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Nachwuchs für die Feuerwehr

Sicher und gesund in Kinder- und Jugendgruppen

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

Sie tragen liebevolle Namen wie „Feuerfüchse“, „Kleine Löschmeister“ oder „Grisu-Gruppe“: Kinderfeuerwehren sind immer weiter verbreitet. Danach geht es nahtlos weiter in der Jugendfeuerwehr. Die Kinder- und Jugendabteilungen in den Feuerwehren bieten jungen Menschen eine beliebte und sinnvolle Freizeitbeschäftigung – und sie sind die wichtigste Nachwuchsquelle im ehrenamtlich organisierten Feuerwehrwesen in Deutschland. Bei allem Spaß und Engagement spielt auch die Unfallverhütung eine ganz wichtige Rolle. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit dem Thema, wie die Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit sicher gestaltet werden kann und welche Unterstützung seitens der Feuerwehr-Unfallkassen dafür geleistet wird.

In vielen Feuerwehren hat die Nachwuchsarbeit eine lange Tradition. Jugendfeuerwehren gibt es bereits seit vielen Jahrzehnten. Für viele Feuerwehren ist die eigene Jugendgruppe die wichtigste Grundlage für eine nachhaltige Nachwuchsarbeit und -gewinnung. Seit etlichen Jahren können zudem Kinderfeuerwehren oder -abteilungen gegründet werden, welche einen noch früheren Einstieg in die Nachwuchsarbeit ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen bilden die jeweiligen Brandschutzgesetze der Länder. Dort wird festgelegt, wie Kinderfeuerwehren oder -abteilungen bzw. Jugendfeuerwehren organisiert sind und ab bzw. bis zu welchem Alter eine Mitgliedschaft möglich ist. Zudem ist gesetzlich geregelt, welche Vorbereitungen vonnöten sind, um z.B. Abteilungen wie eine Kinderfeuerwehr zu gründen. Gegebenenfalls ist dafür vorab ein Beschluss der Gemeinde als Träger des Brandschutzes erforderlich, dass eine neue Abteilung für Kinder in der Freiwilligen Feuerwehr eingerichtet werden soll. Die Führung der Feuerwehr sollte sich dahingehend länderspezifisch informieren und beraten lassen.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; Gemeinsam macht Feuerwehr Spaß, so wie hier bei der Freiwilligen Feuerwehr Molfsee nahe Kiel, die über eine Kinder- und Jugendfeuerwehr verfügt.

Wer übernimmt die Betreuung?

Um die Nachwuchsarbeit zielgruppengerecht zu gestalten, stellt sich die Frage, welchem Personenkreis in der Feuerwehr die Aufgabe der Betreuung der Gruppen übertragen wird. Das Alter der Mitglieder in der Kinder- und Jugendfeuerwehr variiert in der Regel in einer Spanne von 6 bis 18 Jahren. Das bedeutet, man hat es mit Kindergartenkindern bzw. Schulanfängern bis hin zu jungen Erwachsenen zu tun. Dementsprechend sind die körperlichen und geistigen Voraussetzungen sehr unterschiedlich, was für die inhaltliche Gestaltung der Nachwuchsarbeit eine große Rolle spielt. Sowohl die „Kleinen“ als auch die „Großen“ müssen alters- und leistungsgerecht beschäftigt werden. Für die Betreuungspersonen bedeutet dies, allgemeine Kinder- und Jugendarbeit, feuerwehrtechnische Ausbildung und gleichzeitig die Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften unter einen Hut zu bekommen.

Nur über feuerwehrtechnisches Fachwissen zu verfügen, reicht dafür nicht aus. Ebenso sind Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gefragt. Den Betreuungspersonen obliegt es, die Sicherheit und Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Ein Einschätzungsvermögen für Gefahren und Gefährdungen muss daher bei den Betreuenden grundsätzlich vorhanden sein.

