Die jüngsten Versicherten stehen vor der Tür

Kinder in der Feuerwehr

Kinder in der Feuerwehr

Für die Feuerwehr-Unfallkassen ist es keine ganz neue Entwicklung: Kinder in der Feuerwehr. Nachdem die Deutsche Jugendfeuerwehr Anfang Oktober zum Bundeskongress „Kinder in der Feuerwehr“ eingeladen hatte, steht das Thema offiziell auf der Tagesordnung. Die Feuerwehren wollen die Altersgrenzen nicht nur am oberen Rand, sondern auch im Bereich der Jugendfeuerwehren verschieben. Dabei wird die Altersgrenze 6. Lebensjahr angepeilt. Als gesetzliche Unfallversicherungsträger haben sich die Feuerwehr-Unfallkassen auf diese Entwicklung einzustellen.

So sieht in Thüringen das Gesetz bereits seit 2007 eine Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ab dem 6. Lebensjahr vor. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits 2009 das Brandschutzgesetz des Landes dahingehend ergänzt, dass für Sechsjährige zum Zwecke der Brandschutzerziehung eine Gruppe in der Jugendfeuerwehr eingerichtet werden könne. Damit wollten die Politiker den Wünschen einzelner Feuerwehren entsprechen, die sich in der Konkurrenz zu anderen Vereinen und Verbänden mit der Altersgrenze „10-Jahre“ benachteiligt sahen. Mit der Verbreiterung der Basis sollten wegen der demografischen Entwicklung keine Optionen für die Zukunft aus der Hand gegeben werden. Da die Länder mit ihren Brandschutzgesetzen den Rahmen für versicherte Personen und Tätigkeiten setzen, gelten die unterschiedlichen Altersgrenzen sechs und zehn Jahre. Manche Länder haben für die Jüngsten keine Altersgrenze gezogen. Das ist gelebter Föderalismus. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass sich die Feuerwehrverbände in den übrigen Bundesländern Gedanken über die Ausweitung der Altersgrenzen machen werden. Dazu bedarf es eines mit den Zielen der Feuerwehr abgestimmten Konzepts. Schließlich sollen die ehrenamtlichen Ausbilder und Betreuer sinnvolle Arbeit leisten und Feuerwehrwissen vermitteln. Die Feuerwehr als reine „Kinderbewahranstalt“ wäre zu viel.

Keine Probleme mit den Jüngsten

Die Feuerwehr-Unfallkassen haben grundsätzlich keine Probleme mit dem Thema. Schließlich gibt es seit Beginn der 60er-Jahre Jugendfeuerwehren im ehemaligen „Westen“ und im ehemaligen „Osten“ die „Arbeitsgemeinschaft Junger Brandschutzhelfer“. Die Brandschutzerziehung begann in der DDR im Vorschulalter in den Kindergärten. Hierzu erhielten die Kindergärten und die Freiwilligen Feuerwehren gutes Material, womit sie die heranwachsenden Kinder spielerisch an richtiges Brandschutzverhalten heranführen konnten. In den 50er-Jahren wurden in der FDJ so genannte Pionierbrandschutzgruppen geschaffen, denen man mit dem zwölften Lebensjahr beitreten konnte. 1962 wurde aus diesen Gruppen durch eine gemeinsame Verfügung der Hauptabteilung Feuerwehr im DDR-Innen- und Volksbildungsministerium sowie der Pionierorganisation offiziell die Arbeitsgemeinschaft „Junge Brandschutzhelfer“ ins Leben gerufen. Uniformen der Feuerwehr durften den Mitgliedern der AG nicht ausgehändigt werden. Ihr äußeres Erscheinungsbild war die blaue Latzhose zum weißen Hemd und das Pionierdreieckstuch.

„Augen zu und durch“ geht nicht

Mit dem landläufigen Prinzip „Augen zu und durch“ ist es nicht getan. Für die gesetzliche Unfallversicherung müssen gesetzliche Grundlagen her. Hier sind die Feuerwehrverbände und die Parlamente gefragt, wenn es denn so sein soll. Schließlich sind bei den Feuerwehr-Unfallkassen „Personen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII gegen die Folgen von Unfällen versichert. Und da die Freiwilligen Feuerwehren in der Regel rechtlich unselbständige Einrichtungen der Gemeinden sind, muss die Gemeinde als versicherungsrechtlicher Unternehmer „ihren Segen“ für eine Kinderfeuerwehr erteilen.

Spezielle Heilbehandlung

Kinder in der Feuerwehr wären jedoch nicht die erste zusätzliche Aufgabe, mit der die Feuerwehr-Unfallkassen fertig werden müssen. Trotzdem müssen die Kassen weiter denken. Wie steht es mit der speziellen Heilbehandlung für Kinder und Jugendliche? Gibt es spezielle Kliniken und Chirurgen? Erfreulicherweise hat die Schülerunfallversicherung den Vorreiter gespielt. Die dafür zuständigen Unfallkassen übernehmen schon seit Jahrzehnten den Versicherungsschutz für Kindergartenkinder. Die Pfade für eine besondere Prävention, Heilbehandlung, Kinderchirurgie und -rehabilitation sind „ausgetrampelt“.

Man sollte die Gemeinden fragen

Dass ein erweiterter Versicherungskreis mit einer besonderen Betreuung höhere Kosten beim Versicherungsträger nach sich zieht, dürfte nicht überraschen. Aber nicht nur deshalb wäre es selbstverständlich, dass Städte und Gemeinden vor Veränderungen der Altersgrenzen rechtzeitig gehört werden müssen. Schließlich sind sie es, die als „Träger der Feuerwehr“ alles zu bezahlen haben.

Präventionskonzepte

So wie die Feuerwehr die Ziele für die Arbeit mit Kindern in der Feuerwehr definieren und in Konzepte gießen muss, werden sich die Unfallversicherungsträger um eine Prävention „mit Augenmaß“ bemühen müssen. Wenn die Eltern ihre Jüngsten in die Obhut der Feuerwehr geben, dann muss auch Fach- und Sachverstand für deren Betreuung vorhanden sein. Nicht zuletzt übernehmen die Feuerwehrangehörigen die Aufsichtspflicht für die Kinder während des „Feuerwehrdienstes“. Daher muss alles getan werden, um Unfallgefahren von vornherein auszuschließen. Bewegungsdrang, kindliche Logik und Unvernunft müssen einkalkuliert werden.