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Neuer Versicherungsnachweis im Checkkartenformat

HFUK Nord

Stefan Franke von der FF Kiel-Suchsdorf hat ihn schon, den neuen Versicherungsnachweis der HFUK Nord. | © Foto: Christian Heinz
Stefan Franke von der FF Kiel-Suchsdorf hat ihn schon, den neuen Versicherungsnachweis der HFUK Nord. | © Foto: Christian Heinz

Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat ihren Versicherungsnachweis für die Feuerwehrangehörigen neu aufgelegt. Die kleine handliche Checkkarte wird ab sofort an die Feuerwehren im Geschäftsgebiet der HFUK Nord ausgegeben. Eine erste Lieferung hat bereits jede Wehr mit dem aktuellen Sicherheitsbrief Nr. 39, der an alle Sicherheitsbeauftragten ging, erhalten.

Der Versicherungsnachweis soll die Einleitung des richtigen Heilverfahrens bei Arbeitsunfällen im Feuerwehrdienst sowie die Berichterstattung und Abrechnung ohne viele Worte beschleunigen. Die Feuerwehrangehörigen sollten die Karte beim Feuerwehrdienst oder im Einsatz immer bei sich tragen.

Auf der Karte sind keine persönlichen Daten gespeichert. Sie ist also nicht mit der Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwechseln.
Der Nachweis gibt dem Arzt und seinem Personal Auskunft über Adresse, Telefon und Faxnummer sowie Abrechnungsnummer (IKNummer) der HFUK Nord als zuständigen Unfallversicherungsträger.

Die Karte enthält zudem alle wichtigen aktuellen Telefonnummern der Landesgeschäftsstellen der HFUK Nord und einen QR-Code. Scannt man diesen über ein Smartphone ein, öffnet sich eine Internet-Seite der HFUK Nord mit Hintergrundinformationen zum Versicherungsnachweis. Diese Seite lässt sich hier aufrufen: www.hfuk-nord.de, Webcode: VSNW.

Das Schlüsselwort „Arbeitsunfall“
Die Feuerwehrangehörigen bitten wir, die „Hinweise bei Unfällen“ auf der Karte zu beachten. Bei Verletzungen im Dienst müssen Feuerwehrangehörige sofort einen Arzt, möglichst einen Durchgangsarzt (D-Arzt/ Unfallarzt), aufsuchen und den behandelnden Arzt darauf hinweisen, dass es sich bei der Verletzung um einen Arbeitsunfall handelt. Dabei ist der Versicherungsnachweis vorzulegen.
Der HFUK Nord ist wiederholt mitgeteilt worden, dass Versicherte auf Termine für aufwändige Diagnoseverfahren (z.B. Athroskopie, CT, MRT) lange warten müssen, wenn nicht klar ist, dass die Verletzung Folge eines Arbeitsunfalls ist. Soweit möglich, müssenalle Feuerwehrangehörigen darauf achten, dass sie in der Praxis bzw. im Krankenhaus des behandelnden Arztes von Anfang an als Arbeitsunfall geführt werden. Auch dazu soll der Versicherungsnachweisdienen.

Zudem gilt, dass bei einem Arbeitsunfall keine Zuzahlungen bei Rettungstransporten oder sonstige Eigenanteile zu tragen sind. Sämtliche anfallenden Kosten werden von der HFUK Nord getragen.

Werden weitere Versicherungsnachweise benötigt, können diese durch die Wehrführungen oder Sicherheitsbeauftragten bei der HFUK Nord angefordert werden. Bestellungen bitte per E-Mail an: raether@hfuk-nord.de.