Die erforderliche Ausbildung für Betreuungspersonen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren, wie z.B. die Jugendfeuerwehrwarte und -wartinnen, regeln die Brandschutzgesetze der Länder in Verbindung mit der jeweiligen Jugendordnung. Hier wird u.a. festgelegt, wie Aufbau, Umfang und Inhalte der Ausbildung gestaltet sind und welcher Qualifikationen es bedarf, wie z.B. der Lehrgang für die „JuLeiCa“ – Jugendleitercard. Die Jugend­feuerwehr­organisationen der Länder sind in diesem Bereich beratend und organisierend tätig und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Bild:  Christian Heinz / HFUK Nord; Ausbildung an der Tragkraftspritze: Marco Fischer, Jugendfeuerwehrwart der FF Rehna (Landkreis Nordwestmecklenburg), erklärt den Jugendfeuerwehrmitgliedern die Funktionsweise. Heben, Tragen und eigenmächtiges Bedienen des schweren Einsatzgerätes sind für die Kinder jedoch tabu.

Schutz des Kindeswohles an erster Stelle

Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen geht es auch um das Thema des körperlichen, geistigen und seelischen Kindeswohls. In keiner Organisation, in der Kinder und Jugendliche betreut werden, darf das Kindeswohl durch verbale, körperliche oder seelische Übergriffe gefährdet werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Übergriffen durch Gleichaltrige, wie z.B. Mobbing oder bei fragwürdigen, übergriffigen (Aufnahme-)ritualen.

Viele Nachwuchsorganisationen arbeiten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene an verschiedenen Schutzkonzepten, welche die Verhütung von Übergriffen zum Ziel haben. Fachkundige Beratung zu diesem Thema und weitere Unterstützung für die Kinder- und Jugendarbeit bieten die Deutsche Jugendfeuerwehr, die Landesjugendfeuerwehren und auch vielerorts die Verbände auf Kreisebene.

Maß der Belastung richtig einschätzen

Das jeweilige gemäß Brandschutzgesetz geregelte Eintrittsalter in die Kinder- und Jugendfeuerwehr ermöglicht eine vielfältige und frühe Einbindung in die Nachwuchsarbeit. Kinder sind in der Feuerwehr mit Begeisterung dabei und wollen am liebsten viele Dinge ausprobieren und den „großen Feuerwehrleuten“ nacheifern. Doch welches Maß an Belastung dabei ist das richtige für Kinder und Jugendliche?

Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Je nach Alter befinden sie sich auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen. Allgemein wird in § 17 der DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“) dazu ausgeführt:

§17 - Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr

(1)  Kinder und Jugendliche sind als Feuerwehrangehörige geeignet zu betreuen und zu beaufsichtigen. Ihr körperlicher und geistiger Entwicklungsstand sowie der Ausbildungsstand sind beim Feuerwehrdienst zu berücksichtigen.

(2) Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige am Dienst der aktiven Feuerwehrangehörigen nur nach landesrechtlichen Bestimmungen und nur außerhalb des Gefahrenbereichs unter Aufsicht erfahrener Feuerwehrangehöriger mitwirken.

(3) Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige an Feuerwehreinsätzen nicht teilnehmen. Abweichende landesrechtliche Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von jugendlichen Feuerwehrangehörigen bleiben hiervon unberührt.

Bei den Tätigkeiten in den Nachwuchsabteilungen der Feuerwehr kommt es also auf den Entwicklungstand der anvertrauten Kinder und Jugendlichen an. Neben den Unterschieden bei der körperlichen Entwicklung der Muskeln, Sehnen und Gelenke sowie dem Knochenbau kommen kinder- und jugendtypische Verhaltensweisen ins Spiel: Kindliche Unbekümmertheit, Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten und der Gruppenmitglieder, Spieltrieb, Leichtsinn sowie Gruppenzwang können zu Unfällen und Verletzungen führen.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; Der steile Aufstieg in die Mannschafts­kabine eines Feuerwehrfahrzeugs ist für fitte Erwachsene konzipiert. Kinder und Jugendliche benötigen hier gegebenenfalls Unterstützung.

