Prävention – Winterdienst klar geregelt

Löschen statt Schneeschippen

Löschen statt
Schneeschippen.

Ein harter Winter mit viel Schnee führt immer wieder zu Diskussionen um den vermeintlichen Winterdienst der Feuerwehrangehörigen. Eigentlich ist das nicht nötig, denn ihr Aufgabengebiet ist klar geregelt. Normales Schneeräumen zählt nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr und das gilt auch für das Räumen von Schnee auf Dächern. Lediglich bei unmittelbarer Gefahr ist der Einsatz eine technische Hilfeleistung der Feuerwehr.

Schneelasten können zu einer Bedrohung der Statik von Gebäuden werden, doch haben die Eigentümer von derart gefährdeten Gebäuden das im Vorfeld zu berücksichtigen und Maßnahmen zur rechtzeitigen Schneelastbeseitigung vorzusehen. Da sie in der Verantwortung für ihre Immobilie stehen, sollten sie einen Statiker mit der Prüfung der Dachkonstruktion beauftragen und ggf. für die Räumung der Schneelasten Fachfirmen beauftragen. Erst wenn ihre eigenen Bemühungen keinen Erfolg haben, können sie – bei Gefahr im Verzuge – die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nehmen. Ihr Hilfeersuchen ist an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde wie Stadt-, Amts-, Gemeindeverwaltung oder Bürgermeister zu richten und diese entscheidet, ob gute Gründe dafür vorliegen, die Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr einzusetzen. Das gilt auch, wenn die Feuerwehr im Rahmen eines Amtshilfeersuchens von der Polizei oder anderen Behörden angefordert wird. Für Firmen und Privatpersonen ist der Feuerwehreinsatz in der Regel gebührenpflichtig. 

Wenn die Freiwillige Feuerwehr zum Schneeräumen eingesetzt wird, stehen deren Angehörige unter Unfallversicherungsschutz. Allerdings hat ihre Sicherheit oberste Priorität. Die Helfer müssen gemäß der gültigen Unfallverhütungsvorschrift und ohne Ausnahme gegen Absturz gesichert sein. Die zuständige Ordnungsbehörde ist in der Pflicht, die Feuerwehren über die Baustatik der zu begehenden Gebäude zu instruieren.



Prävention – Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge

Rutschpartie nein danke

Rutschpartie nein danke

Der Winter kann wieder lang werden und daher sind alle Feuerwehrfahrzeug entsprechend für den Winter zu rüsten. Von besonderer Bedeutung sind dabei Winterreifen und mit dem Inkrafttreten der „Winterreifenpflicht“ sind diese auch für Feuerwehrfahrzeuge verbindlich. 

Weitere Anforderungen und vorbereitende Maßnahmen für ein „wintertaugliches“ Feuerwehrfahrzeug sind eine ordnungsgemäß geprüfte und eingestellte Fahrzeugbeleuchtung, funktionsfähige Scheibenwischerblätter, aufgefüllte Frostschutzmittel für Scheibenwaschanlage und Kühler, eine einwandfrei funktionierende Fahrzeugbatterie, aufgefüllte winterbetriebstaugliche Öle und Schmierstoffe, auf Winterbetrieb umgestellte Luftfilter, geprüfte Wasser- und Ölstände, ein kontrollierter Unterbodenschutz und ggf. die Ausbesserung vorhandener Schäden. Auch das Mitführen bzw. Verwenden von Schneeketten ist unter Umständen zur erfolgreichen Durchführung des Feuerwehreinsatzes unabdingbar.