Wahlen zur Sozialversicherung
Neustart für die Selbstverwaltungen der Feuerwehr-Unfallkassen
Feuerwehr und Gemeinde sind eine untrennbare Einheit - auch bei den Feuerwehr-Unfallkassen. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Feuerwehr-Unfallkassen vertreten die Feuerwehrangehörigen als Versicherte und die Städte und Gemeinden als Kostenträger im Vorstand und in der Vertreterversammlung der jeweiligen FUK. Nach den Wahlen zur Sozialversicherung sind die Selbstverwaltungen der Feuerwehr-Unfallkassen mit den konstituierenden Sitzungen in die nächste Wahlperiode gestartet. Ihre Mitglieder haben damit ihre Ehrenämter angetreten und werden für die kommenden sechs Jahre die Geschicke der Unfallversicherungsträger mitgestalten.
Dabei sind die Sozialwahlen 2023 doch von einigen unbemerkt über die Bühne gegangen. Sozialwahlen finden nur alle sechs Jahre statt und haben eine herausragende Bedeutung: Sie bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung – auch bei den Feuerwehr-Unfallkassen. Und für die soziale Sicherheit von Feuerwehrleuten einzustehen, ist enorm wichtig! Gerade im Bereich der freiwilligen Feuerwehren, die eine Stütze der Sicherheitsarchitektur Deutschlands sind, hat die Absicherung im Falle eines Unfalles für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen einen immens hohen Stellenwert. Wir stellen in diesem Heft dar, was und wer sich hinter der Arbeit der neuen Selbstverwaltungen verbirgt.
Friedenswahlen bei den Feuerwehr-Unfallkassen
Wahltag der 13. Allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung (Sozialwahlen) war der 31. Mai 2023. Versicherte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer bestimmen die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Unfallversicherungsträger und damit auch der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord. Dabei kam es auch in diesem Jahr zur sogenannten Friedenswahl, also einer Wahl ohne Wahlhandlung.
Bereits im vergangenen Jahr 2022 begannen die Vorarbeiten: So mussten Vorschlagslisten für die Vertreterversammlungen bei den Wahlausschüssen der Feuerwehr-Unfallkassen eingereicht werden. Die jeweiligen Wahlausschüsse traten in öffentlicher Sitzung zusammen und anhand der eingereichten Listen konnten die Ausschüsse feststellen, dass eine sogenannte Friedenswahl stattfindet. Dies ist dann der Fall, wenn die Listen nicht mehr Bewerbende enthalten, als Mitglieder zur Vertreterversammlung zu wählen sind. Die benannten Bewerberinnen und Bewerber galten damit als gewählt.
Die neuen Mitglieder in Vertreterversammlung und Vorstand werden die Geschicke der Feuerwehr-Unfallkassen für die nächsten sechs Jahre in ehrenamtlicher Funktion maßgeblich mitbestimmen.
Wo kommen die Mitglieder der Selbstverwaltungen eigentlich her?
Das Erfolgsrezept heißt Parität: Alle Entscheidungsgremien der Feuerwehr-Unfallkassen und deren Ausschüsse sind paritätisch, d.h. in gleicher Anzahl mit Vertretern der Versicherten (Feuerwehrleute) und der Gemeinden (Arbeitgeber/Kostenträger) besetzt.
Auf der Versichertenseite, also bei den Feuerwehrangehörigen, sind dies vor allem die jeweiligen Landesfeuerwehrverbände (LFV). Sie wählen aus ihrer Mitte die Personen aus, die ihre Interessen in der Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkasse vertreten sollen. Es können sich aber auch Versicherte zu „freien Listen“ zusammenschließen und antreten. Dies ist zum Beispiel in Hamburg der Fall, weil es dort keinen Landesfeuerwehrverband gibt. Bei den Arbeitgebern (Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehr) sind es in erster Linie kommunale Spitzenverbände, die Bürgermeister, Landräte und leitende Verwaltungsbeamte, die intern ihre Interessensvertreter wählen und diese dann auf die Liste für die Sozialwahl setzen.
"Das Erfolgsrezept
heißt Parität."
