Richtiger Umgang mit Diesel und Benzin
Aufbewahrung von Kraftstoffen im Feuerwehrhaus
Im Rahmen der Vorbereitungen auf einen möglichen längeren Stromausfall (sog. „Blackout“) haben viele Feuerwehren begonnen, ihre Gerätehäuser auf den Ernstfall vorzubereiten. Neben der Möglichkeit einer Notstromeinspeisung und dem Vorhalten von Notstromaggregaten ist auch das Vorhalten eines eigenen Kraftstoffkontingents von großer Bedeutung.
Rechtliche Lage
Die Garagenverordnung des jeweiligen Landes schränkt die zulässigen Lagermengen für Diesel und Benzin ein. Danach dürfen in Garagen bis 100 qm maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in entsprechenden Gefäßen gelagert werden. In Garagen größer als 100 qm darf kein Benzin oder Diesel gelagert werden. Diese Mengen gelten auch für Fahrzeughallen in Feuerwehrhäusern. Der Tankinhalt der Fahrzeuge und der zur Fahrzeugbeladung gehörenden Geräte und Aggregate sowie die ebenfalls zur Beladung gehörenden Reservekanister zählen hierbei nicht mit. Sollen größere Mengen gelagert werden, muss dies entweder in speziellen Gefahrstofflagerräumen oder außerhalb des Feuerwehrhauses geschehen.
Neben der Garagenverordnung sind folgende weitere Regelungen für die Lagerung und den Umgang (z.B. Umfüllen) von bzw. mit Kraftstoffen zu beachten:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 (UVV „Grundsätze der Prävention“)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bauordnung des jeweiligen Landes
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
- Wassergesetze der Länder für Wasserver- und -entsorgung (Betrifft Lagerung und Umfüllen)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen
Eine sehr wichtige Anforderung im Umgang mit Gefahrstoffen ist, dass weder bei der Lagerung durch zum Beispiel undichte Gebinde noch bei der Handhabung, beispielsweise beim Umfüllen, Gefahrstoffe ins Erdreich und somit in Gewässer bzw. das Grundwasser gelangen. Für die Lagerung und den Umgang müssen daher die Grundsatzanforderungen des § 17 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)“ beachtet werden. Zu den Gefahren für die Umwelt kommen beim Umgang (z.B. Tanken oder Umfüllen) Gefahren durch das Auftreten gesundheitsschädigender und brennbarer Gase. Diese Gase können über die Atemwege in den Körper gelangen und für Übelkeit, Erbrechen, Reizung der Schleimhäute bis hin zu Bewusstlosigkeit führen. Ebenso können explosionsfähige Atmosphären entstehen. Es muss daher immer eine ausreichende Belüftung in Lagerräumen und an Umfüllstellen vorhanden sein.
Checkliste für die Lagerung und dem Umgang mit Kraftstoffen in und am Feuerwehrhaus
Da es aufgrund der verschiedenen Regelungen der einzelnen Länder nicht möglich ist, eine universell gültige Checkliste für die Lagerung und den Umgang mit Kraftstoffen zu erstellen, empfiehlt es sich, dieser Thematik nach folgendem Schema zu widmen.
Welche Art von Kraftstoff wird benötigt?
Bei dieser Frage gilt es nicht nur zu klären, ob Diesel oder Benzin benötigt wird, sondern auch für welche Jahreszeit der Kraftstoff vorgesehen ist. So verfügt Dieselkraftstoff nach EN 590 über eine sogenannte Grundadditivierung, ein Schmierfähigkeitsverbesserer und zudem je nach Jahreszeit einen Fließfähigkeitsverbesserer. Der Sommerdiesel ist dabei nur bis max. 0° C verwendbar, während der Übergangsdiesel bis max. -10° C und Winterdiesel bis -20° C verwendet werden kann.
Welche Mengen sollen vorgehalten werden?
Das ist eine der schwierigsten Fragestellungen, da man nur Vermutungen anstellen kann, wie lange eine Mangellage andauert. Um sich jedoch der Antwort zu nähern, muss man den Tankinhalt und Verbrauch der Generatoren und Fahrzeuge pro Stunde kennen. Dann lässt sich je nach vermuteter Einsatzdauer der Verbrauch und somit Bedarf ermitteln.
Welche Bestimmungen gelten für die gelagerte Menge?
Für Mengen, die die in der GarVO angegebenen Höchstmengen übersteigen, muss die Lagerung in speziell dafür vorgesehenen Gefahrstoffräumen erfolgen. Genauere Regelungen sind den oben angegebenen Regelwerken zu entnehmen. Bei größeren Mengen kann es erforderlich sein, ein Gefahrstoffkataster zu führen.
In welchen Gebinden soll der benötigte Kraftstoff vorgehalten werden?
Je nach Menge ist ein entsprechender Kanister oder Tank vorzuhalten. Bei der Beschaffung dieser Behältnisse sind die gültigen Vorschriften und Regeln, unter anderem die TRGS 510, zu beachten.
Ist es zwingend notwendig, den Kraftstoff im Feuerwehrhaus zu lagern?
Es empfiehlt sich, für die Lagerung von Gefahrstoffen ein Gefahrstofflager außerhalb des Feuerwehrgerätehauses einzurichten, z.B. in Gefahrstoffcontainern.
Wo und wie soll der Kraftstoff umgefüllt werden?
Hier gilt es zu unterscheiden, ob eine Motorkettensäge, ein Aggregat oder ein Fahrzeug betankt werden sollen. Für die Betankung von Fahrzeugen ist die Einrichtung einer mobilen oder festen Tankstelle zu empfehlen. Dabei sind die Vorschriften und Regeln des jeweiligen Landes zu beachten. In allen Fällen ist eine geeignete und entsprechend dimensionierte Auffangvorrichtung zu verwenden.
Weiterhin ist es wichtig, die Qualität und die Haltbarkeit des gelagerten Kraftstoffes im Auge zu behalten. So ist es nicht nur von Bedeutung, der Jahreszeit entsprechenden Kraftstoff vorzuhalten, den sog. Sommer- und Winterdiesel, sondern die eingelagerte Menge Kraftstoff so zu kalkulieren, dass diese regelmäßig verbraucht und erneuert wird.