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Erfolgsmodell über viele Generationen

140 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung

Bild: BG RCI

In diesem Jahr gibt es ein besonderes Jubiläum: Die gesetzliche Unfallversicherung wird 140 Jahre alt. Ein über viele Generationen bewährtes System, von dem die Gesellschaft profitiert. Wir geben einen kleinen Einblick, was die gesetzliche Unfallversicherung so besonders macht.

Nahezu jeder Mensch ist irgendwann im Leben bei einer Unfallkasse oder einer Berufsgenossenschaft, also einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies geschieht manchmal, ohne es zu merken. Das kann bereits als Kita- oder Schulkind sein, als Ersthelfer bei einem sich zufällig in der Nähe ereignenden Unfall oder aber als ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Die Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung begann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wo sich durch die stark voranschreitende Industrialisierung auch die bestehende Sozialordnung immer mehr veränderte. Durch katastrophale Arbeitsbedingungen stieg die Zahl der Arbeitsunfälle immer stärker an. Erlitt ein Arbeiter einen Unfall, so hatte er keinerlei Absicherung und oft warteten auf ihn lediglich Kündigung und Armut. Reichskanzler Otto von Bismarck begründete daher die Sozialversicherung in der „Kaiserlichen Botschaft“ im Jahr 1881 an Kaiser Wilhelm I., um die soziale Frage zu entspannen und weiterem Aufruhr zuvorzukommen.

In den kommenden Jahren legte der Reichstag den Grundstein für die moderne Sozialversicherung. Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 enthielt viele Elemente, die bis heute Bestand haben, wie zum Beispiel die alleinige Finanzierung der Versicherung durch die Unternehmen oder die Einstufung der Betriebe und Beiträge nach Gefahrklassen. Bereits 1886 wurde die erste Unfallverhütungsvorschrift von einer Berufsgenossenschaft erlassen.

Bild: Bismarck-Stiftung - A. Bockmann, Lübeck, Gemeinfrei

Feuerwehren noch früher mit eigener Unterstützungskasse

Aber mit der industriellen Revolution wuchs auch die Feuergefahr insbesondere in den Städten rasant. Bereits im Jahr 1882 genehmigte daher König Wilhelm I. die Errichtung und Verwaltung einer „Unterstützungskasse für beim Feuerlöschdienst Verunglückte“, womit sogar noch vor der Einführung der Gesetzlichen Unfallversicherung die soziale Absicherung der Feuerwehrangehörigen beschlossen wurde.

In der Entwicklung bis heute haben stetige Reformprozesse sowie die paritätische Zusammenarbeit der Sozialpartner dazu geführt, dass sich alle Versicherten auch in Zukunft auf „ihre“ Unfallversicherung verlassen können, um Gesundheitsschutz und soziale Absicherung im Ernstfall zu erhalten. Damit ist die Gesetzliche Unfallversicherung der am geräuschlosesten funktionierende Zweig in der Sozialversicherung, was vielleicht auch daran liegt, dass die Beiträge ausschließlich von der Unternehmerseite getragen werden. 140 Jahre – ein stolzes, wenn auch stilles Jubiläum eines bewährten Systems.