Bewährt seit weit über 100 Jahren: Selbstverwaltung und Gesetzliche Unfallversicherung
Ihren Ursprung haben die Sozialwahlen in der Geschichte der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Diese geht zurück bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Damals entstanden Knappschaftsvereine, deren Vorstände je zur Hälfte von Arbeitgebern und Knappschaftsältesten gewählt wurden. Die gesetzliche Unfallversicherung wurde im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz im Jahr 1884 eingeführt. Im Laufe der Zeit hat der Gesetzgeber den Versicherungsschutz um weitere Gruppen erweitert. So zum Beispiel im Jahr 1971, als der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Kinder in Tagesbetreuung, Schulkinder und Studierende ausgedehnt wurde. Neben ehrenamtlich Tätigen sind z.B. auch die Ersthelfenden bei Unglücksfällen über die Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Mit den Sozialwahlen werden nicht nur die Vorstände und Vertreterversammlungen der Feuerwehr-Unfallkassen, sondern auch die der übrigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sowie der Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung gewählt. Diese Zweige der Sozialversicherung geben jährlich viele Milliarden Euro aus, um die soziale Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Angesichts dieser Zahlen gehen die Sozialwahlen also sämtliche Bürgerinnen und Bürger in der Republik an. Zum einen geht es um die Umsetzung einer zeitgemäßen Sozialpolitik durch die Versicherungsträger, zum anderen geht es um deren Ausgaben in Milliardenhöhe.
Wichtige Entscheidungen sind Sache der Selbstverwaltung
Die Vertreterversammlungen und Vorstände der Sozialversicherungsträger sind die Entscheidungsgremien dieser Einrichtungen. Hier wird von den in den Sozialwahlen gewählten Vertretern, quasi den Abgeordneten, entschieden, wie und in welchem Umfang gesetzliche Vorgaben für die Praxis umgesetzt werden. Mal gibt es starre Vorgaben des Gesetzgebers (z.B. Beitragsbemessungsgrenzen), mal gibt es Raum für eigene Entscheidungen der Versicherungsträger (z.B. Mehrleistungen in der Unfallversicherung, Kostenübernahme bei Reha-Sport oder einigen individuellen Gesundheitsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung).
Hier kommt der Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkassen eine zentrale Rolle zu: Sie entscheidet über den Haushaltsplan und damit über die Bereitstellung entsprechender Mittel, z.B. für die Mehrleistungen oder für die Prävention. Die Selbstverwaltung kann damit beispielsweise über die so genannten Mehrleistungen (§ 94 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VII) in einem breiten Rahmen eigenständig entscheiden, die in der gesetzlichen Unfallversicherung z.B. für ehrenamtlich tätige Versicherte gezahlt werden können. Damit erhalten die Versicherten neben den gesetzlichen Leistungen höhere oder ergänzende Leistungen.
Aufgabe Nr. 1 der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, die Prävention. Dies soll – so der Gesetzgeber – mit allen geeigneten Mitteln erfolgen. Die Vertreterversammlung setzt die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln in Kraft, die für Unternehmer (Gemeinden) und Versicherte (Feuerwehrangehörige) verbindlich sind. Einige Vorschriften sind sogar mit Bußgeldern bewehrt.
Von der Unfallverhütung über Rehabilitation und Entschädigung bis hin zur Unfallrente ist die Selbstverwaltung in die Aufgaben der Feuerwehr-Unfallkassen eingebunden. Sie hat also eine wichtige Funktion für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren zu erfüllen.
Selbstverwaltungen bei den Feuerwehr-Unfallkassen
Nachfolgend werden die Selbstverwaltungen der Feuerwehr-Unfallkassen FUK Mitte, HFUK Nord und FUK Brandenburg vorgestellt.
Aufbruch in die neue Sozialwahlperiode bei der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
Mit dem Zusammentritt (Konstituierung) der neuen Vertreterversammlung und des Vorstandes am 08.09.23 in der Berufsgenossenschaftlichen Klinik Bergmannstrost in Halle/Saale nahmen die neu gewählten Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien der FUK Mitte ihre Arbeit auf.
