Für den Fall der Fälle
Notstromversorgung von Gebäuden durch die Feuerwehr
Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich stabil. Die Befürchtungen vor einem längeren Stromausfall durch Unwetterereignisse wie 2005 im Münsterland oder durch Sabotage werden nicht überall als eine Bedrohung oder eine Vorstufe eines Blackouts wahrgenommen. Die Feuerwehr wird zudem eher selten für die Einspeisung von Notstrom in Gebäude gerufen, obwohl derartige Szenarien denkbar sind. Damit es dann sicher funktioniert, müssen im Vorwege einige Dinge beachtet werden.
Manch einer meint, wenn der Strom ausfällt, hat die Feuerwehr ja Stromerzeuger und hilft aus bei der Energieversorgung. Jedoch: Die Stromerzeuger, die die Feuerwehr auf den Fahrzeugen mitführt, werden grundsätzlich für Einsatzzwecke benötigt – an Einsatzstellen, an denen die Feuerwehr elektrischen Strom für ihre Arbeit benötigt. Dennoch kann es vorkommen, dass vereinzelt eine Notstromversorgung in Gebäude durch die Feuerwehr erfolgen soll, z.B. wenn das eigene Feuerwehrhaus, welches ja als Element der kritischen Infrastruktur gilt, noch keine eigene Notstromversorgung hat.
Erläuterung 1 Uhr-Stellung
Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord; Roter Stecker mit 6 Uhr Stellung und rechts ein grauer Stecker mit 11-Uhr Stellung zur Einspeisung
Eine rote CEE-Steckdose 400V hat fünf Buchsen, die größte Buchse ist für den Schutzleiter (PE) und die befindet sich auf der 6 Uhr-Stellung. Bei der grauen CEE-Steckdose 400V/1h befindet sich die größte Buchse auf der 1 Uhr-Stellung einer analogen Uhr. Beim Gegenstück, dem Stecker, ist es die 11 Uhr-Stellung.
Kann ein genormter Stromerzeuger der Feuerwehr zur Gebäudeeinspeisung benutzt werden?
Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685 – 14687 sind in der Schutzart Schutztrennung ausgeführt. Man spricht bei dieser Art von einem IT-Netz und es ist anders aufgebaut als das Haus-Stromnetz, das üblicherweise als TN-Netz ausgebildet ist. Diese beiden Netze kann man nicht einfach miteinander verbinden.
Die Feuerwehr kann also nicht einfach mit einem genormten Stromerzeuger in ein Gebäude einspeisen. Die erforderlichen Arbeitsschritte durch eine Elektrofachkraft lassen sich im Einsatzfall häufig nicht ohne Weiteres darstellen, daher muss eine andere Lösung her. Ein möglicher Weg wird durch die Technische Spezifikation DIN/TS 14684 „Feuerwehrwesen – Ausstattung von mobilen Stromerzeugern zur Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln und Gebäudeeinspeisung“ vom Juli 2020 aufgezeigt.
Ein solcher Stromerzeuger wird über einen Umschalter in Schalterstellung 1 in der Betriebsart „Direktversorgung“ betrieben. Dann funktioniert er wie ein üblicher Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14 685. In Schalterstellung 2 wird die Betriebsart „Einspeisebetrieb“ gewählt. Dadurch wird die Netzform TN-S System gewählt. Das bedeutet, eine Direktversorgung ist nicht mehr möglich, da die Steckdosen allesamt abgeschaltet werden und nur noch eine spezielle Steckdose (5-polige CEE-Steckdose 400 V/1h, IP 67) in grauer Farbe mit 1 Uhr-Stellung betrieben wird.
Umschaltbarer Stromerzeuger allein reicht nicht
Allerdings reicht diese Ausstattung der Feuerwehr mit dem umschaltbaren Stromerzeuger allein nicht aus. Das einzuspeisende Gebäude muss vorab von einer Elektrofachkraft vorbereitet und durchgemessen werden. Der Betreiber des Gebäudes muss ein entsprechendes Kabel mit grauem Stecker und grauer Kupplung und der 1h-Codierung für die Feuerwehr vorhalten. Ein weiteres Durchmessen der Anlage ist dann nicht mehr nötig und die Feuerwehr kann mit dem Einspeisen des Gebäudes nach der vorgegebenen Prozedur beginnen.
Die DIN/TS 14684 legt allerdings nur die Anforderungen an mobile Stromerzeuger mit CEE-Steckerverbinder bis 125 A (ca. 87 kVA) zur wahlweisen direkten Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln oder der Einspeisung in Gebäude fest, die ausschließlich als Netzersatzbetrieb bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung über einen definierten Einspeisepunkt in einem Gebäude erfolgt.
An dieser Stelle weisen wir zusätzlich darauf hin, dass genormte Stromerzeuger der Feuerwehr anders aufgebaut sind als die Stromerzeuger auf Baustellen. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede. Auf Baustellen muss z.B. das komplette elektrische System, bestehend aus Stromerzeuger, Leitungsnetz und Betriebsmittel, durch eine Elektrofachkraft geprüft und freigegeben werden.
Bei Stromerzeugern der Feuerwehr arbeiten unterwiesene Feuerwehrangehörige mit den elektrischen Betriebsmitteln und dem Leitungsnetz eigenverantwortlich und ohne weitere Abnahme.