Geräte für die „Großen“ – gefährlich für die „Kleinen“

Fahrzeuge und Geräte – alles, was die Feuerwehr so zum Einsatz bringt, um Menschenleben zu retten und Brände zu löschen, ist in der Regel konzipiert für die Bedienung durch Erwachsene. Hinsichtlich des Gewichtes, der ergonomischen Handhabe und der Komplexität der Bedienung entsprechen die meisten Ausrüstungsgegenstände nicht den Anforderungen für eine Benutzung durch Kinder. Überforderung oder Fehlbedienung bei der Handhabung von Geräten, Aggregaten, Schläuchen und Armaturen können leicht zu Unfällen führen. Betreuungspersonen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren müssen dies erkennen und bei der Gestaltung der Dienste berücksichtigen.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; In der Kinderfeuerwehr ist die Brandschutzerziehung ein wichtiger Inhalt. Die Kinder der FF Molfsee lernen hier am Rauchdemohaus das richtige Verhalten im Brandfall.

Spaß und Abwechslung bei der Ausbildung – Unterschiede bei Kindern und Jugendlichen

Ob Kinder oder Jugendliche – in erster Linie kommt der Nachwuchs zur Feuerwehr, wenn es tolle und interessante Dinge zu erleben gibt. Dabei unterscheiden sich die Tätigkeiten in der Kinderfeuerwehr von denen der Jugendfeuerwehr. Die in der Jugendfeuerwehr übliche feuerwehrtechnische Ausbildung erfolgt generell erst ab dem zehnten Lebensjahr. In den Kinderfeuerwehren stehen hingegen Aktivitäten wie Brandschutzerziehung, Erste Hilfe, basteln und Ausflüge an erster Stelle. Natürlich soll auch das Feuerwehrerlebnis nicht zu kurz kommen. Ein Heranführen an die Feuerwehrarbeit findet deshalb in der Kinderfeuerwehr behutsam unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit statt. Kinderfeuerwehrdienste und Jugendfeuerwehrdienste sollten deshalb in der Regel zeitlich und räumlich getrennt gestaltet werden.

Ansicht

Christian Borchardt, Landesjugendfeuerwehrwart Mecklenburg-Vorpommern (Bild: LFV MV)

Christian Borchardt, Landesjugendfeuerwehrwart Mecklenburg-Vorpommern (Bild: LFV MV)

Gut für unseren Nachwuchs

In den Kinder- und Jugendabteilungen unserer Feuerwehren haben wir junge Menschen, die sich für das Ehrenamt Feuerwehr interessieren und engagieren. Feuerwehren, die in diese Kinder- und Jugendarbeit investieren, haben selbst die besten Voraussetzungen, dass der Nachwuchs später in die Einsatzabteilungen wechselt.

Kinder- und Jugendarbeit will natürlich gut geplant und organisiert sein: Die Kameradinnen und Kameraden, die die Betreuung des Feuerwehr­nach­wuchses übernehmen, haben eine verantwortungsvolle Funktion innerhalb ihrer Wehr übernommen. Dafür gebührt ihnen unser besonderer Dank. Wer Verantwortung trägt, braucht gleichermaßen die Gewissheit, dass es eine Absicherung gibt, falls doch mal etwas schiefläuft. Ganz wichtig: Kinder und Jugendliche in den Feuerwehren müssen den größtmöglichen Schutz vor Unfallgefahren genießen. Bei all den vielen Aktivitäten, die dem Feuerwehr­nachwuchs geboten werden, kann jedoch ein Unfall nicht immer aus­geschlossen werden. Ein verstauchter Fuß, eine dicke Beule am Kopf, ein abgebrochener Zahn oder eine beim Sturz verletzte Hand will niemand haben, dennoch passiert es eben.

Ganz wichtig: Kinder und Jugendliche in den Feuerwehren müssen den größtmöglichen Schutz vor Unfallgefahren genießen.