FUK Mitte: Mehrere Wechsel und neue Vorsitzende
In den Gremien der FUK Mitte vollzog sich mit der Sozialwahl ein größerer Generationenwechsel. Mit Ausnahme von Lothar Lindecke scheiden alle alternierenden Vorsitzenden nach vielen Jahren aus dem Amt aus. Peter Ahlgrim (Vertreter der Kostenträger) war seit 2008 Mitglied des Vorstandes und seit 2011 alternierender Vorsitzender des Vorstandes. Schon seit 2000 gehörte Lars Oschmann (Thüringer Feuerwehr-Verband) der Selbstverwaltung an. Er war Mitglied der Vertreterversammlung, bevor er 2005 alternierender Vorsitzender des Vorstandes der FUK Thüringen wurde. Seit 2007 war er alternierender Vorsitzender des Vorstandes der FUK Mitte. Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl war als Vertreter der Kostenträger bereits 1992 bei der ersten konstituierenden Sitzung der FUK Sachsen-Anhalt im Vorstand präsent. Ab 1999 war er alternierender Vorsitzender des Vorstandes der FUK Thüringen, 2007 der erste Vorsitzende des Vorstandes der FUK Mitte und anschließend über zwei Wahlperioden alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung.
Bei den Vorgenannten hat sich die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Grimm-Benne, namentlich in einem Grußwort bedankt. Ihr Dank richtete sich auch an Harald Hilpert (jahrzehntelange Mitarbeit in Vorstand und in anderen Ausschüssen) und Hilmar Altenstein, die nach über 30 Jahren aus der Selbstverwaltung ausschieden. Die Ministerin würdigte das Engagement von Andreas Beck und Achim Schmechtig, die auch nach 25 bzw. über 30 Jahren weiterhin Teil der Selbstverwaltung sind.
Ihr Dank ging auch an weitere Mitglieder von Vorstand und Vertreterversammlung, die mit der konstituierenden Sitzung die Verantwortung an die neu gewählten Selbstverwalter weitergegeben haben. Diesen wünschte sie viel Erfolg und eine Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Ministerium.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde Lothar Lindecke (Liste Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt) erneut als Vorsitzender der Vertreterversammlung bestätigt. Stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde Ralph Eisenhauer (Liste KAV Thüringen). Die Liste des KAV Sachsen-Anhalt stellt mit Dr. Detlef Swieter den Vorsitzenden des Vorstandes. Als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes wurde Karsten Utterodt (Liste Thüringer Feuerwehr-Verband) gewählt. Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellv. Vorsitzenden zum 01.10.2026.
Selbstverwaltung der HFUK Nord konstituierte sich in Lübeck
Mit den konstituierenden Sitzungen der Vertreterversammlung und des Vorstandes der HFUK Nord, die am 11. September 2023 in Lübeck stattfanden, ist die Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkasse in eine neue Wahlperiode gestartet. Für einige Mitglieder war es ein Wechsel von einer Wahlperiode zur nächsten Wahlperiode. Sie blieben Vorstand und Vertreterversammlung treu und üben ihr Ehrenamt weiter aus. Zudem konnten etliche neue Mitglieder in den Sitzungen begrüßt werden.
„Es geht allein um die Sache, nämlich die bestmögliche Prävention für unsere Versicherten sicherzustellen und im Falle eines Unfalles die bestmögliche Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu gewährleisten.“
Bernd Holtschneider, Vorsitzender des Vorstandes der HFUK Nord
Wesentlicher Bestandteil der Sitzungen war die Wahl der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane und die Besetzung der Ausschüsse. Dabei wird bei der HFUK Nord darauf geachtet, dass sowohl die Vertreter der Kostenträger und die Versichertenvertreter, als auch die Länder im Geschäftsgebiet der Feuerwehr-Unfallkasse gleichmäßig vertreten sind. Das gilt auch für den Vorsitz in Vorstand und Vertreterversammlung sowie für die Ausschüsse. Wenn immer nur zwei Plätze – ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender – zu vergeben sind, aber drei Länder berücksichtigt werden müssen, werden zu Beginn einer neuen Wahlperiode die Karten auch neu gemischt.
