste dabei die Kombination von Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden komplex geplant werden. Während in der Anfangsphase noch Hilfskräfte mit auf dem Hof arbeiten mussten, ist der querschnittgelähmte Feuerwehrangehörige seit geraumer Zeit in der Lage, seinen Hof wieder weitestgehend alleine zu bewirtschaften. Dazu wurde vorhandene Technik umgebaut und viel neue Technik bedarfsgerecht angeschafft. Die Kosten aller Maßnahmen trägt die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse, in diesem Fall die HFUK Nord.


Exoskelett hilft als Therapiegerät

Aktiver Einsatzdienst in der Feuerwehr ist zwar nicht mehr möglich, aber zwischenzeitlich ist Hans- Werner Hansen in der Lage, mit Unterstützung eines Exoskelettes kleine Spaziergänge zu unternehmen. Mit diesem Hilfsmittel können viele querschnittgelähmte Menschen in die Lage versetzt werden, wieder zu gehen, auch wenn es erst einmal nur wenige Minuten am Tag sind. Natürlich stellt sich auch die Frage, ob sich der große Aufwand lohnt. Schließlich liegen die Kosten für so ein Therapiegerät mindestens im hohen fünfstelligen Bereich. Allein schon das Anlegen des Apparates nimmt viel Zeit und Mühe in Anspruch und erfordert einen hohen Übungs- und Trainingsaufwand. Aber fragt man die Nutzenden, erhält man die Bestätigung, dass es ihnen körperlich besser geht. Schließlich ist der menschliche Körper nicht auf Dauersitzen ausgerichtet. Personen mit einer Querschnittlähmung bekommen deshalb schnell gesundheitliche Probleme mit den Muskeln und den inneren Organen. Diesen kann zwar mit Physiotherapie bzw. Dauereinnahme von Medikamenten entgegengewirkt werden, einen viel positiveren Effekt bewirkt jedoch ein Exoskelett. Und noch etwas anderes bringt die Benutzung des Hilfsmittels mit sich: Querschnittgelähmte können ihren Mitmenschen wieder auf Augenhöhe begegnen – ein wichtiges Kriterium für das Wohlbefinden.


Warum wird dieser Aufwand betrieben?

Diese besonderen Leistungen in der medizinischen Versorgung gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Wird mit den Beiträgen der Kostenträger, also der Kommunen, auch verantwortungsvoll umgegangen oder wäre es nicht möglich, mit etwas weniger Aufwand medizinische Versorgung zu betreiben? Dazu sollte man den ganzen Verlauf einer Unfallverletzung betrachten. Wird am Anfang in eine hochwertige medizinische Versorgung investiert, wird in der Regel die Dauer der Heilbehandlung verkürzt und ein optimaler Heilverlauf erreicht. Der Grundsatz in der gesetzlichen Unfallversicherung „Reha vor Rente“ zahlt sich also am Ende aus. Finanziell – aber vor allem auch mit einem viel besseren gesundheitlichen Ergebnis für unsere versicherten Feuerwehrangehörigen.

Landwirt mit Querschnittlähmung
Hans-Werner Hansen arbeitet trotz Querschnittlähmung weiter als Landwirt auf seinem Hof. Der Traktor wurde dafür umgebaut: Mit einem Lift gelangt er auf den Sitz des Fahrzeugs. Foto: Christian Heinz

Ansicht

Kai-Uwe Lohse

André Wronski, Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehren Hamburg, Foto: LFV Hamburg

Kein Luxus, sondern ein „Muss“

Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

Verletzen sich Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr während ihres ehrenamtlichen Dienstes, muss die medizinische Versorgung einfach klappen. Es ist wichtig, dass die Rehabilitation vollumfassend gelingt und der Unfall möglichst folgenfrei ausheilt. Das geht nur, wenn alles gut aufeinander abgestimmt ist – von der medizinischen Erstversorgung bis hin zu den Reha-Maßnahmen. Zum Glück stehen unsere Feuerwehrmänner und -frauen in so einer Situation nicht alleine da. Sobald eine Unfallanzeige bei der Feuerwehr-Unfallkasse vorliegt, übernimmt diese sozusagen das André Wronski, Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehren Hamburg Foto: LFV Hamburg Steuer. Das ist auch gut so, denn nach einem Unfall ist alles anders und für die betroffenen Feuerwehrangehörigen tauchen plötzlich Fragen auf, über die sie sich vorher oftmals keine Gedanken gemacht haben.

Gerade bei schweren Verletzungen müssen die Feuerwehrangehörigen sicher sein, dass alles medizinisch Mögliche getan wird. Plötzlich sind sie es nun selbst, die Hilfe brauchen. Wer sonst maximal ein „Dankeschön“ für seinen Job bekommt, hat die besonderen Leistungen der medizinischen Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung mehr als verdient.

Für uns Führungskräfte ist es sehr wichtig und gleichzeitig beruhigend zu wissen, dass wir uns im Fall der Fälle auf die Feuerwehr-Unfallkasse und eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau für unsere Mitglieder verlassen können.

André Wronski