Hier sind die Feuerwehr-Unfallkassen wichtige Partner. Der Feuerwehr­nachwuchs hat während der Dienstaktivitäten und auf den Wegen dorthin und zurück nach Hause den weitreichenden Versicherungsschutz durch die FUK. Und nicht nur das: Auch die Präventionsarbeit richtet sich an den Bedürfnissen der jüngsten Feuerwehrmitglieder aus. Viele Materialien beschäftigen sich mit dem sicheren Dienst in den Kinder- und Jugendgruppen und geben den Betreuungspersonen wichtige Hilfestellungen. Ein beruhigendes Gefühl für uns alle, die für die Nachwuchsarbeit Verantwortung tragen.

Mit dem zehnten Lebensjahr erfolgt der Übertritt in die Jugendfeuerwehr. Jetzt geht es nach und nach immer mehr um das Arbeiten mit der Feuerwehrtechnik und das Kennenlernen der Arbeitsweise der „großen“ Feuerwehrleute. Für die praktische Ausbildung gibt es gemäß den Bekleidungsvorschriften der Jugend­feuerwehr einen Jugendfeuerwehranzug, einen Helm und Handschuhe. Dazu muss entsprechendes Schuhwerk getragen werden.

Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann sehr vielfältig in Theorie und Praxis erfolgen. Manche Jugendfeuerwehren verfügen über ein eigens zugeteiltes Löschgruppenfahrzeug, wodurch sich der Übungsdienst flexibel und praxisnah gestalten lässt.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; Praktische Ausbildung in der Jugendfeuerwehr: Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Rehna üben das Kuppeln von Saugschläuchen.

Auch Projekte wie organisierte sogenannte „Berufsfeuerwehrtage“ können eine spannende Bereicherung im Dienstbetrieb sein – solche Tage stehen bei vielen Jugendfeuerwehren regelmäßig hoch im Kurs. Die Teilnahme an Wettkämpfen und Leistungsbewertungen gehört ebenso zu den beliebten Tätigkeiten. Letztlich sind es natürlich auch die Ausflüge und Zeltlager, welche als Höhepunkt in der Sommerzeit das Jugendfeuerwehrleben abwechslungsreich machen und viele schöne Erlebnisse und Abenteuer beinhalten.

Da in der Jugendfeuerwehr viel mit Feuerwehrgeräten hantiert und geübt wird, gilt auch hier: Es muss auf eine belastungsgerechte Beschäftigung der Kinder geachtet werden. Körperliche, geistige und seelische Überbelastungen dürfen nicht stattfinden. Zu den Lasten, die Kinder manuell handhaben dürfen und zu den Unfallgefahren für Kinder an Maschinen, führt z.B. die Kinderarbeitsschutzverordnung unter §2 näher aus:

§2 Zulässige Beschäftigungen

(1)  Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden … wenn die Beschäftigung … leicht und für sie geeignet ist.

(2) Eine Beschäftigung … ist nicht leicht und … nicht geeignet, wenn sie insbesondere mit einer manuellen Handhabung von Lasten verbunden ist, die regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 kg oder gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten;
… unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last,
… infolge einer ungünstigen Körperhaltung physisch belastend ist oder
… mit Unfallgefahren, insbesondere bei Arbeiten an Maschinen … verbunden ist ...

Das Feuerwehrhaus – ein sicherer Ort

Der Nachwuchs trifft sich dort am liebsten, wo das reale Feuerwehrleben stattfindet: im und am Feuerwehrhaus. Nun sind Feuerwehrhäuser in erster Linie Zweckbauten, die den Einsatz- und Dienstbetrieb der Feuerwehr ermöglichen und dementsprechend für Erwachsene konzipiert wurden. Umso besser ist, wenn als Treffpunkt der Kinder- und Jugendfeuerwehr innerhalb des Feuerwehrhauses separate Räume zur Verfügung stehen.

