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Überarbeitung der Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“

Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unterstützt die Regel 100-001. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Eine überarbeitete Ausgabe der Regel ist nun veröffentlicht worden.

Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden. Die Regel kann bei Ihrer Feuerwehr-Unfallkasse im Printformat angefordert werden oder auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter publikationen.dguv.de/ regelwerk/dguv-regeln/2942/ grundsaetze-der-praevention-regel-zur-konkretisierung-der-dguv-vorschrift-1 heruntergeladen werden.