Der Vorsitz in der Vertreterversammlung ist folgendermaßen besetzt:
- Vorsitzender: Gerhard Lienau, Amtswehrführer, Mecklenburg-Vorpommern (Versicherte)
- Stellvertretender Vorsitzender: Walter Behrens, Kreispräsident Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein (Kostenträger)
Der Vorsitz im Vorstand ist folgendermaßen besetzt:
- Vorsitzender: Bernd Holtschneider, Innenbehörde Hamburg, Freie und Hansestadt Hamburg (Kostenträger)
- Stellvertretender Vorsitzender: Hannes Möller, Präsident, Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern (Versicherte)
Am 1. Oktober 2026 findet der Wechsel zwischen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden statt.
In der Sitzung wurden neben dem ehemals alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung Armin Schack aus Hamburg und dem ehemals alternierenden Vorstandsvorsitzenden Olaf Plambeck aus Schleswig-Holstein weitere zwölf Mitglieder aus der Selbstverwaltung und ihren Ausschüssen verabschiedet. Für ihre konstruktive, engagierte und oftmals auch sehr langjährige Arbeit in den Selbstverwaltungsgremien gilt ihnen ein besonderer Dank.
Konstituierende Sitzung der Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Die in der Sozialwahl 2023 gewählten Mitglieder der Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg traten am 4. Oktober 2023 in der Messehalle in Frankfurt (Oder) zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Zehn Mitglieder der Vertreterversammlung und vier Mitglieder des Vorstandes werden die Geschicke der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg in den Jahren bis 2029 gestalten.
Zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurde Sven Wolfram (Versichertenseite), Leitstellendisponent der Regionalleitstelle bei der Feuerwehr Brandenburg an der Havel, gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist der Beigeordnete der Stadt Frankfurt (Oder) Jens-Marcel Ullrich (Arbeitgeberseite).
Vorsitzender des Vorstandes ist André Nedlin, Leiter des Amtes Biesenthal-Barnim, (Arbeitgeberseite), stellvertretender Vorsitzender ist Rolf Fünning, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. (Versichertenseite).
Die neuen Gremien in den Selbstverwaltungen der Feuerwehr-Unfallkassen finden Sie vollständig auf der jeweiligen Homepage Ihrer Kasse unter
Bild: Manuela Hille / UK Brandenburg; Die Geschäftsführung mit der neuen Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg: v.l.n.r. stellv. Geschäftsführerin Barbara Melcher, Felix Menzel, Carl Grünheid, Andreas Schmalfeld, Ilka Lenke, Dr. Holger Bialek, Sven Wolfram, Stephan Zimniok, Wolfgang Loose, Jens-Marcel Ullrich, Geschäftsführer Dr. Nikolaus Wrage
Ansicht
Vorstand und Vertreterversammlung für sechs Jahre neu aufgestellt
Alle sechs Jahre werden die Karten in der Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) neu gemischt. So auch bei den Feuerwehr-Unfallkassen. In den neu gewählten Organen Vertreterversammlung (sozusagen das Parlament) und dem Vorstand (als Exekutivorgan) kann in altbewährter Weise neu durchgestartet werden. Vertreter der Kostenträger und Versichertenvertreter sind in diesen Organen paritätisch besetzt. Bei einigen Unfallversicherungsträgern, wie z.B. bei der HFUK Nord, sind zudem auch mehrere Bundesländer vereint. Da spielt es keine Rolle, ob ein Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes aus einem Flächenland oder so wie ich aus einem Stadtstaat kommt, man begegnet sich auf Augenhöhe. Es geht allein um die Sache, nämlich die bestmögliche Prävention für unsere Versicherten sicherzustellen und im Falle eines Unfalles die bestmögliche Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu gewährleisten. Als Vertreter der Kostenträger ist es für mich auch wichtig, dass dabei die Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dies mitzugestalten, ist unsere Aufgabe in der Selbstverwaltung. Wie sinnstiftend diese Aufgabe ist, kann man an den vielen positiven Ergebnissen der Arbeit der Feuerwehr-Unfallkassen sehen. Diese, im wahrsten Sinne des Wortes, gelebte Demokratie war für mich nicht nur Anreiz, mich wieder in den Vorstand wählen zu lassen, sondern mich auch der Wahl als Vorsitzender zu stellen.