Natürlich ergeben sich aus der Nutzung eines Feuerwehrhauses diverse Gefahren, die in den Blick genommen werden müssen, wenn Kinder und Jugendliche dort betreut werden: Angefangen vom Außengelände, auf dem Verkehr herrscht, vor allem wenn Einsatzkräfte anrücken und die Feuerwehrfahrzeuge ausrücken – bis hin zu den Verkehrswegen im Inneren des Gebäudes sowie den Lagerräumen und Regalen mit den dort verstauten Gegenständen, Gefahrstoffen usw. Ein Feuerwehrhaus ist grundsätzlich kein Spiel- und Tobeplatz, das muss allen klar sein! Sicherheit im Feuerwehrhaus bedeutet natürlich auch, dass elektrische Installationen und kraftbetätigte Anlagen, wie etwa die Tore der Fahrzeughalle allen erforderlichen und turnusgemäßen Prüfungen unterzogen werden. Dies ist selbstverständlich nicht nur in Bezug auf die Kinder- und Jugendfeuerwehren wichtig.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nord; Gefahr am Schlauchregal. Hier benötigt ein Jugendfeuerwehrmitglied definitiv Unterstützung durch eine Betreuungsperson!

Am besten ist es, wenn bereits der Weg zum Feuerwehrdienst sicher gestaltet ist. Wenn sich um das Feuerwehrhaus herum Gefahrenpunkte für die Kinder und Jugendlichen ergeben, wie z.B. Kreuzungen, Schnellstraßen oder Bahnstrecken, sollten diese gemeinsam thematisiert werden. Bei der Gelegenheit kann auch geschaut werden, ob alle genutzten Fahrräder verkehrssicher sind. Beim Thema Verkehrssicherheit für den Feuerwehrnachwuchs ist die Feuerwehr auch selbst gefragt: Sitzerhöhungen sind für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern oder bis zum Alter von 12 Jahren Pflicht – dies gilt natürlich auch für Mitfahrten in Feuerwehrfahrzeugen!

Bilder: Christian Heinz / HFUK Nord; So geht’s richtig: Mit dem verkehrs­sicheren Fahrrad zur Feuerwehr und bei Ausflügen gut gesichert mit einer Sitzerhöhung.

Weitreichender Versicherungsschutz im Kinder- und Jugend­bereich

Trotz aller Vorsicht kommt es zu Unfällen im Kinder- und Jugendfeuerwehrdienst. Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten einen umfassenden Unfall­versicherungs­schutz für den Feuerwehrnachwuchs – während des Dienstes und auf den direkten Wegen dorthin und zurück nach Hause. Besonderheit: Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei Kindern auch auf Unfälle, die durch alterstypische Neckereien und Spielereien verursacht werden.

Die Feuerwehr-Unfallkassen unterstützen zudem mit verschiedenen Materialen die Unfallverhütung bei der Nachwuchsarbeit. Nachfolgend haben wir entsprechende Verweise zusammengestellt. Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen allzeit einen spannenden und sicheren Dienst in der Feuerwehr!

Informationsschriften der Feuerwehr-Unfallkassen

  • „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“ – Informationsschrift zur Unfallverhütung bei Kindern und Jugendlichen in der Feuerwehr
  • „Wenn’s dich erwischt … – Unfallversicherungsschutz in der Jugendfeuerwehr“

„StiSis“ – Stichpunkte Sicherheit zu Kinder- und Jugendfeuerwehr-Themen

  • Badeausflüge in der Kinder- und Jugendfeuerwehr
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Jugendfeuerwehr
  • Anschnallpflicht und Jugendfeuerwehr
  • Gebrauchsdauer von Jugendfeuerwehr- und Forsthelmen

Medienpakete

  • Medienpaket „Kinder in der Feuerwehr“
  • Medienpakete „Jugendfeuerwehr I und II – „Lager und Fahrten“ sowie „Übungs- und Schulungsdienst“

Downloadbereich „Kinder und Jugendfeuerwehr“

www.hfuknord.de/hfuk/service-downloads/praevention/jugendfeuerwehr.php

Medienpakete

  • DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren)
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV)